Verbot ab 25. August 2023 Aus für Leuchtstoffröhren: Diese Alternativen haben Betriebe

Ob im Büro, in der Firmenhalle oder Werkstatt: In vielen Betrieben sind Leuchtstoffröhren die Lichtquelle der Wahl. Aufgrund ihres relativ hohen Energieverbrauches und Quecksilber-Gehaltes hat die EU jedoch ein Produktionsverbot ausgesprochen. Warum Betriebe sich jetzt über den Umtausch Gedanken machen sollten und wo es finanzielle Unterstützung gibt.

Sondermüll, alte Leuchtstoffröhren.
Die Produktion von Leuchtstoffröhren vom Typ T5 und T8 ist ab dem 25. August 2023 verboten. - © Mario Hoesel - stock.adobe.com

In der EU läuft heute eine Ausnahmeregelung für den Verkauf von quecksilberhaltigen Leuchtstoffröhren aus. Nach Angaben der EU-Kommission dürfen Lampen vom Typ T5 und T8 künftig nur noch dann über die Ladentheke gehen, wenn sie aus bereits produzierten Lagerbeständen stammen. Ausgenommen sind nur Lampen für spezielle Verwendungszwecke zum Beispiel im Militärbereich.

"Für T5- und T8-Röhren stehen jetzt geeignete Alternativen zur Verfügung, die sowohl zu Energieeinsparungen als auch zum Verzicht auf das Inverkehrbringen von quecksilberhaltigen Leuchtstofflampen führen können", erklärte eine Sprecherin der EU-Kommission der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Deshalb habe man beschlossen, die Ausnahmeregelung für diese Produkte auslaufen zu lassen. Die Nutzung sei allerdings weiter erlaubt.

Ab 1. September gilt das Produktionsverbot zudem auch für Halogen-Pins. Betroffen sind hier die Typen G4, GY6.35 und G9. 

Leuchtstoffröhren noch in vielen Betrieben in Gebrauch

Nach Angaben des deutschen Fachverbands Licht werden Leuchtstoffröhren noch heute in etlichen Betrieben und öffentlichen Einrichtungen, aber zum Teil auch noch in Straßenbeleuchtungen sowie in Garagen und Kellern verwendet. Nutzer müssen nun über Alternativen nachdenken, da sie in absehbarer Zeit keine Ersatzlampen mehr erhalten können.

"Wer sich noch nicht mit dem Thema Sanierung beschäftigt hat, sollte dies bald angehen", sagte Verbandsgeschäftsführer Jürgen Waldorf der dpa. Er verwies auch darauf, dass sich durch eine Auswechslung der Lampen aufgrund der hohen Effizienz der neuen LED-Technologie Betriebskosten einsparen und Sanierungskosten amortisieren lassen könnten. Zudem senke eine bedarfsgerechte Sanierung den Gesamtenergieverbrauch und erhöhe bei guter Planung auch den Sehkomfort.

Förderung für Handwerksbetriebe

Auch die Handwerkskammer Erfurt rät Handwerksbetrieben zu modernen LED-Leuchtmitteln. Für viele bestehende Fassungen gäbe es einen adäquaten LED-Ersatz, sogenannte Retrofitlampen. Bei der Nachrüstung von alten Beleuchtungssystemen müsse jedoch auf die Kompatibilität sowie rechtssichere bauliche Veränderung geachtet werden, so die Kammer. Diesbezüglich verweist sie auf eine Broschüre vom Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik. Darin erklärt der Verband, worauf bei der Nachrüstung zu achten ist.

>>> Hier geht es zu den Hinweisen im PDF-Format.

Außerdem verweist die Handwerkskammer Erfurt auf ein Förderprogramm, von dem Handwerksbetriebe profitieren können, die einen kompletten Leuchtaustausch planen. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird der Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme mit einem Fördersatz von 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben unterstützt. Das Mindestinvestitionsvolumen für diese Förderung liegt bei 2.000 Euro. Gefördert wird allerdings nur das Erstellen eines Beleuchtungskonzeptes sowie der komplette Austausch, nicht aber eine Nachrüstung.

Gefahr durch Quecksilber

Grund für die geplante Verbannung der Leuchtstofflampen aus der EU sind neben dem vergleichsweise hohen Energieverbrauch insbesondere die Gefahren durch das enthaltene Quecksilber. "Quecksilber ist ein chemisches Element mit neurotoxischen Wirkungen, das ein hohes Risiko für Umwelt und Gesundheit darstellt", erklärte die Sprecherin. dpa/ew