Bis Ende des Jahres stehen noch zahlreiche außerordentliche Steuertermine an, die Inhaber von Handwerksbetrieben unbedingt zur Chefsache machen sollten. Dabei sind nicht die Termine für die Abgabe von Steuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen gemeint. Hier ein Überblick über die wichtigsten Steuertermine der nächsten Monate.
Authentifizierung: Stichtag 1. September 2013
Unternehmer, die sich noch keine Authentifizierung für die elektronische Übermittlung ihrer Steuerdaten besorgt haben, müssen sich jetzt sputen. Denn ab 1. September 2013 ist die elektronische Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen ohne Authentifizierung nicht mehr möglich. Folge: Es drohen Verspätungszuschläge.
Ausweg: Schnellstens registrieren und die Authentifizierung beantragen. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier .
Vorsteuervergütung: Stichtag 30. September 2013
Wurde Ihr Handwerksbetrieb im EU-Ausland mit ausländischer Umsatzsteuer belastet, können Sie sich diese Umsatzsteuer beim ausländischen Fiskus wieder zurückholen. Dazu müssen Sie einen elektronischen Erstattungsantrag an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Das muss für eine Umsatzsteuerbelastung aus dem Jahr 2012 bis spätestens 30.9.2013 erfolgen. Eine Verlängerung dieser Frist ist ausgeschlossen.
Hilfestellung: Wie die Antragstellung funktioniert, können Sie den Informationen des Bundeszentralamts hier entnehmen.
Lohnsteuer: Abruf der ELStAM-Daten bis spätestens 31.12.2013
Bei der Ermittlung der Lohnsteuer für Arbeitslöhne läuft zum 31.12.2013 die Übergangsphase ab. Das bedeutet im Klartext: Spätestens am 1.1.2014 müssen Unternehmen die Lohnsteuermerkmale ihrer Mitarbeiter zwingend per ELStAM elektronisch beim Finanzamt abrufen.
Aktuell: Das Bundesfinanzministerium hat die Anwendungsgrundsätze für ELStAM, die zwingend bis 31.12.2013 umzusetzen sind, in einem 15-seitigen Schreiben dargestellt, das Sie hier abrufen können.