Die Bekämpfung der Schwarzarbeit liegt in der Hand der Zollbehörden. Seit Beginn des Jahres müssen sie allerdings auch die Einhaltung des Mindestlohns kontrollieren. ZDH und DGB fordern nun die Stärkung der Behörden, damit sich die Schwarzarbeit nicht weiter ausbreitet. Sie haben einen Maßnahmenkatalog vorgelegt.

Schwarzarbeit verzerrt den Wettbewerb, führt zu Lohndumping und zusätzlich werden dem Staat Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in Milliardenhöhe entzogen. Doch weiterhin sind Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit ein Thema in Deutschland – besonders in Handwerksbranchen wie dem Baugewerbe und dem Gebäudereiniger-Handwerk.
Probleme gibt es vielfach bei den entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Ausland. Sie seien häufiger Ziel sittenwidriger Beschäftigung, schreiben der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH ) und der Deutsche Gewerkschaftsbund ( DGB) in einem gemeinsamen Positionspapier zum Thema. Diese Beschäftigten würden im Unklaren über ihre Rechte und Pflichten oder im Glauben gelassen, abhängig beschäftigt zu sein. Neben ihrer schlechten Bezahlung seien auch die Unterbringungs- und Arbeitsbedingungen oftmals katastrophal.
Mindestlohn und Schwarzarbeit kontrollieren
Kontrollen vor Ort bei den Betrieben , ob eine Form der illegalen Beschäftigung vorliegt, führt die Abteilung "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" (FSK) des Zolls durch. Doch bei diesen Behörden ist Personal knapp und zusätzlich müssen sie seit 1.Januar auch die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns überprüfen.
Der ZDH fordert deshalb gemeinsam mit dem DGB eine Stärkung der Behörden. "Der seit Januar von den Zollbehörden zu prüfende gesetzliche Mindestlohn darf nicht zu einer Verwässerung der Kontrollen in den von der Schwarzarbeit besonders betroffenen Handwerksbranchen führen", warnt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke in einem aktuellen Schreiben.
Mehr Kontrolle und Beratung
In ihrem gemeinsamen Positionspapier schlagen ZDH und DGB Maßnahmen zur effektiveren Bekämpfung von Schwarzarbeit und zur Stärkung regulärer Beschäftigung vor:
- Die Bundesregierung soll demnach ihre Zusage, bei der FKS 1.600 zusätzliche Stellen zu schaffen, zügig umsetzen. Darüber hinaus sollten für eine bessere und effektivere Kontrolle die derzeit unbesetzten vorhandenen Planstellen umgehend wiederbesetzt werden.
- Die neue Gewerbeanzeigeverordnung , die seit 1. Januar 2015 gilt, sollte zügig bundesweit umgesetzt werden. Die Gewerbeämter sind nun verpflichtet, Gewerbeanzeigen auf Anhaltspunkte für Scheinselbständigkeit zu prüfen und Verdachtsfälle FKS zu übermitteln.
- Beratungs- und Betreuungsangebote für entsandte Beschäftigte durch die Bundesagentur für Arbeit und spezialisierte Beratungsstellen sollten weiter ausgebaut werden.
- Es haben sich bereits branchenspezifische und regionale Bündnisse gegen Schwarzarbeit gegründet, die sich nun besser vernetzen sollen. Weitere Bündnisse sollen gegründet werden.
- Auf europäischer Ebene muss laut ZDH und DGB dafür gesorgt werden, dass Beschlüsse zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz nationale Regelungen nicht schwächen. Zusätzliche sei die bereits im Grundsatz beschlossene Einrichtung einer europäischen Plattform gegen Schwarzarbeit voranzutreiben.
- Im Umsatzsteuerrecht, genauer gesagt bei der sogenannten Kleinunternehmerregelung, seien Korrekturen nötig, da die Möglichkeit der Umsatzsteuerfreiheit von etablierten Betrieben mit gezielten Geschäftsmodellen genutzt werde, um sich dauerhaft Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.
- Als wichtige Instrumente zur Bekämpfung der Schwarzarbeit stufen ZDH und DGB den Steuerbonus für Handwerksleistungen ein, genauso wie angemessene Rahmenbedingungen durch Tarifverträge und Nachweise der beruflichen Qualifikation wie den deutschen Meisterbrief .
Das gesamte Positionspapier können Sie hier nachlesen.>>> dhz