Der Bundestag hat den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro mit großer Mehrheit beschlossen. Warum die Generation Praktikum nun ein Ende hat und die Lohnuntergrenze doch nicht für alle Beschäftigten gilt.

Neben dem Rentenpaket und der EEG-Reform ist der gesetzliche Mindestlohn das dritte große Paket, das den Bundestag passiert. Dieser kommt nun endgültig und das schon ab 1. Januar 2015 für rund 3,7 Millionen Beschäftigte in Deutschland, die ab diesem Zeitpunkt 8,50 Euro die Stunde bekommen. 553 Abgeordnete haben dafür gestimmt, fünf dagegen. 61 Abgeordnete haben sich bei der Abstimmung enthalten.
Ausnahmen beim Mindestlohn
Vom Mindestlohn dauerhaft ausgenommen sind Jugendliche unter 18 Jahren. Aber auch Langzeitarbeitslose sind für die ersten sechs Monate im neuen Job von der Mindestlohn-Regelung ausgeschlossen.
Die ursprünglichen Pläne von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), Ausnahmen für einzelne Branchen zu vermeiden, haben beim Koalitionspartner CDU/CSU kein Gehör gefunden. Neben Saisonarbeitern und Langzeitarbeitslosen gelten die Ausnahmen vor allem für Praktikanten .
Mindestlohn für Praktikanten nach Ausbildung
Pflichtpraktika, die während des Studiums oder Ausbildung absolviert werden müssen, sind ebenfalls von der Mindestlohn-Regelung ausgenommen. Auch Praktikanten, die als Azubi oder Student ein freiwilliges Praktikum absolvieren, bekommen keine 8,50 Euro die Stunde. Nach Abschluss der Ausbildung oder des Studiums gilt der Mindestlohn dann aber grundsätzlich auch für Praktikanten. Einzige Ausnahme: Die Praktikanten wollten in einem anderen als dem bis dahin erlernten Beruf ihre beruflichen Erfahrungen sammeln. Nahles hat mit dieser Regelung ausdrücklich das Ende der Generation Praktikum ausgesprochen.
Gestaffelter Mindestlohn bei Zeitungszustellern
Zu den Ausnahmen beim Mindestlohn gehört auch die Berufsgruppe der Zeitungszusteller. Bei ihnen wird der Mindestlohn zwischen 2015 und 2017 stufenweise eingeführt. Laut „Spiegel Online“ müssen Verleger ihren Mini-Jobbern 25 Prozent unter diesem Mindestlohn zahlen, im zweiten Jahr sollen es dann nur noch 15 Prozent weniger sein. Von 2017 soll der Mindestlohn auch hier gelten.
Mindestlohn für Erntehelfer
Neben den genannten Berufsgruppen gilt der uneingeschränkte Mindestlohn auch für Erntehelfer. Laut Informationen des „Handelsblatt“ könne der Arbeitgeber bei ihnen lediglich die Kosten für Logis und Unterkunft in Rechnung stellen.
Obwohl der Mindestlohn nun den Bundestag passiert hat, bleibt die Regelung umstritten. Aus Sicht des Handwerks bleibt das Ergebnis des Mindestlohn-Beschlusses riskant. "Viele Betriebe zahlen tariflich bereits jetzt einen höheren Stundensatz, das ist nicht das Problem, aber wenn ungelernte Helfer künftig deutlich mehr verdienen als junge Menschen in der Ausbildungszeit, dann wird die Lehre unattraktiv", sagt Oskar Vogel, Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstages (BWHT).
Laut BWHT werde man beobachten müssen, ob der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn bereits ab dem 18. Lebensjahr den Reiz für manchen Jugendlichen erhöhe, eine Ausbildung zu umgehen, betont Vogel weiter.
Auch die Wirtschaft übt Kritik an der Einführung der gesetzlichen Lohnuntergrenze und prophezeit dadurch massive Arbeitsplatzverluste. So erklärt Michael Hüther, Direktor des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) gegenüber der „Bild Zeitung“: "Einige Beschäftigte werden den höheren Lohn bekommen, wenn die Kunden mehr zahlen oder der Arbeitgeber auf Einkommen verzichtet. Dort, wo das nicht geht, wird der Arbeitsplatz verschwinden."
Auch das Institut für Wirtschaftsforschung (ifo-Institut) sieht durch die Regelung bis zu 900.000 Arbeitsplätze gefährdet. cle