Photovoltaik-Anlagen müssen sich drosseln lassen Damit das Netz nicht zusammenbricht

Seit Anfang dieses Jahres müssen neu installierte Photovoltaik-Anlagen so ausgestattet sein, dass entweder der Netzbetreiber in Spitzenzeiten die Stromeinspeisung fernregeln kann oder die maximale Einspeiseleistung der Anlage von vornherein dauerhaft um 30 Prozent reduziert wird. Der Grund für diese Regelung ist der zögerliche Netzausbau.

Neue Photovoltaik-Anlagen müssen sich seit Anfang des Jahres drosseln lassen können. - © Michael Latz/dapd

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wird befürchtet, dass die Netzbetreiber den für die Energiewende notwendigen Ausbau ihrer Stromnetze zu langsam vorantreiben und dadurch die Netze durch den wachsenden Zufluss von Sonnen- und Windenergie an ihre Grenzen stoßen könnten.

Zwei Varianten zur Wahl

Welche Variante die bessere ist, hängt vom Standort ab: Bei optimalen Standortbedingungen kann das Einspeisemanagement die bessere Lösung sein, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Käufern. Herrschen allerdings ungünstigere Verhältnisse, kann sich die Kappung besser eignen. Es ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben, wie die Leistung um 30 Prozent gekappt werden soll.

Oft gibt es schon eine "natürliche" Kappung, zum Beispiel durch Ost-West-Ausrichtung des Daches, nachteilige Dachneigung oder Verschattung durch Bäume und Gebäude. Auch durch einen entsprechend hohen Eigenverbrauch kann die Kappung erfolgen. Reichen natürliche Begebenheiten nicht aus, kann die Kappung technisch zum Beispiel durch einen regelbaren Wechselrichter oder eine entsprechende Dimensionierung des Wechselrichters erreicht werden.

Vor der Inbetriebnahme der neuen Anlage muss von einem Installateur die Erfüllung der technischen Vorgaben bestätigt werden. Dieser übernimmt dann auch den Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber. dapd/dhz