Ein Reform des Erbrechts, Startschuss von Windows 10, modernisierte Ausbildungsberufe im Handwerk oder der Mindestlohn für Friseure - im August gibt es einige Neuerungen. Das Wichtigste im Überblick.

EU-Erbrechtsverordnung tritt in Kraft
Ab 17. August 2015 gilt in der Europäischen Union eine neue Erbrechtsverordnung. Bei deutschen Staatsangehörigen greift dann nicht mehr automatisch auch das deutsche Erbrecht. Konkret regelt die Verordnung welches nationale Erbrecht angewendet werden muss, wenn Vermögen in der EU vererbt wird.
Dabei ist der "gewöhnliche Aufenthalt" des Erblassers maßgeblich. Hat ein deutscher Staatsangehöriger zum Beispiel seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich gehabt, ist das französische Erbrecht anzuwenden. Das ausländische Recht kann dabei deutlich von den deutschen Bestimmungen abweichen.
Testament schafft Klarheit
Wer vererbt hat jedoch die Möglichkeit, seine Hinterlassenschaft in einem Testament schon vor dem Ableben zu regeln. Dabei kann auch ausdrücklich vermerkt werden, dass die Erbschaft nach deutschem Erbrecht behandelt werden soll, auch wenn der gewöhnliche Aufenthalt z.B. in Frankreich war.
Haben EU-Bürger aufgrund ihres Aufenthalts die Möglichkeit nach verschiedenen nationalen Rechtsvorschriften zu Vererben, empfiehlt es sich schon frühzeitig zu prüfen, welches Erbrecht im konkreten Fall für die Erben am günstigsten ist.
Zudem erleichtert die neue EU-Erbrechtsverordnung die Rechtsstellung des Erblassers nachzuweisen. Dafür wird das so genannte Nachlasszeugnis eingeführt. Es enthält Angaben zum Gericht, zum Erblasser, zum Antragsteller, zu den Erben und deren Erbquote, zu Vorbehalten bei der Erbschaftsannahme, zu Nachlassgegenständen, die einem bestimmten Erben oder Vermächtnisnehmer zustehen und zur Stellung eines Testamentsvollstreckers oder sonstigen Nachlassverwalters.
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Windows 10 für Unternehmen erhältlich
Ab dem 1. August 2015 ist es soweit. Das neue Betriebssystem Windows 10 von Microsoft ist für Unternehmen erhältlich. Privatanwender können das kostenlose Upgrade auf Windows 10 hingegen schon seit dem 29. Juli durchführen.
Die Latte für Windows 10 liegt hoch: Nach einem Flop mit dem Vorgängersystem Windows 8 übersprang Microsoft symbolisch die Nachfolgenummer 9, um mit einer runden Zahl neu durchzustarten.
Windows 10 soll nach dem Willen von Microsoft-Chef Satya Nadella in zwei bis drei Jahren auf einer Milliarde Geräte laufen. Bisher nutzen laut Microsoft rund 1,5 Milliarden Nutzer weltweit Windows-Systeme - quer über alle Versionen. Am 29. Juli beginnt mit der Auslieferung der Desktop-Version des Betriebssystems die neue Windows-Ära.
Windows 10: Ein System für alles
Beim Neustart von Windows hat Nadella nicht nur traditionelle Personal Computer im Blick: Das neue System soll auf allen Plattformen vom Smartphone bis zu größeren Servern unter der Haube stecken. Bei mobilen Geräten kann Microsoft neue Impulse dringend gebrauchen: Eine Milliarden-Abschreibung auf die teuer gekaufte Nokia-Handysparte handelte dem Konzern gerade seinen bisher höchsten Quartalsverlust von 3,2 Milliarden Dollar ein.
