Steuer aktuell Betriebsausgaben während des Urlaubs absetzen

Wer als selbstständiger Handwerker im Urlaub ist, kennt das: So ganz lässt einen der Betrieb zu Hause nicht los - der Chef wird gebraucht. Für Betriebsinhaber heißt es dann: Belege sammeln.

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Sind oder waren Sie selbständiger Handwerker gerade im wohlverdienten Sommerurlaub oder genießen diesen aktuell noch? Wenn ja, sollten Sie Belege für betriebliche Ausgaben sammeln - oder einen Eigenbeleg erstellen. Denn jeder Cent für betriebliche Ausgaben mindert ihren zu versteuern Gewinn aus Ihrem Handwerksbetrieb.

Betriebsausgaben sind Ausgaben, die ausschließlich betrieblich veranlasst sind. Genießen Sie also Ihren privaten Urlaub, sind insbesondere folgende Ausgaben betrieblich veranlasst und dürfen den Gewinn mindern:

  • Kosten für Telefonate mit Mitarbeitern oder Kunden vom Telefonanschluss im Hotelzimmer ;
  • Gebühren für den Versand von Faxen ;
  • Ausgaben für Dienstleistungen eines Kuriers ;
  • Kosten für die Bewirtung von Geschäftsfreunden, die Sie in Ihrem Urlaub zu betrieblichen Gesprächen treffen und einladen
  • Seminargebühren für betriebliche Seminare am Urlaubsort

Rechnung optimal – Eigenbeleg eine Alternative

Betriebsausgaben müssen Sie dem Finanzamt dem Grund und der Höhe nach nachweisen. Das passiert in aller Regel durch die Erfassung der Rechnungen in der Buchhaltung. Haben Sie keine Rechnungen für betriebliche Ausgaben während ihres Urlaubs erhalten, empfiehlt es sich, einen Eigenbeleg auszustellen. Das ist ein Blatt Papier mit der Überschrift Eigenbeleg und der Aufzählung der einzelnen Ausgaben mit Angabe zur Höhe der Ausgaben, zum Grund und zum Tag der Ausgabe.

Tipp: Das Finanzamt muss Eigenbelege übrigens nicht anerkennen. Wer jedoch plausibel erläutert, warum er keine Belege hat, wird meist kein Problem mit dem Betriebsausgabenabzug haben. Das gilt jedoch nur für den Fall, dass solche Eigenbelege nicht Überhand nehmen. Ein Eigenbeleg sollte der Ausnahmefall sein. Wer ausschließlich Eigenbelege für betriebliche Ausgaben präsentiert, muss mit deutlichen Kürzungen des Betriebsausgabenabzugs durch das Finanzamt rechnen. dhz

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv.