Energetische Gebäudesanierung Die Zuschüsse zur Energieberatung steigen

Da der Steuerbonus für Gebäudesanierungen vorerst am Veto der Bundesländer gescheitert ist, setzt die Bundesregierung nun verstärkt auf Energieberatungen, um Hausbesitzer zum Sanieren zu motivieren. Zum 1. Juli hat sie deshalb die staatlichen Zuschüsse für die Einsparberatungen erhöht. Doch auch die Anforderungen an die Energieberater steigen.

Energieberater aus dem Handwerk können vor Ort beim Kunden gute Tipps zum Energiesparen und zu Sanierungsmaßnahmen geben. - © DBU

Für Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler ist und bleibt die energetische Gebäudesanierung "ein Schlüssel für das Gelingen der Energiewende". Die Regierung wolle weiterhin daran arbeiten, das Ziel eines "weitestgehend klimaneutralen Gebäudebestands" bis 2050 zu erreichen, teilte das Ministerium mit und wird deshalb die Fördersätze für Energieberatungen zum 1. Juli erhöhten. Ob der geplante Steuerbonus für energetische Sanierungen noch kommt, wird dagegen immer ungewisser. Am kommenden Mittwoch tagt der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern erneut zu diesem Thema.

Qualifikationen auf dem Prüfstand

Da die privaten Haushalte einen Großteil des Gesamtenergiebedarfs in Deutschland beanspruchen und hier noch sehr viel ungenutztes Einsparpotenzial vorhanden ist, möchte die die Bundesregierung nun die Bürger noch stärker mit einspannen. Sie sollen lernen, wie sie Energie einsparen können und welche Schwachstellen an Wohnhäusern zu einen erhähten Energieverbrauch führen. Unterstützung bekommt die Regierung dabei von ausgebildeten Energieberatern wie sie immer mehr auch im Handwerk zu finden sind. Doch auch diese nimmt die Regierung mit in die Pflicht. Sie sollen ihre Qualifikationen zukünftig regelmäßig auf den aktuellsten Stand bringen müssen.

Wie das Wirtschaftsministerium mitteilte, wird die Beratung durch einen Energieberater in einem Ein- bis Zweifamilienhaus ab dem 1. Juli mit einem Zuschuss bis zu 400 Euro statt wie bisher 300 Euro gefördert. Bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten bekommen die Hauseigentümer maximal 500 Euro. Zusätzlich werden Stromeinsparberatungen mit 50 Euro und thermografische Untersuchungen mit bis zu 100 Euro bezuschusst. So sollen Schwachstellen in der Außenisolierung von Gebäuden gefunden und schnell behoben werden können.

Beantragt werden kann der Zuschuss von Privatpersonen und von kleinen bis mittleren Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Gefördert werden Beratungen in Wohngeb äuden, für die der Bauantrag vor dem 31. Dezember 1994 gestellt wurde.

Individuelle Konzepte für Sanierungen sind nötig

Die höheren Anforderungen, die künftig an die Energieberater gestellt werden, betreffen nach Angaben des Ministeriums alle Berater, die in der Energie-Effizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes eingetragen sind. Sie müssen nun regelmäßig Fortbildungen nachweisen. Ebenso müssen Energieberater durch die neuen Regelungen nach einer Gebäudeanalyse ein individuelles Sanierungskonzept und einen Maßnahmenfahrplan entwickeln. Damit soll es dem Eigentümer erleichtert werden, den Standard eines energiesparenden Effizienzhauses auch in Einzelschritten zu erreichen. jtw

Weitere Informationen über die Qualifikationen der Energieberater und Ansprechpartner für die Weiterbildungen finden Sie unter sanieren-profitieren.de und unter energie-effizienz-experten.de .

Informationen zu den neuen Förderbedingungen gibt es unter bafa.de .