Für eine schnelle Verbreitung hat Microsoft bereits vor Monaten die Weichen gestellt. Ein Jahr lang soll das Upgrade auf das neue System für private Anwender kostenlos zur Verfügung stehen. Das Interesse an Windows 10 soll entsprechend groß sein. "Seit rund neun Monaten läuft unser Insider-Programm, an dem sich fünf Millionen Nutzer beteiligt haben", sagte Microsoft-Manager Oliver Gürtler dem Nachrichtendienst dpa. Etwa 250 000 seien es in Deutschland gewesen.
Mit Windows 10 will Microsoft zunächst eine einheitliche Basis im Markt schaffen. "Wir hatten bislang immer eine Fragmentierung", sagte Gürtler. Die verschiedensten Versionen von XP über Windows 7 und Vista bis hin zu Windows 8 seien gleichzeitig in Betrieb gewesen. XP ist selbst nach über 13 Jahren noch immer nicht von allen PCs verschwunden, obwohl bei dem Alt-System offene Sicherheitslücken inzwischen nicht mehr geschlossen werden. Auch beim Umstieg auf Windows 8 hatten viele Nutzer gezögert. Die aktuelle Version 8.1 ist zum Stand April laut Analysefirma Net Application gerade einmal auf gut elf Prozent der Rechner weltweit installiert.
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Mindestlohn von 8,50 Euro für Friseure
Nach einer Übergangsphase gilt auch im Friseurhandwerk ab dem 1. August 2015 bundesweit der Mindestlohn von 8,50 Euro. Bislang mussen Friseurbetriebe wie im Mindestentgelttarifvertrag vorgesehen 8 Euro im Geltungsbereich West und 7,50 Euro im Geltungsbereich Ost an ihre Mitarbeiter zahlen.
Die Übergangsphase sollte den Betrieben helfen, sich sukzessive auf die Lohnanpassungen einzustellen. Laut dem Zentralverband des Friseurhandwerks hätte ein früherer Anpassungsschritt speziell in Ländern mit wettbewerbsverzerrendem Grenzverkehr zu massiven Problemen und möglicherweise zu Arbeitsplatzverlusten geführt.
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Modernisierte Ausbildungsberufe im Handwerk
Auch in diesem Jahr beginnen wieder rund 120.000 junge Menschen ihre Ausbildung in einem Handwerksberuf und starten ins Berufsleben. Vom "Geigenbauer " bis zur " Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik" – zum Start ins neue Ausbildungsjahr am 1. August werden insgesamt acht Ausbildungsberufe im Handwerk modernisiert.
Eine der Ausbildungen, die am stärksten verändert wird, ist die des Gerbers. Die Berufsausbildung zum Gerber stammt bereits aus dem Jahre 1981. Allerdings fanden in der jüngeren Vergangenheit neben technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen auch zusätzliche strukturelle Entwicklungen in den Unternehmen statt. Diese wirken sich auch auf die beruflichen Anforderungen und Tätigkeiten der Beschäftigten aus.
Nicht zuletzt deshalb ändert sich nun sogar die Berufsbezeichnung. Aus dem Gerber wird die "Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik". Die neue Bezeichnung soll die Breite des Berufsbildes verdeutlichen und auf junge Menschen attraktiver wirken, so das Bundesinstitut.
Ebenfalls neu sind die Einfü hrung der gestreckten Abschluss- und Gesellenprüfung sowie die Einführung von situativen Fachgesprächen in beiden Prüfungsteilen. Teil 1 der Prüfung fließt künftig mit 35 Prozent in die Abschlussnote ein.
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Änderungen bei der KfW-Förderung für Sanierungen
Am 1. August 2015 gibt es Neuerungen bei den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe. Im Rahmen des Programms "Energieeffizient Sanieren" haben ab dem 1. August 2015 auch Immobilieneigentümer von jüngeren Häusern die Möglichkeit, Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Galt bislang der Stichtag 1. Januar 1995, an dem der Bauantrag für das geförderte Haus spätestens gestellt werden musste, können nun auch für Häuser mit Bauantrag vor dem 1. Februar 2002 gefördert werden.
