Zur Finanzierung der geplanten steuerlichen Absetzbarkeit von Investitionen in die energetische Gebäudesanierung bringt die Bundesregierung eine zweite Kürzungsvariante des Steuerbonus auf Handwerkerleistungen ins Spiel.
Aus dem Bundeswirtschaftsministerium und Bundesfinanzministerium gibt es jetzt auch Überlegungen, den Höchstbetrag zu begrenzen und den Fördersatz zu senken. Dies geht aus einem gemeinsamen Eckpunktepapier hervor, dass der Deutschen Handwerks Zeitung vorliegt.
"Eine Gegenfinanzierung, die von den Ländern mitgetragen wird, ist für das Vorhaben zwingend erforderlich", heißt es darin. "Dafür kann beim Handwerkerbonus die Einführung eines Sockelbeitrags aller in einem Kalenderjahr anfallenden Handwerkerlohnleistungen in Höhe von 300 Euro oder die Reduzierung des Höchstbetrages von 1200 Euro auf 900 Euro bei gleichzeitiger Abschmelzung des Fördersatzes auf 15 Prozent in Betracht kommen", so der Vorschlag aus dem Eckpunktepapier. Heute können Privatleute maximal 20 Prozent von 6000 Euro also 1.200 Euro pro Jahr an Arbeitskosten für Handwerkerleistungen von ihrer Steuerschuld abziehen.
Handwerk gegen Kürzungen
Das Handwerk hält von den Kürzungen wenig: "Die offenbar in einem neuen Eckpunktepapier der Bundesregierung vorgeschlagene Einschränkung des Steuerbonus auf Handwerkerleistungen in Form einer Reduzierung des Höchstbetrags sowie einer Absenkung des Fördersatzes ist indiskutabel und kein geeignetes Instrument, die Einwände der Länder hinsichtlich des Bürokratieaufkommens zu beseitigen", sagte Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer. "Das bewährte Instrument des Steuerbonus zur Schwarzarbeitsbekämpfung kann nicht gegen die gesamtgesellschaftliche Aufgabe des Klimaschutzes ausgespielt und aufgerechnet werden", fügte er hinzu.
Die Vorschläge stellten ausschließlich eine haushalterisch motivierte Lösung dar. Das lehne der Verband strikt ab. Mit Blick auf die hohen Fallzahlen bei der Geltendmachung von Handwerkerleistungen sei der Verband aber durchaus gesprächsbereit und habe dies der Politik auch mehrfach signalisiert.
Ohne Länder geht es nicht
Die Bundesregierung hatte im Rahmen ihres Nationalen Aktionsplanes Energieeffizienz (NAPE) Anfang Dezember 2014 die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung in Höhe von einer Milliarde Euro beschlossen. Damit ihre Pläne auch umgesetzt werden können, müssen die Länder zustimmen. Das ist nicht selbstverständlich. Schon in der vergangenen Legislaturperiode ist der Vorstoß auch wegen möglicher Steuerausfälle in der Einkommensteuer am Veto der Länder gescheitert.
Dabei beliefen sich die finanziellen Auswirkungen eines Förderjahrganges laut Eckpunktepapier auf 1,1 Milliarden Euro pro Jahr, wobei 690 Millionen auf Gesamtsanierungen und 410 Millionen Euro auf Einzelmaßnahmen entfielen. bir