Ausbildung Diese Rechte haben Azubis

Auszubildende werden während der Lehrzeit auf ihren späteren Beruf vorbereitet. Sie bekommen Aufgaben zugeteilt und müssen Pflichten erfüllen. Doch sie haben auch speziell auf sie zugeschnittene Rechte.

Auszubildende haben das Recht, im Betrieb die Inhalte ihres Berufs vermittelt zu bekommen - mit allem, was dazugehört. - © Foto: Monkey Business/Fotolia
  • Recht auf einen Arbeitsvertrag: Auszubildende haben Anspruch auf einen Vertrag, in dem genau festgelegt ist, was sie lernen und welche Tätigkeiten der Arbeitgeber von ihnen verlangt. Darin sollten die Dauer der Arbeits- und Probezeit, der Urlaubsanspruch, die Höhe der Vergütung und die Regelungen bei Kündigung festgelegt sein.
  • Recht auf Vergütung: Lehrlinge müssen angemessen bezahlt werden, das verlangt das Berufsbildungsgesetz. Gibt es keinen Tarifvertrag, in dem die Vergütung geregelt ist, müssen die Firmen nach gängiger Rechtsprechung mindestens 80 Prozent des für die Branche geltenden Tarifniveaus zahlen. Die Vergütung müssen Arbeitgeber spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zahlen. Für Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Zuschläge gibt es keine gesetzlichen Grundlagen. Diese Zahlungen werden ausschließlich durch die Tarifverträge geregelt.
  • Recht auf Urlaub: Auszubildende haben ein Recht auf bezahlten Urlaub. Der Urlaubsanspruch für Minderjährige ist nach Alter gestaffelt. So bekommt ein Jugendlicher, der zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist, mindestens 30 Werktage frei, ein 16-Jähriger mindestens 27, ein 17-Jähriger 25 Werktage. Für Azubis ab 18 gilt das Bundesurlaubsgesetz. Sie müssen bei einer Fünf-Tage-Woche wenigstens 20 Tage Urlaub bekommen. Ein weiteres wichtiges Detail findet sich ebenfalls im Gesetz: Den Urlaub soll der Arbeitgeber in der Zeit der Berufsschulferien geben.
  • Recht auf faire Arbeitszeiten: Bei Jugendlichen richtet sich die Arbeitszeit nach den Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, bei Volljährigen nach dem Arbeitszeitgesetz. Demnach darf der Arbeitgeber Jugendliche nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigen.
    Bei Volljährigen ist die Rechnung etwas komplizierter: Sie dürfen acht Stunden täglich und an sechs Tagen in der Woche arbeiten, also 48 Stunden pro Woche. Die Arbeitszeit kann auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden. Dann muss allerdings sichergestellt sein, dass Auszubildende innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden pro Tag arbeiten.
  • Recht auf Schule: Die Lehrer in der Berufsschule vermitteln theoretisches Wissen, das die praktische Ausbildung im Betrieb ergänzt. Der Betrieb ist verpflichtet, den Lehrling zum Besuch der Berufsschule anzuhalten und muss ihn für den Unterricht freistellen.
  • Recht auf Vermittlung der Ausbildungsinhalte: Azubis dürfen nur die Aufgaben machen, die dem Ausbildungsplan entsprechen und der Lehre dienen. Alle anderen Tätigkeiten darf ein Jugendlicher im Prinzip ablehnen. In der Praxis ergeben sich Grauzonen. Manche Aufgaben scheinen erst einmal mit der Ausbildung nichts zu tun zu haben – gehören aber doch dazu. Wenn allerdings jemand immer nur Kaffee kocht oder die Werkhalle fegen muss, ist das nicht zulässig.
  • Recht auf ein Zeugnis: Auszubildende haben einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, das Angaben über Verhalten und Leistungen enthält. Das müssen sie aber einfordern. Das Zeugnis wird erst zum Ende der Ausbildung fällig. Ratsam ist es zudem, auch während der Lernzeit regelmäßiges Feedback vom Ausbilder einzufordern und zu prüfen, ob die Ausbildungsziele erreicht sind. dpa
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    Spießer-Alarm: Wenn der Chef "NEIN" sagt, müssen Azubis ihre Piercings herausnehmen und Tattoos abdecken. Dies gilt vor allem in medizinischen Berufen oder im Bankgewerbe. Aber auch aus Sicherheitsgründen in vielen Handwerksberufen.
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    Nachtarbeit verboten: Azubis unter 18 Jahren dürfen nicht zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten. Ausnahmen gibt es in Krankenhäusern, Hotels oder Betrieben mit dauerhafter Schichtarbeit.
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    Musik an: Grundsätzlich dürfen Azubis am Arbeitsplatz Radio hören, solange sie damit keine Kollegen stören.
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    Pause machen: Azubis unter 18 Jahren haben bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden am Tag Recht auf eine Pause von 30 Minuten. Ab sechs Stunden sind es 60 Minuten. Für erwachsene Azubis gibt es ab sechs Stunden eine halbe Stunde Pause.
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    Handy aus: Während der Arbeitszeit darf der Chef private Telefongespräche verbieten. Also am besten das Handy ganz ausschalten.
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    Länger Schlafen: Wenn der Unterricht um 9 Uhr oder früher beginnt, haben Azubis vorher im Betrieb nichts zu suchen.
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    Keine "Mädchen für alles": Azubis dürfen Aufgaben ablehnen, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben. Den ganzen Tag Kaffee kochen oder das Auto des Chefs waschen sollte generell Tabu sein.
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    Feierabend: Für Azubis unter 18 ist nach mehr als fünf Stunden Unterricht Feierabend angesagt. Volljährige darf der Chef allerdings noch in den Betrieb rufen.
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    Sofort krank melden: Bei verspäteter Abgabe der Krankmeldung können Chefs ihre Azubis abmahnen. Passiert dies öfter, kann der Ausbilder auch fristlos kündigen.