Ausbildungsserie Diese Aufgaben übernehmen Vorsitzende im Prüfungsausschuss

In verschiedenen Prüfungen müssen Auszubildende im Handwerk ihre Kenntnisse und Fähigkeiten unter Beweis stellen. Die Ergebnisse nimmt der sogenannte Prüfungsausschuss ab. Die Vorsitzenden dieses Ausschusses nehmen eine Sonderrolle ein. Wer kann für den Vorsitz gewählt werden? Und welche besonderen Funktion haben die Vorsitzenden? Das erklärt Ausbildungsberater Peter Braune.

Illustration zweier Bewerbungsanschreiben.
Der Prüfungsausschuss nimmt die Prüfungen von Auszubildenden im Handwerk ab. Eine Aufgabe der Vorsitzenden ist es, dem Azubi mitzuteilen, ob die Prüfung bestanden wurde oder nicht. - © vladwel - stock.adobe.com

"Man kann der Gesellschaft alles aufdringen, nur nicht, was eine Folge hat." Es gibt wohl kaum etwas, zu dem Johann Wolfgang von Goethe keine Meinung hatte. Das gilt auch für die Übernahme von Verantwortung und Aufgaben. Fehler im Zusammenhang mit Prüfungen von Auszubildenden können erhebliche Folgen haben.

Diese Fehler wollte eine junge Frau auf jeden Fall vermeiden. Sie strebte den Vorsitz in einem Prüfungsausschuss für das Bauhandwerk an, weil der aktuelle Vorsitzende in den Ruhestand gehen wollte. Rund um das Thema Prüfungsausschuss stellte sich die junge Frau die folgenden Fragen:

Wer ist Teil des Prüfungsausschusses?

Ein Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern, einem Vertreter oder einer Vertreterin der Arbeitnehmerseite, der Arbeitgeberseite sowie der berufsbildenden Schule. Die Personen müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Die Mitglieder werden von der zuständigen Stelle längstens für fünf Jahre berufen.

Wie verläuft die Wahl von Prüfungsausschussvorsitzenden?

In der konstituierenden Sitzung wählt der Prüfungsausschuss ein Mitglied aus seiner Mitte zum oder zur Vorsitzenden und ein weiteres für die Stellvertretung. Beide sollen nach Möglichkeit nicht derselben Mitgliedergruppe angehören. Wählbar sind nur ordentliche Mitglieder. Aktives Wahlrecht haben sowohl ordentliche Mitglieder sowie im Vertretungsfall die Stellvertretung. Vorsitzende und Stellvertretungen werden grundsätzlich für die Dauer ihrer Berufung gewählt.

Welche Mitglieder des Prüfungsausschusses können für den Vorsitz gewählt werden?

An der Wahl der Vorsitzenden ist grundsätzlich nur die erste Besetzung des Ausschusses beteiligt.

Wie wird die Wahl der Vorsitzenden durchgeführt?

Jede Wahl erfordert einen Abstimmungsvorgang. Es gibt keine Formvorschriften. Nach einer Aussprache muss in einem Wahlgang eine Mehrheitsentscheidung gefunden werden. Das Ergebnis gilt dann in der Regel für den gesamten Berufungszeitraum.

Welche Funktion haben die Vorsitzenden im Prüfungsausschuss?

Die Vorsitzenden übernehmen die Verantwortung für die Organisation und den Arbeitsablauf innerhalb des Ausschusses sowie für die reibungslose Zusammenarbeit mit der zuständigen Stelle. Sie leiten die Tätigkeiten der Prüfungsausschüsse. Bei Erteilung einer Bescheinigung vertreten sie den ganzen Ausschuss. Daraus ergibt sich jedoch keine besondere Rechtsstellung gegenüber den anderen Ausschussmitgliedern.

Welche Funktion haben die Vorsitzenden bei der Mitteilung der Prüfungsergebnisse?

Die Vorsitzenden sollen den Prüflingen am letzten Prüfungstag mitteilen, ob die Prüfung bestanden oder nicht bestanden wurde. Hierüber wird eine Bescheinigung ausgehändigt. Die wird von den Vorsitzenden unterschrieben.

Wie kommt der Prüfungsausschuss bei einer Stimmengleichheit zur nötigen Entscheidung?

Die Vorsitzenden sind in ihrer Stellung grundsätzlich den übrigen Mitgliedern der Ausschüsse gleich und haben nur eine Stimme. Nur bei Stimmengleichheit hat die Stimme der Vorsitzenden eine erhöhte Bedeutung.

Wer unterschreibt das Sitzungsprotokoll?

In den meisten Prüfungsordnungen ist geregelt, dass die Vorsitzenden das Sitzungsprotokoll unterschreiben.

Geregelt ist die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses im Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Ihr Ausbildungsberater Peter Braune

Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.