Steuertipp Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuervoranmeldungen beantragen

Stresst es Sie, dass Sie jeden Monat pünktlich zum 10. des Monats eine Umsatzsteuervoranmeldungen für den abgelaufenen Monat ans Finanzamt übermitteln müssen? Wenn ja, sollten Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen. Der Antrag muss jedoch bis spätestens 12. Februar 2018 ans Finanzamt übermittelt werden.

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Stimmt das Finanzamt Ihrem Antrag auf Dauerfristverlängerung zu, müssen Sie die Umsatzsteuervoranmeldungen für Januar 2018 erst bis zum 10. März 2018 ans Finanzamt übermitteln. Diese Verschiebung um einen Monat gilt dann auch für die nachfolgenden Umsatzsteuervoranmeldungen.

Beantragung der Dauerfristverlängerung: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Damit es mit der Dauerfristverlängerung klappt, müssen Sie darauf achten, dass Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Antrag auf Dauerfristverlängerung bei Verpflichtung zur monatlichen Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldungen muss bis spätestens 12. Februar 2018 beim Finanzamt eingehen. Normalerweise ist der 10. Februar Stichtag für den Antrag. Da das jedoch ein Samstag ist, genügt die Antragstellung bis Montag, den 12. Februar 2018.
  • Der Antrag ist wie die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
  • Dazu müssen Sie ein amtliches Formular verwenden (Formular siehe Link).
  • Bei Monatsabgabe erwartet das Finanzamt noch eine Zahlung von 1/11 der Vorjahres-Umsatzsteuerzahllast. Beispiel: Mussten Sie 2017 nach Abzug der Vorsteuer 20.000 Euro Umsatzsteuer ans Finanzamt bezahlen, erwartet das Finanzamt pünktlich bis 12. Februar 2018 eine Sonderzahlung von 1.818 Euro (20.000 Euro x 1/11).
  • Die Sonderzahlung wird auf die Umsatzsteuer der letzten Umsatzsteuervoranmeldung 2018 angerechnet, ist also nicht verloren.

Steuerstipp: Sind Sie zur monatlichen Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet, können Sie übrigens ebenfalls eine Dauerfristverlängerung beantragen. In diesem Fall haben Sie aber noch bis zum 10. April 2018 Zeit mit der Antragstellung. Bei der Quartalsabgabe erwartet das Finanzamt keine Sonderzahlung. dhz

Weitere Steuertipps finden Sie im DHZ-Steuerarchiv.