Zudem wird ab dem 1. August 2015 auch der Förderhöchstbetrag angehoben. Für die Sanierung eines KfW-Effizenzhaus-Standard gibt es je Wohneinheit maximal 100.000 Euro anstatt wie bisher 75.000 Euro.
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Unterhaltskosten und Kindergeld steigen
Wer unterhaltspflichtig für Kinder ist, muss ab dem 1. August tiefer in die Tasche greifen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Unterhaltsätze für die neue "Düsseldorfer Tabelle beschlossen", die ab dem 1. August 2015 gilt.
Die Erhöhung der Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder beruht auf dem am 22. Juli 2015 verkündeten Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags. Der steuerliche Kinderfreibetrag für das Jahr 2015 steigt von bisher 4.368 Euro um 144 Euro auf 4.512 Euro.
Unter Berücksichtigung des neuen Kinderfreibetrags von 4.512 Euro steigt der Mindestunterhalt eines Kindes bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (1. Altersstufe) von bisher monatlich 317 Euro auf mtl. 328 Euro, eines Kindes vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (2. Altersstufe) von monatlich 364 Euro auf monatlich 376 Euro und der eines Kindes ab dem 13. Lebensjahr bis zu Volljährigkeit (3. Altersstufe) von bisher monatlich 426 Euro auf 440 Euro. Der Unterhalt volljähriger Kinder berechnet sich nach dem Bedarfssatz der 3. Altersstufe zuzüglich der Differenz zwischen der 2. und 3. Altersstufe. Er steigt daher von monatlich 488 Euro auf monatlich 504 Euro.
Zwar wird der steuerliche Kinderfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2015 erhöht, die Unterhaltssätze steigen jedoch erst ab dem 1. August 2015.
Kindergeld steigt um vier Euro
Das Kindergeld wird rückwirkend zum 1. Januar 2015 um jeweils vier Euro erhöht und zwar von monatlich 184 Euro auf 188,00 Euro für ein erstes und zweites Kind, von 190 Euro auf 194 Euro für ein drittes Kind und von 215 Euro auf 219 auf für das vierte und jedes weitere Kind. Das Kindergeld ist in der Regel zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen. Aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ist für das Jahr 2015 bei der Berechnung des Zahlbetrages jedoch nicht von den erhöhten, sondern von den bisherigen Kindergeldbeträgen auszugehen.
Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder werden sich voraussichtlich zum 1. Januar 2016 weiter erhöhen, da der steuerliche Kinderfreibetrag zu diesem Zeitpunkt von 4.512 Euro auf 4.608 Euro steigen wird.
Neue Bahncard für drei Monate
Sie planen über einen begrenzten Zeitraum viele Reisen mit der Bahn? Dann könnte sich die neue BahnCard für drei Monate lohnen. Zum 1. August führt die Deutsche Bahn die bekannten BahnCards 25, 50 und 100 mit dreimonatiger Gültigkeitsdauer ein. Je nach Karte und Preis winkt damit ein Sparvorteil zwischen 25 Prozent auf den normalen Fahrpreis und einem kompletten Wegfall des Fahrpreises. Die BahnCard100 lohnt sich jedoch nur für Vielfahrer. Die günstigste Drei-Monats-Karte gibt es ab 19 Euro.
Doch Vorsicht: Kündigt der Besitzer der Drei-Monats-BahnCard nicht spätestens sechs Wochen vor deren Ablauf, verlängert sich das Abonnement automatisch um ein ganzes Jahr für eine normale BahnCard.
Die Bahn bietet ab August noch ein weiteres Angebot. Jugendliche und Erwachsene bis zum Alter von 26 Jahren erhalten eine BahnCard 50 für ein Jahr bereits für 69 Euro statt regulär 255 Euro. Ab dem zweiten Jahr sind 127 Euro fällig. sg/mit Inhalten von dpa