Ökostromreform ab August EEG: Brüssel gibt grünes Licht

Ein Kompromiss ist gefunden. Die EU-Kommission gibt den Weg für die deutsche EEG-Reform, die nun ab August gelten soll. Die Industrie muss nachzahlen und auch Stromimporte unterliegen der Ökostrom-Umlage. Doch dafür zahlt Deutschland einen Ausgleich.

Die EEG-Reform sieht vor allem beim Windstrom Förderkürzungen vor. - © Foto: thomaslerchphoto/Fotolia

Eine große schwarz-rote Mehrheit steht im Bundestag hinter der Reform des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG), die zum 1. August in Kraft treten soll. Die Zustimmung am Freitag im Bundesrat gilt als sicher und nun hat auch die EU-Kommission grünes Licht gegeben und ihre Bedenken ausgeräumt.

"Wir haben jetzt eine definitive, endgültige Einigung erreicht", sagte  EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia am Mittwoch in Brüssel. Die Bundesregierung bestätigte das. "Wir haben uns in sehr konstruktiven Gesprächen in allen Punkten verständigt", sagte Wirtschaftsstaatssekretär Rainer Baake in Berlin. Brüssel gibt damit nach monatelangem Streit ihren Widerstand gegen die Reform der deutschen Ökostrom-Förderung auf.

Großverbraucher müssen EEG-Umlage nachzahlen

Damit dürfte die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wie geplant zum 1. August in Kraft treten. Sie sieht Förderkürzungen und Beschränkungen für den Ausbau der Windkraft und bei Biogasanlagen vor. Wer eigenen Ökostrom im größeren Stil produziert, muss dafür künftig EEG-Umlage bezahlen. Mit der Reform sollen die Kosten für die Ökostromförderung, die Bürger und Wirtschaft über den Strompreis mitbezahlen, bis 2017 zumindest stabil gehalten werden.

Als problematisch galten bislang aus Sicht der EU-Kommission sowohl die Rabatte, die große energieintensive Unternehmen bei der Zahlung der EEG-Umlage bekommen als auch, dass auf importierten Strom eine Umlage fällig wird. Hier sah der Wettbewerbskommissar eine Verzerrung des Marktes. Zu beiden Themen ist nun ein Kompromiss gefunden. Er sieht Folgendes vor:

  • Künftig werden weniger Unternehmen, die besonders viel Strom verbrauchen, von der EEG-Umlage befreit bzw. weniger bekommen Rabatte. Privilegiert werden sollen nur noch die Firmen, die im harten internationalen Wettbewerb stehen. Die Rabatte bei der EEG-Umlage werden auf rund fünf Milliarden Euro reduziert. Der Kompromiss mit Brüssel führt nun allerdings dazu, dass Unternehmen, für die nun keine Ausnahmen mehr gelten, Nachzahlungen von insgesamt nur 30 Millionen Euro für die Jahre 2013 und 2014 anstehen. Davon sind 350 der über 2.000 Firmen betroffen, die bisher bei der Ökostrom-Umlage begünstigt waren. Die Nachzahlung soll in den Topf zur Finanzierung der Ökostrom-Umlage fließen. Brüssel verzichtet jedoch auf alle Forderungen, denn eigentlich hätten bis zu zehn Milliarden Euro an Nachzahlungen zurückgefordert werden können. Das hätte allerdings zu "Masseninsolvenzen und Massenarbeitslosigkeit" geführt, hieß es in Regierungskreisen.
  • Teil des Kompromisses mit der Kommission – den Brüssel am 23. Juli absegnen will – ist auch, dass importierter Strom nicht von der Ökostrom-Umlage befreit werden muss. Ab 2017 sollen jedoch 200 Megawatt an neuen Ökostrom-Projekten per Ausschreibung an ausländische Anbieter vergeben werden. Der Streit um das sogenannte Grünstromprivileg wurde gelöst, indem Deutschland 50 Millionen für ein EU-Infrastrukturprojekt beisteuert. dpa/dhz
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