Die Politik hilft der Industrie bei ihren Stromkosten. Das Handwerk hat bislang nichts davon.

Die EU-Kommission prüft derzeit, ein Verfahren gegen Deutschland einzuleiten. Der Grund: die Befreiung von der Ökostrom-Umlage für energieintensive Unternehmen. EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia vermutet dahinter eine unerlaubte Beihilfe für deutsche Firmen. Das Verfahren könnte im Herbst eingeleitet werden. Vor der Sommerpause wollte die EU-Kommission nicht mehr entscheiden.
Unternehmen in Deutschland mit hohem Energieverbrauch können sich seit 2011 auf zweierlei Weise befreien lassen: von der EEG-Umlage und von den Netzentgelten. Wer mehr als eine Gigawattstunde (GWh) verbraucht, kann seine EEG-Umlage deutlich reduzieren, wer mehr als 10 GWh auf dem Zähler hat, wird voll entlastet. Bei den Netzentgelten funktioniert das ähnlich.
Handwerk will nicht außen vor bleiben
Im laufenden Jahr erhält die Industrie deutliche Vergünstigungen, die Schätzungen gehen von vier bis 5,6 Milliarden Euro aus. Gegenwärtig sind knapp 2.000 Unternehmen privilegiert. Für 2014 liegen knapp 2.400 Anträge vor.
Das Handwerk hat davon bislang nichts. Obwohl auch Handwerksbetriebe unter den steigenden Energiekosten leiden, fallen sie bislang nicht unter die Privilegierung. Dabei stehen mehrere Modelle im Raum: Die Entlastungsstaffel könnte bereits bei 0,1 GWh beginnen, dann wären zumindest größere Handwerksbetriebe berücksichtigt.
Eine andere Idee ist, die prozentuale Stromkostenbelastung mit den Gesamtkosten in Bezug zu setzen. Wer wie zum Beispiel viele Betriebe aus den Lebensmittelhandwerken einen Anteil von mehr als zehn Prozent Energiekosten gemessen an seinen Gesamtkosten hat, bekommt die Befreiung.
Beim Zentralverband des Deutschen Handwerks heißt es dazu: "Zwingend ist in jedem Fall, dass die bestehende Regelung eingehend auf die Kriterien 'internationaler Wettbewerb' und 'energieintensiv' überprüft und sinnvoll angepasst wird. Wichtig hierbei ist, dass die Befreiungstatbestände auf ein gerechtfertigtes und absolut notwendiges Maß reduziert sowie Wettbewerbsverzerrungen zwischen Groß und Klein vermieden werden."
Die Kernherausforderung bestehe darin, die Kosten der Energiewende von vornherein so zu begrenzen, dass Strom und andere Energieträger langfristig bezahlbar bleiben und die Lasten fair verteilt werden.
Erneuerbare-Energien-Gesetz steht vor Reform
Ohnehin könnte sich das geplante Verfahren der EU-Kommission erübrigen. Denn fast alle Parteien sind sich einig, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nach der Bundestagswahl reformiert werden muss. Zu teuer und aufwändig seien die Kosten mittlerweile. „Mehr Markt“ heißt die Losung.
Nichtsdestotrotz hat das EEG seine Wirkung zuletzt entfalten können: Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung ist Ökostrom wirtschaftlicher als gedacht. Dies ist auch als Kritik an der Energiepolitik der EU zu verstehen. Denn in Brüssel wird Ökostrom als teuer eingeschätzt, Atomstrom dagegen billiggerechnet. bur
Kohle- und Gas-Kraftwerke vor dem Aus
Dutzende Gas- und Kohlekraftwerke in Deutschland könnten in den kommenden Jahren schließen. Die beiden Versorger RWE und E.ON prüfen nach eigenen Angaben die Stilllegung vieler konventioneller Anlagen. Der Grund: Die Kraftwerke seien kaum noch rentabel. Der Bundesnetzagentur liegen aktuell 15 Anträge zur Abschaltung konventioneller Kraftwerke vor. In Wirklichkeit stehen aber aufgrund sinkender Wirtschaftlichkeit bis zu 20 Prozent der Kapazitäten zur konventionellen Stromerzeugung zur Disposition. Die Steigerungen bei den erneuerbaren Energien führen zu einem größeren Angebot an Strom und damit zu sinkenden Preisen an der Strombörse. Das hat zur Folge, dass bei Gas- oder Kohle- Anlagen die Erzeugungskosten über dem Verkaufspreis liegen können. dhz