Die Bundesregierung plant Änderungen bei den Steuerklassen III und V. Das Gebäudereiniger-Handwerk hält die Reform für überfällig. Das aktuelle System sei demotivierend und kontraproduktiv.

Konkret würde mit dem Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag die für Ehepartner steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. So würde die höhere Besteuerung in Klasse V vermieden und eine gerechte Verteilung der Steuerbelastung anhand der in der Ehe gemeinsam bezogenen Arbeitslöhne erreicht. "Ein geschlechtergerechtes Steuersystem brauche eine Neugestaltung der Steuerklassen III und V. Dadurch wird die Lohnsteuerbelastung zwischen Eheleuten fairer verteilt", sagte Familienministerin Lisa Paus (Bündnis90/Die Grünen) den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Damit würden die ökonomische Gleichstellung und die soziale Sicherung von Frauen gestärkt.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge verlangte eine faire Bezahlung für Frauen. Es sei nicht akzeptabel, dass Frauen für die gleiche Arbeit weniger Lohn als Männer erhalten würden. Die größten Unterschiede zwischen Männern und Frauen gebe es allerdings im Alter. Denn geringere Einkommen und kürzere Zeiten im Job wirkten sich stark auf die Rente aus. "Das führt dazu, dass Frauen im Durchschnitt nur in etwa die Hälfte der Rente von Männern bekommen. Altersarmut ist oft weiblich", sagte Dröge. Eine höhere Erwerbstätigkeit von Frauen und eine bessere Bezahlung seien der Schlüssel gegen Armut im Alter.
Gebäudereiniger-Handwerk begrüßt geplante Reform
Das Gebäudereiniger-Handwerk hält die Änderungen bei den Steuerklassen für überfällig. "Ein Steuersystem sollte nicht nur möglichst einfach und unbürokratisch funktionieren. Zudem sollte es geschlechtergerecht sein und für alle einen Anreiz bieten, im besten Falle mehr arbeiten zu wollen. Beide Tatsachen erfüllt das deutsche Steuerrecht aktuell nicht", sagte Thomas Dietrich, Bundesinnungsmeister des Gebäudereiniger-Handwerks. Die Steuerklasse V sei bis heute diejenige, der mehrheitlich die weniger verdienende Ehefrau unterliegt. Diese Regelung ist nicht nur unzeitgemäß und demotivierend - auch mit Blick auf den fortschreitenden Personalmangel sei sie absolut kontraproduktiv.
Des Weiteren führe die Steuerklasse zu überdurchschnittlich hohen Abzügen vom monatlichen Bruttolohn sowie zu hohen Einbußen bei Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld I. Im Zweifel entschieden sich Beschäftigte dann gänzlich gegen Arbeit oder für weniger Arbeit sowie häufig beim Verbleib im Minijob-Bereich, wo der Bruttolohn dem Nettolohn entspräche. SPD, FDP und Grüne hatten zurecht die Abschaffung im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Dietrich betont: "Wir sagen: diese Abschaffung braucht keinen Aufschub, sondern gehört schnellstmöglich auf die Agenda der Ampel-Koalition." gsa