Letzte Stufe vorm einheitlichen Mindestlohn bleibt Friseure: 8,50 Euro erst ab August 2015

Friseure müssen erst ab August 2015 den einheitlichen Mindestlohn von 8,50 Euro bezahlen. In der Branche bleibt es bei der zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern vereinbarten Übergangsfrist.

Frank Muck

Mindestlohn: Für die Friseure bleibt es bei der ursprünglichen Stufenregelung. 8,50 Euro müssen erst ab August 2015 bezahlt werden. - © Foto: Colourbox.de

Bundearbeitsministerin Andrea Nahles hat die entsprechende Verordnung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz unterzeichnet. Das berichtet der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV). Damit zahlen die Friseurbetriebe weiterhin wie im Mindestentgelttarifvertrag vorgesehen 8 Euro im Geltungsbereich West und 7,50 Euro im Geltungsbereich Ost.

Der Verband und die Gewerkschaft hatten sich dafür eingesetzt, den tariflich vereinbarten Übergangszeitraum bis zur höchsten Mindestlohnstufe von 8,50 Euro auch nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns einzuhalten. Damit könnten die Betriebe weiterhin sukzessive die Lohnanpassungen umsetzen. Ein früherer Anpassungsschritt hätte speziell in Ländern mit wettbewerbsverzerrendem Grenzverkehr zu massiven Problemen und möglicherweise zu Arbeitsplatzverlusten geführt.

Traditionell branchenspezifische Regelungen

"Wir sind überaus zufrieden, dass die Politik dies akzeptiert und mit diesem Weg die Besonderheiten der Branche Berücksichtigung finden", sagt ZV-Hauptgeschäftsführer Jörg Müller. Die Tarifpolitik werde im Friseurhandwerk traditionell zwischen den Sozialpartnern festgelegt, um branchenspezifische Regelungen für eine positive Friseurmarktentwicklung zu ermöglichen.

ZV-Präsident Harald Esser betrachtet diesen Übergang als enorme Entlastung für die Betriebe. "Ohne die Verordnung nach dem Entsendegesetz wären alle Friseurbetriebe gezwungen, bereits zum Jahresbeginn die Tarifanpassung auf 8,50 Euro vorzunehmen", sagt Esser. Das wäre für manche Unternehmen nur schwer oder gar nicht zu verkraften.

Einhaltung des Mindestlohns soll stärker überwacht werden

Der Zentralverband sieht diesen Schritt auch als Anerkennung für eine moderne Tarifpolitik. Das Friseurhandwerk stehe für einen gerechten Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. "Der Mindestlohn wird die Branche sozialpolitisch stabilisieren", hofft Guido Wirtz, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Soziales im ZV. Allerdings will der Verband die Einhaltung der Lohnuntergrenzen stärker kontrollieren. Ein Konzept dazu wollen die Tarifvertragsparteien mit dem Bundesfinanzministerium und den Zollbehörden entwickeln. Damit sollen Lohndumping, Schwarzarbeit, Scheinselbständigkeit und ruinöse Preiskonkurrenz bekämpft werden.