Bundesumweltminister Peter Altmaier will die Wertstofftonne mit einem neuen Gesetz bundesweit einführen und damit die Wiederverwertung von Müll vorantreiben. Schon seit dem 1. Juni gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das für Handwerker neue Anzeige- und Erlaubnispflichten mit sich bringt.
Wolfgang Mulke

Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) muss derzeit viele wichtige Aufgaben gleichzeitig bewältigen – von der Energiewende über die Suche nach einem Endlager für Atommüll bis hin zur Müllbeseitigung. Letztere will der Politiker noch vor der Bundestagswahl im nächsten Jahr reformieren. Sein Ziel ist ein Gesetz, mit dem die Wertstofftonne bundesweit eingeführt werden kann.
Es geht um die gelben Tonnen, Säcke und Container, die jedermann kennt und die bislang zumeist Verpackungsabfälle mit dem grünen Punkt aufnehmen. In die Wertstofftonne sollen auch andere Stoffe wandern, praktisch alle Reste, deren Rohstoffe wiederverwertet werden können. Nur Elektroschrott, Batterien und Papier werden weiterhin gesondert eingesammelt.
Kostenfrage ist noch offen
Wann die Wertstofftonne, die es in einigen Kommunen bereits gibt, in ganz Deutschland eingeführt wird, ist noch offen. Ebenso ist nicht klar, wer das Geschäft mit den Abfällen betreiben wird und wer wie viel dafür bezahlen muss.
So schnell ist der Gesetzgeber beim Thema Abfall sonst selten. Über das gerade in Kraft getretene „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen“, kurz Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), wurde vier Jahre lang gestritten und verhandelt. Seit dem 1. Juni 2012 gilt die Neuregelung, wobei immer noch einige auch für das Handwerk maßgebliche Ausführungsbestimmungen ausgearbeitet werden müssen. Mit dem KrWG hat die Bundesregierung die seit 2008 geltende EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt.
In Europa hat sich eine neue Sichtweise durchgesetzt: Aus Abfällen werden Rohstoffe, die es möglichst gut zu verwerten gilt. Bisher lautete die Strategie gegen die Verschwendung wertvoller Ressourcen: vermeiden, verwerten und beseitigen. Die neue Lösung lautet: Vermeiden, zur Wiederverwendung vorbereiten, Recycling, sonstige Verwertung wie Energie erzeugen oder als Füllmaterialien dienen – und zum Schluss die Beseitigung der Reste.
Für Handwerksbetriebe ist vor allem die Neuregelung „für Sammler, Beförderer, Händler und Makler“ wichtig. Grundsätzlich werden diese Tätigkeiten anzeigepflichtig oder bei gefährlichen Stoffen sogar erlaubnispflichtig.
Mehr Pflichten für Handwerker
Was diese Pflichten bedeuten, zeigt ein Beispiel: Der Installationsbetrieb, der Heizkörper bei der Modernisierung eines Altbaus liefert und gegen alte austauscht, steht im Anschluss gleich vor mehreren Hinterlassenschaften. Da ist der alte Heizkörper, die Verpackung des neuen und vermutlich auch noch Teile von Rohrleitungen, die bei den Anschlussarbeiten angefallen sind. Bislang konnte der Betrieb diese Reste einfach mitnehmen und entsorgen oder anderweitig verwerten. Künftig muss das Unternehmen diese Transporte anzeigen oder sich bei gefährlichen Stoffen sogar eine Erlaubnis bei der in den Kommune zuständigen Behörde holen. Zudem muss das Fahrzeug als Abfalltransporter gekennzeichnet werden.
Vorerst bleibt für die meisten Handwerksbetriebe in Deutschland trotzdem alles wie gewohnt. Denn die Wirtschaftsverbände haben eine Übergangsregelung durchgesetzt. Sie dauert zwei Jahre. Bis zum 1. Juni 2014 können Firmen auch ohne Anzeige oder Erlaubnis ihre Abfälle transportieren. Bis dahin sollen auch die konkreten Durchführungsvorschriften ausgearbeitet werden.
Weniger Müll ist das Ziel
Womöglich werden die Pflichten im Verlauf der Verhandlungen noch etwas entschärft. Die Gespräche hierzu haben gerade erst begonnen. Bis zum Inkrafttreten der Durchführungsverordnung sind Handwerksbetriebe demnach nur in Einzelfällen von der Neuregelung betroffen.
Einige Fragen sind da noch offen. Welche Anforderungen zum Beispiel auf Kfz-Werkstätten zukommen, ist noch nicht abschließend geklärt. Dabei geht es um die Frage, wie der Transport von Altfahrzeugen geregelt wird.
Mit dem gesamten Gesetzespaket zur Abfallverwertung soll das Müllaufkommen für die knapp 200 Deponien in Deutschland weiter gesenkt werden. Seit dem Jahr 1990 sind die Mengen an nicht verwerteten Resten schon deutlich zurückgegangen: von 34 Millionen Tonnen auf knapp 17 Millionen Tonnen. Gleichzeitig stieg der Anteil der Recycling-Abfälle an. Mittlerweile werden 61 Prozent des Mülls wiederverwertet. In Teilbereichen liegt die Quote noch höher. So werden zum Beispiel die Abbruchreste der Bauwirtschaft mittlerweile zu 89 Prozent verwertet.
Auch hat sich rund um die Entsorgung ein einträglicher Geschäftszweig etabliert. Auf 50 Milliarden Euro Jahresumsatz und 250.000 Beschäftigte taxiert das Bundesumweltministerium die Abfallbranche.