Baugewerbe unter Generalverdacht der Schwarzarbeit Bürokratie: "Schwarze Schafe gibt es überall"

Die Bundesregierung will Unternehmen von Bürokratie entlasten, doch Handwerksbetriebe spüren davon wenig. Insbesondere die Branchen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt sind, müssen mehr Bürokratie bewältigen.

Daniela Lorenz

Schnell ein Problem in kleinen Betrieben: Fällt die Bürokraft aus, muss Gabriele Wildgruber deren Aufgaben zusätzlich übernehmen, um die gesetzlichen Fristen einhalten zu können. - © Falk Heller/handwerk magazin

Die Bundesregierung will Bürokratie abbauen. Einen ersten Schritt ging sie Mitte dieses Jahres mit dem Bürokratieentlastungsgesetz, das 2016 kommt. Es soll kleinen und mittleren Unternehmen jedes Jahr Millionen von Euro sparen. Zuvor wurde mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) Bürokratie aber erst einmal wieder aufgebaut. Eine, die das zu spüren bekommt, ist Gabriele Wildgruber: "Man kann das alles alleine gar nicht bewältigen, die Verwaltungsaufgaben fressen uns auf."

Ihr Sanitär- und Heizungsbetrieb in Finsing muss die Arbeitszeiten seiner sechs Mitarbeiter aufzeichnen. Bei der Prokuristin, die Büro und Buchhaltung größtenteils alleine managt, übernimmt diese Aufgabe eine Büroangestellte. Die junge Mutter arbeitet stundenweise und flexibel. Doch fällt sie aus, ist Gabriele Wildgruber schnell in der Gefahr, die gesetzliche Sieben-Tage-Frist für die Stundenaufzeichnungen zu überschreiten. "Ich habe sonst keine Büroangestellten, also muss ich das mit meiner Zeit abfedern."

Gefahr der Ordnungswidrigkeit

Von Betrieben werde immer verlangt, familienfreundlich und flexibel zu sein, doch "dann wird uns diese Frist aufgebrummt", ärgert sich Gabriele Wildgruber. Hält sie die Frist nicht ein, begeht ihr Betrieb eine Ordnungswidrigkeit. Das MiLoG verlangt die Führung von Arbeitszeitnachweisen. Der Mehraufwand betrifft Arbeitgeber, die Leiharbeiter oder Minijobber beschäftigen, sowie Branchen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt werden. Das sind das Baugewerbe (hierzu zählen das SHK-Gewerbe, allerdings nicht der Geräte- und Apparatebau), das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, das Personenbeförderungsgewerbe, das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe, das Schaustellergewerbe, die Unternehmen der Forstwirtschaft, das Gebäudereinigungsgewerbe, Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen und die Fleischwirtschaft.

Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer innerhalb von sieben Tagen aufzeichnen (§ 17 MiLoG). Diese Aufzeichnungen muss der Arbeitgeber außerdem zwei Jahre aufbewahren und bei einer Kontrolle des Zolls vorzeigen.

Kleinbetriebe höher belastet

"Neu ist, dass Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoverdienst von über 2.000 Euro von der Aufzeichnungspflicht befreit sind, wenn der Arbeitgeber dieses Gehalt nachweislich zwölf Monate gezahlt hat", erläutert Michael Mitsch, Arbeitsrechtsexperte der Handwerkskammer für München und Oberbayern. Allerdings nur bei einem "verstetigten" Einkommen. Beziehen die Mitarbeiter einen Stundenlohn, gilt die strenge Aufzeichnungspflicht in den genannten Branchen weiter. Außerdem sind jetzt auch mitarbeitende Familienangehörige von den Aufzeichnungspflichten befreit.

Zwar ist in der letzten Hälfte dieses Jahres laut Statistischem Bundesamt der Bürokratiekostenindex gesunken. Nach einer Aufstellung des Deutschen Handwerksinstituts aus dem Jahr 2012 sind die Bürokratiekosten, wenn man die Firmengröße zugrunde legt, für Unternehmen mit bis zu neun Mitarbeitern jedoch mit Abstand am höchsten. 120 Euro pro Mitarbeiter gegenüber 40 Euro bei Betrieben mit 10 bis 49 Mitarbeitern oder 30 Euro bei Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern.

Unter Generalverdacht

Durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz werden einige Branchen unter Generalverdacht gestellt. Michael Mitsch von der Handwerkskammer für München und Oberbayern befürwortet daher eine Klarstellung und Abgrenzung. "Am besten wäre es, den Verweis in § 17 MiLoG auf § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz komplett zu streichen, um die genannten Handwerksbranchen von dem Generalverdacht zu befreien, sie wollten den gesetzlichen Mindestlohn unterlaufen." Dem schließt sich Gabriele Wildgruber an: "Schwarze Schafe gibt es doch überall. Wenn es solche Regelungen gibt, warum dann nicht für alle?"