Teilrente Hinzuverdienst trotz Rente: Grenzen sollen fallen

Viele Arbeitnehmer wollen auch im Rentenalter weiterhin am Arbeitsleben teilnehmen. Doch nach den derzeitigen Regelungen müssen sie mit Abschlägen bei der Rente rechnen. Der BDA will das ändern und hat ein Konzept vorgelegt, das die Hinzuverdienstgrenzen abschafft – zumindest für fast alle.

Die deutschen Arbeitgeberverbände plädieren für flexiblere Übergänge vom Beruf in die Rente und wollen ältere Arbeitnehmer länger in den Betrieben halten. - © Foto: jamiehooper/Fotolia

Als "bürokratisch und unflexibel" bezeichnet die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) die derzeitigen Regelungen zum Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand. Wer derzeit trotz Rentenbezug noch etwas dazuverdienen will, ist starren Verdienstgrenzen unterworfen und muss mit Abschlägen rechnen. Die Berechnung dieser sorgt bei der Rentenversicherung wiederum für viel Arbeit.

Der BDA hat nun ein neues Konzept für die sogenannte Teil- oder Flexi-Rente vorgelegt und möchte damit die Hinzuverdienstgrenzen abschaffen. Jeder Ruheständler, der weiterhin arbeiten möchte – und ihre Anzahl steigt laut Bundesagentur für Arbeit – soll abschlagsfrei so viel zu seiner Rente hinzuverdienen können wie er möchte.

Derzeit "Arbeitsverbot" für Rentner

Die derzeitigen Verdienstgrenzen hält der BDA für eine Art "Arbeitsverbot". Dabei würden die Älteren in Zeiten des Fachkräftemangels dringend gebraucht – auch um Ausfallzeiten anderer Angestellter im Betrieb (Krankheit, Mutterschutz, etc.) zu überbrücken, wenn frühere Mitarbeiter wieder im Betrieb mitarbeiten. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten, für die es eine Aufwandsentschädigung gibt (Beispiel: Bürgermeister) würden nicht mehr auf die Rente angerechnet werden.

Zwei Ausnahmen halten die Arbeitgeberverbände aber dennoch für nötig. So sollen zum einem Mitarbeiter, die kurz vor dem Rentenbeginn stehen, ihr bestehendes Beschäftigungsverhältnis nicht einfach verlängern dürfen. Hier könnten ansonsten die Beitragszahlungen zur Rentenversicherung auf einfache Weise umgangen werden. Der Arbeitnehmer würde trotz Rentenbezug in der gleichen Konstellation weiterarbeiten.

Grenzen für die, die früher in Rente gehen

Laut BDA sollten hier die Hinzuverdienstgrenzen genauso bestehen bleiben wie bei denjenigen, die den Anspruch auf den vorzeitigen Ruhestand nach 45 Beitragsjahren (Rente mit 63) nutzen. Für sie soll eine Grenze von 450 Euro pro Monat als maximaler Hinzuverdienst gelten. "Mit dieser niedrigen Hinzuverdienstgrenze wird verhindert, dass zusätzliche Anreize für die Inanspruchnahme abschlagsfreier Renten gesetzt werden, deren Zahlung mit Mehrbelastungen der gesetzlichen Rentenversicherung verbunden ist", erklärt der BDA.

Die Arbeitgeberverbände sind mit ihren Vorschlägen sehr nahe an der bereits unter der schwarz-gelben Bundesregierung diskutierten Kombi-Rente dran. Diese sieht vor, dass nach dem Rentenbeginn ein Hinzuverdienst bis zur Höhe des früheren Vollzeiteinkommens

zulässig ist, ohne das Abschläge drohen. Doch der BDA merkt an, dass diese Regelung in keinem Fall gelten soll, wenn die Rente mit 63 in Anspruch genommen wird. Die Vollzeittätigkeit müsste sich in dieser Konstellation weiterhin mehr lohnen. jtw

Das BDA-Konzept zur Teilrente samt Praxisbeispielen können Sie hier nachlesen.>>>