Hat das Finanzamt den begründeten Verdacht, dass ein Handwerksbetrieb Umsatzsteuer bewusst oder unbewusst fehlerhafte Angaben macht, kann das Finanzamt unangemeldet einen Prüfer in die Firma schicken. Im Fachjargon spricht man von einer Umsatzsteuer-Nachschau. Doch darf der Prüfer im Rahmen eines Überraschungsbesuchs auch Fotos schießen?
Die Antwort der Oberfinanzdirektion Magdeburg auf diese Frage lautet: Es kommt darauf an. Grundsätzlich führen Fotografien des Prüfers während einer Umsatzsteuer-Nachschau zu einem Eingriff in die Grundrechte des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Das Fotografieren durch den Finanzamtsprüfer ist nur in zwei Ausnahmefällen ausdrücklich erlaubt (OFD Magdeburg, Verfügung v. 20.2.2012, Az. S 7420b-7-St 24):
- Der Inhaber des Handwerksbetriebs erlaubt seinem Überraschungsgast aus dem Finanzamt ausdrücklich, dass er Fotos schießen darf.
- Der Prüfer des Finanzamts macht die Fotos, betritt das Grundstück des Unternehmers jedoch nicht .
Der Unternehmer selbst oder dessen Mitarbeiter dürfen unter keinen Umständen fotografiert werden, selbst wenn die Fotos außerhalb des Grundstücks des Unternehmers geschossen werden.
Weisen Sie den Prüfer darauf hin, dass er nicht fotografieren soll
Steht tatsächlich einmal ein Prüfer des Finanzamts unangekündigt im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau vor der Tür, sollten Sie umgehend Ihren Steuerberater informieren und ihn bitten diese Nachschau vor Ort zu betreuen. Der Steuerberater sollte den Prüfer schriftlich darauf hinweisen, dass das Fotografieren – auch mit dem Handy – verboten ist. Diesen schriftlichen Hinweis sollten Sie sich vom Prüfer unterschreiben lassen.
Tipp: Die beschriebenen Grundsätze zum Fotografieren eines Prüfers bei einer Umsatzsteuer-Nachschau gelten 1 : 1 auch bei einer Lohnsteuer-Nachschau. Auch bei lohnsteuerlichen Zweifelsfragen darf der Prüfer des Finanzamts nämlich unangekündigt vor der Türe stehen und die Herausgabe von steuerlich relevanten Lohnunterlagen fordern. dhz
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .
