Eine juristische Niederlage für Union und FDP: Die Rabatte der energieintensiven Industriebetriebe werden eingeschränkt. Nachdem die EU-Kommission Druck gemacht hat, hat nun auch ein Gericht die beschlossene Komplettbefreiung gekippt. Das Bundeskabinett hat nun zugestimmt. Kleine Betriebe und Verbraucher werden zukünftig nicht mehr alleine für die hohen Stromkosten aufkommen müssen.

Während bisher rund 200 besonders energieintensive Betriebe komplett von Netzentgelten befreit waren, müssen diese nun mindestens zehn Prozent der allgemeinen Kosten für den Transport von Strom bezahlen. Voraussetzung ist jedoch, dass sie pro Jahr 10 Gigawattstunden Strom verbrauchen und von den Energiekonzernen über 8.000 Stunden Strom abnehmen. Werden nur über 7.000 Stunden Strom abgenommen, sind 20 Prozent der üblichen Netzentgelte zu zahlen.
Mit dieser Neuregelung wird die Bundesregierung die Industrie, die bislang im Gegensatz zu kleinen Betrieben und den Verbrauchern von den Gebühren befreit war, an den Kosten für die Energiewende und den Umbau der Stromnetze beteiligt.
Rabatte bei der EEG-Umlage noch ungeklärt
Nach einer juristischen Niederlage und Druck seitens der EU-Kommission hat die Bundesregierung eine Reduzierung von Netzentgelt-Rabatten für die Industrie endgültig beschlossen. Am Mittwoch ergänzte das Kabinett unter Leitung von Vizekanzler Philipp Rösler (FDP) einen vorherigen Beschluss um Maßgaben des Bundesrats.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die von Union und FDP beschlossene Komplettbefreiung gekippt, die EU-Kommission sah zudem wettbewerbsrechtliche Probleme. Nun pocht Rösler auf eine generelle Reform bei der Förderung erneuerbarer Energien, um den Strompreisanstieg zu bremsen. Und die ist dringend nötig, denn auch die weiteren Rabatte der Industrie bei der EEG-Umlage belasten alle Stromkunden. Hierzu soll aber erst im Herbst entschieden werden . dhz/dpa