Die EEG-Umlage wird 2016 auf einen Höchststand steigen. Die erhöhte Ökostrom-Umlage soll sich aber nicht auf die Strompreise auswirken. Falls doch, können Kunden auf ihr Sonderkündigungsrecht pochen.

Die EEG-Umlage wird im kommenden Jahr auf ein Rekordniveau steigen. Das haben vier deutsche Übertragungsnetzbetreiber prognostiziert. Demnach wird die Ökostrom-Umlage von 6,170 Cent auf 6,354 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Somit werden 2016 Verbraucher und Firmen mit voraussichtlich 22,88 Milliarden Euro die Förderung der erneuerbaren Energien finanzieren.
Es spielen mehrere Gründe bei der Rekordhöhe der EEG-Umlage mit: zum einen die hohe Stromproduktion aus Windkraft und aus Photovoltaik-Anlagen – zum anderen die stark gesunkenen Börsenpreise für Strom. Von der Umlage entfallen rund 2,6 Cent pro Kilowattstunde auf Photovoltaik, etwa 1,7 Cent auf Biomasse sowie etwa 2,0 Cent auf die Windstromproduktion an Land und auf See.
Die Differenz zum Preis an der Börse gleicht die Umlage aus, die Betreiber von Ökostrom-Anlagen auf 20 Jahre garantiert erhalten. Sinkt der Börsenpreis, steigt automatisch die Umlage. Experten kritisieren, dass die Stromkonzerne rückläufige Börsenstrompreise nicht im vollen Umfang an ihre Kunden weiterreichen.
"Strompreise werden nicht steigen"
Es sei nicht davon auszugehen, dass in der Folge der höheren EEG-Umlage die Strompreise für Kunden steigen. Das ist die Einschätzung Udo Sieverdings, Energieexperte von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Energieunternehmer hätten bereits von den gesunkenen Börsenstrompreisen profitiert.
"Sollte es Stromversorger geben, die den Preis erhöhen, können Verbraucher dies als Einladung zum Wechseln nehmen", sagt Sieverding. Auf dem Strommarkt herrsche ein "munterer Wettbewerb".
Wechseln Kunden aus der Grundversorgung in einen alternativen Tarif, können sie laut Sieverdings mehrere hundert Euro sparen. Auch wer Ökostrom beziehen will, muss nicht unbedingt mehr bezahlen . "Es gibt viele Ökostromanbieter, die sogar günstiger sind als der Grundversorger", erklärt der Verbraucherschützer. Auch hier lohne sich ein Preisvergleich.
Sonderkündigungsrecht: Kunden müssen hartnäckig bleiben
Falls ein Stromanbieter wegen der EEG-Umlage die Preise erhöht, haben Kunden in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Sie können also einfach den Anbieter wechseln, bevor die Preiserhöhung wirksam wird, erklärt Sieverding.
Einige Versorger verweigerten ihren Kunden in diesem Fall jedoch eine vorzeitige Kündigung. Sie argumentieren, dass Kunden eine Erhöhung hinnehmen müssten, wenn es um eine reine Weitergabe der EEG-Umlage geht. Verbraucher sollten sich dann aber nicht abwimmeln lassen, sondern auf ihr Recht pochen und sich im Streitfall an die Schlichtungsstelle Energie wenden.
Die Ermittlung der EEG-Umlage erfolgte seitens der Übertragungsnetzbetreiber in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur. dpa/sd