Was lange unklar war, ist jetzt zumindest vom Bundestag beschlossen: die EGG-Reform ist auf den Weg gebracht. Fast 80 Prozent der Parlamentarier haben zugestimmt. Ob sie am 1. August in Kraft tritt, ist aber noch nicht sicher.

Die Bundesregierung kann erst einmal aufatmen, denn die Reform des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) ist einen Schritt weiter. Sie hat die Abstimmung im Bundestag nach heftigen Wortgefechten hinter sich und ist vom Bundestag beschlossen.
Bei 583 abgegeben Stimmen bekam sie die Zustimmung von 454 Abgeordneten. Das entspricht 77,9 Prozent. Gegen die Reform votierten 123 Parlamentarier, 6 enthielten sich. Unzufrieden zeigte sich vor allem die Opposition, die der Regierung vorwirft, mehr die Interessen der Wirtschaft als die der Verbraucher im Blick zu haben.
Viele Baustellen bei der Energiewende
So wertete Linken-Fraktionsvize Caren Lay die Reform allein als "Strompreisbremse für die Industrie". Die Grünen warfen der Regierung dagegen vor, die erneuerbaren Energien damit kaputtzumachen. Doch die schwarz-rote Koalition feiert sich. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) betonte in seiner Rede, die Novelle des EEG schaffe einen verlässlichen und gleichzeitig ambitionierten Ausbaupfad für die erneuerbaren Energien.
Doch Gabriel gab auch zu, dass es noch viele Baustellen bei der Energiewende gebe. Trotz Ökostrom-Rekord steigt in Deutschland seit zwei Jahren der Treibhausgas-Ausstoß. Moderne Gaskraftwerke sind wegen eingebrochener Börsenstrompreise Verlustbringer, der Netzausbau wird von Bürgern bekämpft, ein europaweit einheitlicher Strommarkt lässt auf sich warten.
Für ihn ist das neue EEG erst einmal eine Kostenbremse für den Strompreis, denn dass die Förderung für Ökostromanlagen sinkt, soll sich beim Strompreis zeigen. "Wir haben drastische Fälle von Überförderung", sagte Gabriel. Doch Kritiker sehen den Rotstift an der falschen Stelle angesetzt, da es weiterhin Rabatte für die Industrie geben wird und selbst produzierter Ökostrom aus großen Anlagen zukünftig mit der EEG-Umlage gelegt werden soll.
Brüssel kritisiert Bestandsschutz für Altanlagen
Ob das zentrale schwarz-rote Regierungsprojekt wie geplant am 1. August in Kraft treten kann, bleibt auch nach der Abstimmung ungeklärt. Die EU-Kommission kritisiert, dass ausländische Stromanbieter beim deutschen Fördersystem benachteiligt werden könnten und fordert schon jetzt Nachbesserungen an den Reformplänen. Gabriel hält eine Einigung mit den Wettbewerbshütern allerdings bereits in den nächsten Wochen für möglich.
Ein weiterer Konfliktpunkt mit Brüssel ist die Festlegung der Regierung, bestehende Strom-Selbstversorger weiter von der Umlage zu verschonen. Dies hat Brüssel nur bis Ende 2016 genehmigt.
Für neue, größere Ökoenergie-Anlagen und neue Kraftwerke, in denen Strom für den eigenen Verbrauch produziert wird, werden künftig schrittweise bis zu 40 Prozent der EEG-Umlage von derzeit 6,24 Cent pro Kilowattstunde fällig. Bürger, die kleine Solaranlagen bis 10 Kilowatt Leistung auf ihr Dach setzen, sollen durch eine Bagatellgrenze von der Belastung ausgenommen werden.
Am 11. Juli wird der Bundesrat die Reform beraten. Bislang ist aber nicht in Sicht, dass es Blockaden von Seiten der Länder geben wird. dhz/dpa
Die Ökostrom-Reform
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert seit 14 Jahren klimafreundliche Stromerzeugung aus Sonne, Wind, Wasser und Biogas mit Milliarden-Summen. Betreiber von Wind-, Solar- und Biogasanlagen erhalten auf 20 Jahre garantierte Vergütungen. Die Kosten werden auf den Strompreis umgelegt. Da dieser sehr stark gestiegen ist, soll die Förderung nun nach neuen Sätzen erfolgen.
Ziele: Es gibt bereits mehr als 4.000 EEG-Vergütungssätze – immer wieder wurde die Förderung gekürzt oder Boni verändert. Den zum Anschlussdatum gültigen Fördersatz gibt es auf 20 Jahre garantiert. Die Reform soll die Abkehr von garantierten Zahlungen einleiten. So soll die Vergütung für neue Anlagen auf 12 Cent je Kilowattstunde im Schnitt sinken. Von 25 Prozent der Stromerzeugung soll der Ökostromanteil günstiger als bisher auf 40 bis 45 Prozent bis 2025 und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent steigen. Ab 2017 soll es Ausschreibungsmodelle geben – den Zuschlag für einen Windpark könnte dann das günstigste Angebot bekommen.
Eigenstrom: Die Kosten für die Bürger steigen, weil in Zeiten hoher Preise viele Unternehmen Strom selbst erzeugen und verbrauchen. Damit sind sie von EEG-Umlage und Netzentgelten befreit. Um diese Schieflage und entsprechende Strompreisbelastungen zu mindern, sollen neue Eigenstromversorger eine Mindestabgabe, eine Art "Energie-Soli" zahlen: Zunächst ab August 30 Prozent, ab 2017 dann dauerhaft 40 Prozent der regulären EEG-Umlage von 6,24 Cent je Kilowattstunde, das wären 2,5 Cent je selbst verbrauchter Kilowattstunde. Ausgenommen bleiben aber kleine Solaranlagen bis 10 Kilowatt auf dem Hausdach.
Industrierabatte: Belasten ebenfalls die EEG-Umlage und damit die Strompreise. Das System wird nach zähen Verhandlungen mit der EU-Kommission umgestellt. Knapp 1.700 Firmen könnten noch Rabatte bekommen, das Volumen soll bei rund fünf Milliarden Euro liegen.
Windenergie: Es soll einen jährlichen Zubau von 2.500 Megawatt (MW) geben, die Anfangsvergütung nur noch 8,9 Cent je Kilowattstunde betragen. Förderkürzungen gelten für alle Anlagen, die nach dem 23. Januar genehmigt wurden. Wird der Korridor überschritten, gibt es für alle darüberliegenden Windräder automatisch weniger Geld. Der Austausch alter durch leistungsstärkere Anlagen an bestehenden Standorten wird nicht in den 2.500-Megawatt-Deckel einbezogen.
Windkraft im Meer: Hier soll es zwar eine hohe Anfangsvergütung von rund 18 Cent je Kilowattstunde geben, aber die Ziele werden gekürzt. Statt 10.000 Megawatt sollen nur noch 6.500 Megawatt bis 2020 installiert werden und 15.000 Megawatt bis zum Jahr 2030.
Biomasse: Auch wegen der Zunahme von Maisanbauflächen soll der Zubau auf nur noch 100 Megawatt pro Jahr gedeckelt werden. Neue Anlagen sollen mit Abfall- und Reststoffen gefüttert werden.