Dank der guten Konjunktur schrumpft die Schattenwirtschaft in Deutschland. Doch neue Gesetze und Regelungen könnten die Schwarzarbeit wieder befeuern.
Burkhard Riering

Politik und Wirtschaft kämpfen seit Jahren gegen Schwarzarbeit an. Nach einem traurigen Höchststand im Jahr 2003 konnte die Schattenwirtschaft – Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit – auch dank der guten Konjunktur zuletzt deutlich gedrückt werden. Doch neue Gesetze und Regelungen der Bundesregierung könnten einen weiteren Rückgang der Schwarzarbeit verhindern. Zwei aktuelle Beispiele: die geplante Schrumpfung des "Handwerkerbonus" sowie das Mindestlohngesetz.
Handwerkerbonus arbeitet gegen Schwarzarbeit an
Die geltende Regelung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen ("Handwerkerbonus") wurde einst erfolgreich zur Eindämmung der Schwarzarbeit eingeführt. Doch die Steuerförderung soll nun gekappt werden, um Luft für eine eventuelle steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierungen zu haben. "Die Pläne der Bundesregierung stellen eine Beihilfe zur Schwarzarbeit dar und sind ein Schlag ins Gesicht der Handwerksbetriebe", sagt Dietmar Schäfers, Vize-Vorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau).
Derzeit können 20 Prozent der Handwerkerkosten steuerlich abgesetzt werden. Der Betrag ist bei 1.200 Euro pro Jahr gedeckelt. Damit haben Kunden ein Interesse daran, dass die Leistungen mit Rechnung erbracht werden. Doch nun könnte der absetzbare Betrag laut den Plänen aus den Ministerien auf 900 Euro begrenzt und auch nur noch 15 Prozent der Arbeitskosten berücksichtigt werden. Alternativ wird nach Informationen der Deutschen Handwerks Zeitung in den Ministerien überlegt, bis zu einem Sockelbetrag von 300 Euro gar keine Leistungen mehr anzurechnen.
Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer hat eine Kürzung des steuerlichen Handwerkerbonus bereits kategorisch abgelehnt. "Wir haben uns bereit erklärt, über eine Fortentwicklung des Handwerkerbonus zu sprechen. Das heißt aber nicht, dass man den Bonus kappt", sagte Wollseifer der "Rheinischen Post". Ein
Sockelbetrag von 300 Euro sei ebenso indiskutabel.
Mindestlohn könnte Flucht in Schwarzarbeit befördern
Auch die Befürchtung, dass der seit Januar geltende Mindestlohn Milliarden in Schwarzarbeit lenkt, ist groß. 2015 wird die Schattenwirtschaft erstmals seit Jahren nicht weiter schrumpfen, besagt eine neue Untersuchung des Tübinger Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) und der Universität Linz. Die Forscher erwarten, dass der Anteil der Schwarzarbeit am Bruttoinlandsprodukt bei zwölf Prozent stagniert.
Einen Grund für die Stagnation sehen die Forscher im Mindestlohn. "Schwarzarbeit wird als eine der Möglichkeiten genutzt, um den Mindestlohn zu umgehen", sagt IAW-
Direktor Bernhard Boockmann. Der erwartete Anstieg der Schattenwirtschaft durch den Mindestlohn liegt nach den Schätzungen bei 1,5 Milliarden Euro. Für sich genommen hätten Konjunktur und Arbeitsmarkt für einen Rückgang der Schattenwirtschaft sorgen sollen. Die Gewerkschaft Verdi hält die Berechnungen dagegen für "Hokuspokus".
Die Befürchtungen eines Anstiegs der Schwarzarbeit durch den Mindestlohn sind nicht neu. Gleich zu Jahresbeginn hatten der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Deutsche Gewerkschaftsbund ein Positionspapier veröffentlicht und darin die personelle Aufstockung der Zollbehörden gefordert, damit Schwarzarbeit keinen Auftrieb bekommt. 1.600 Kontrolleure fehlten. Schon jetzt sei der Zoll überfordert.