Rentenpolitik Arbeitgeber fürchten mehr Frühverrentungen

Kaum ist das Rentenpaket mit "Mütterrente" und "abschlagsfreier Rente ab 63" auf den Weg gebracht, streiten sich Koalition und Sozialpartner um die sogenannte Teilrente ab 60.

Karin Birk

Viele Arbeitnehmer wollen auch im Rentenalter weiterhin am Arbeitsleben teilnehmen. Doch nach den derzeitigen Regelungen müssen sie mit Abschlägen bei der Rente rechnen. - © Foto: tiero/fotolia

In der Diskussion um flexible Übergänge ins Rentenalter warnen die Arbeitgeber vor einer Herabsetzung des Rentenzugangsalters und vor mehr Frühverrentungen: "Das Rentenalter darf  keineswegs gesenkt werden", sagte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer mit Blick auf die ersten Gespräche einer Arbeitsgruppe von Union und SPD zum flexibleren Renteneintritt. Eine Teilrente ab 60 sei angesichts der demografischen Entwicklung verfehlt. Es müsse vielmehr darum gehen, möglichst viele Arbeitnehmer in Vollzeitbeschäftigung oder in vollzeitnaher Tätigkeit zu halten.

Gewerkschaftsbund für Teilrente ab 60

Nach Ansicht der Gewerkschaften ist gerade die Teilrente ab 60 ein Weg, Mitarbeiter länger in Arbeit zu halten. "Teilzeitbeschäftigung und Teilrente ab 60 kombinieren zu können ist da ein wichtiger Baustein", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Es gehe dabei eben nicht um Frühverrentung, sondern darum, dass die Menschen mit einer geringeren Arbeitszeit länger gesund in Arbeit bleiben könnten.

Die große Koalition will bis zum Jahresende Neuregelungen zur Teilrente erarbeiten. Dies hatte sie bei der Verabschiedung des Rentenpakets im Sommer beschlossen.

Hinzuverdienstgrenzen machen Teilrente bisher unattraktiv

Derzeit können Arbeitnehmer, die 63 Jahre oder älter sind und die entsprechende Mindestversicherungszeit erfüllt haben, eine vorgezogene Altersrente beziehen und nebenbei noch arbeiten. Allerdings wird das Modell angesichts der starren Hinzuverdienstgrenzen und entsprechend hoher Renteneinbußen wenig genutzt. Nur wer nicht mehr als 450 Euro im Monat hinzuverdient, muss derzeit keine Rentenkürzungen in Kauf nehmen.

Alle anderen können je nach Höhe des Hinzuverdienstes nur mit der Zwei-Drittel-Teilrente, einer Halb-Teilrente oder einer Ein-Drittel-Teilrente rechnen. Nur rund 1.600 von mehr als 600.000 neuen Rentnern haben sich deshalb laut der Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund im vergangenen Jahr für den Bezug der Teilrente entschieden.

Hinzuverdienst muss individuell berechnet werden

Um beim Hinzuverdienst und der Rente keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten sich Interessierte ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen ausrechen lassen, rät Manuela Budewell von der Deutsche Rentenversicherung Bund. Wer dagegen schon die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann zur Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, heißt es weiter. Dabei liegt die Regelaltersgrenze für alle, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind bei 65 Jahren. Für alle die jünger sind, liegt sie je nach Geburtsjahrgang etwas darüber.