Sind Sie zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet, schaffen es aber zeitlich kaum, für den abgelaufenen Monat bis zum 10. des Folgemonats die Umsatzsteuer und die Vorsteuerbeträge zu ermitteln, sind Sie ein Kandidat für eine Dauerfristverlängerung 2019. Der Antrag dazu muss dem Finanzamt bis spätestens 11. Februar 2019 elektronisch übermittelt werden.
Dauerfristverlängerung 2019 bedeutet, dass Sie die Umsatzsteuervoranmeldung für Januar 2019 erst bis zum 10. März 2019 ans Finanzamt übermitteln müssen. Auch in den Folgemonaten müssen die Umsatzsteuervoranmeldungen immer einen Monat später als gesetzlich vorgeschrieben ans Finanzamt übermittelt werden. Dieser Service des Finanzamts setzt allerdings voraus, dass
- Sie die Dauerfristverlängerung schriftlich beantragen (Antragstellung über www.elster.de) und
- dass Sie dem Finanzamt 1/11 der Umsatzsteuerzahllast für 2018 überweisen.
Beide Voraussetzungen müssen bis zum 11. Februar 2019 erfüllt werden.
Steuertipp: Sie müssen also ermitteln, wie hoch die Zahlungen aus den einzelnen Umsatzsteuervoranmeldungen 2018 ausfielen. Haben Sie 2018 insgesamt 11.000 Euro ans Finanzamt bezahlt, müssen Sie mit der Beantragung der Dauerfristverlängerung 1.000 Euro ans Finanzamt überweisen (11.000 Euro x 1/11). Keine Angst, die 1.000 Euro sind nicht verloren. Dieser Betrag wird Ihnen auf die Zahlung aus der letzten Umsatzsteuervoranmeldung 2019 angerechnet. dhz
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