BGH-Urteil zur Ökostrom-Umlage BGH hält EEG-Umlage für nicht verfassungswidrig

Viele kleine und mittlere Betriebe halten die EEG-Umlage für verfassungswidrig. Vor allem die Textilindustrie sieht verfassungsrechtliche Bedenken und hat geklagt. Der BGH sieht das allerdings anders und die Textilbranche geht einen Schritt weiter.

Auch der Bundesgerichtshof hat der EEG-Umlage seinen Segen erteilt. Aller Voraussicht nach wird der Textil-Branchenverband "textil+mode" vor das Verfassungsgericht gehen. - © Gina Sanders/Fotolia

Der Bundesgerichtshof (BGH) i Karlsruhe hat der umstrittenen EEG-Umlage erneut seinen Segen gegeben. Das Erneuerbare Energien-Gesetz, das die klimafreundliche Stromerzeugung aus Sonne, Wind, Wasser und Biogas fördert, sei nicht verfassungswidrig, heißt es in einer veröffentlichten Entscheidung (Az VIII ZR 169/13).

BGH-Richter weisen Klage zurück

Die Richter haben damit die Klage eines mittelständischen Textilunternehmens abgewiesen. Dieses hatte im April 2012 die fälligen knapp 10.000 Euro für die Umlage nur unter Vorbehalt gezahlt, weil es darin eine verfassungswidrige Sonderabgabe sieht.

Diese Einschätzung haben die BGH-Richter zurückgewiesen. Charakteristisch für eine Sonderabgabe sei, dass die öffentliche Hand von ihr profitiere oder zumindest Einfluss auf die Gelder nehmen könne. "Sämtliche Geldmittel, die durch das EEG 2012 geschaffen und gesteuert würden, bewegten sich ausschließlich zwischen juristischen Personen des Privatrechts", begründeten die Richter ihren Spruch. Der öffentlichen Hand flössen keine Gelder zu.

Verband hat mit Urteil gerechnet

Der Gesamtverband textil + mode hat mit dem Urteil allerdings gerechnet. "Wir werden die schriftliche Begründung des Urteils abwarten und werden dann die nächsten Schritte tun", so Hartmut Spiesecke, Sprecher des Verbands.

Aller Voraussicht nach wird der Verband innerhalb vier Wochen nach der schriftlichen Urteilsbegründung vor das Bundesverfassungsgericht gehen, da die EEG-Umlage sowohl für den Verband als auch für die meisten Betriebe der Branche eine verfassungsrechtliche Angelegenheit ist. dhz/dpa