Termine, Fristen, Gesetze Änderungen im Oktober 2024: Heizung, Bafög, Reifen

Die Änderungen im Oktober 2024 betreffen vor allem den Verkehr. Aber auch in puncto Heizung gibt es Neues. Was nächsten Monat wichtig wird – kurz und knapp zusammengefasst.

Eine der wichtigsten Änderungen im Oktober 2024: Es dürfen nicht mehr alle Winterreifen genutzt werden. - © Ingo Bartussek - stock.adobe.com

(Angehende) Autofahrerinnen und Autofahrer erwarten im neuen Monat einige Neuerungen. Und auch im öffentlichen Verkehr tut sich etwas. Die wichtigsten Änderungen im Oktober 2024 im Überblick:

Das sind die Änderungen im Oktober 2024

1. Heizungsförderung: Erste Auszahlungen

Sie gehörten im Februar zu den Ersten, die einen Antrag auf die KfW-Heizungsförderung stellen konnten: Eigentümerinnen und Eigentümer von Einfamilienhäusern, die ihr Haus selbst nutzen. Damit war diese Gruppe auch die Erste, die im September Rechnungen und Belege digital einreichen konnte. Wer das getan hat, soll die Förderung schon bald erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung der eingereichten Dokumente sollen die Gelder ab Oktober ausgezahlt werden, teilt die KfW-Bank mit.

2. Heizungsprüfung: Neue Pflicht gilt für Nichtwohngebäude

Für Nichtwohngebäude gilt ab Oktober 2024 die Grenze von sechs Nutzungseinheiten, ab derer sie verpflichtet sind, eine Heizungsprüfung durchzuführen. Das schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. Für Nichtwohngebäude lässt das GEG allerdings eine Ausnahme zu. Wenn dort eine Gebäudeautomation installiert ist, entfällt die Pflicht. Zu dieser Automation gehört eine automatische Steuerung, Regelung, Überwachung und Optimierung unter anderem der Heizung.

Änderungen im Oktober 2024: 3. Winterreifen müssen Alpine-Symbol haben

Ab dem 1. Oktober ist es in Deutschland bei winterlichen Wetterbedingungen nur noch erlaubt, Fahrzeuge mit Reifen zu nutzen, die das Alpine-Symbol tragen. Zuvor waren auch M+S-Reifen zulässig, sofern sie vor 2018 produziert wurden.

4. Mehr Bafög für Studierende

Ab dem Wintersemester erhalten bedürftige Studierende eine höhere Bafög-Unterstützung. Beim Grundbedarfssatz gibt es eine Erhöhung um fünf Prozent auf 475 Euro. Für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, steigt die Wohnkostenpauschale auf 380 Euro. Der maximale Förderbetrag erhöht sich von 934 Euro um 58 Euro auf 992 Euro. Studienanfänger unter 25 Jahren aus einkommensschwachen Haushalten haben außerdem Anspruch auf eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro.

Übrigens: Berufsausbildungsbeihilfe und Aufstiegs-Bafög wurden bereits zum Start des neuen Ausbildungsjahres am 1. August 2024 erhöht. Beim Aufstiegs-Bafög, auch Meister-Bafög genannt, ist etwa der monatliche Bedarfssatz um rund fünf Prozent auf 442 Euro gestiegen. Und bei der Berufsausbildungsbeihilfe liegt für all jene, die nicht mehr zu Hause wohnen, der monatliche Bedarfssatz jetzt bei 115 Euro statt 109 Euro.

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Änderungen im Oktober 2024: 5. Winterzeit beginnt 

Eine Stunde länger schlafen: Die Sommerzeit endet und die Winterzeit beginnt. Am letzten Sonntag im Oktober wird in Deutschland sowie in den meisten europäischen Ländern die Sommerzeit beendet. In der Nacht zum Sonntag, dem 27. Oktober, werden die Uhren von 3:00 Uhr auf 2:00 Uhr zurückgestellt.

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6. Neue Fragen zum Führerschein

Ab dem 1. Oktober müssen sich Fahrschülerinnen und Fahrschüler bei der theoretischen Führerscheinprüfung auf neue Fragen einstellen. Zweimal jährlich werden die Fragenkataloge für die verschiedenen Führerscheinklassen aktualisiert, was unter anderem Umformulierungen und neue Fragen beinhaltet.

7. Wieder mehr Nachtzüge ins Ausland

Die Nachtzüge von Berlin nach Paris und Brüssel verkehren wieder – planmäßig ab dem 28. Oktober. Aufgrund von Bauarbeiten war die Verbindung seit dem 12. August unterbrochen.

8. Spannender Termin für Spielefans

Die Essener Leitmesse für Gesellschaftsspiele "Spiel '24" stellt ab dem 3. Oktober erneut Spieleneuheiten vor. Über 850 Aussteller aus rund 50 Ländern präsentieren dort Innovationen rund um Karten-, Brett- und Würfelspiele.

9. Mieter-Anspruch auf Balkonkraftwerke

Für Mieter soll es leichter werden, ein Balkonkraftwerk anzubringen. Vermieter dürfen ihnen das nicht mehr ohne triftigen Grund verbieten. Sogenannte Steckersolargeräte werden in den Katalog jener baulichen Veränderungen aufgenommen, auf deren Genehmigung Mieter einen Anspruch haben. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist vom Bundestag beschlossen und vom Bundesrat gebilligt worden. Das Gesetz dürfte im Oktober in Kraft treten.

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10. Neue Förderung für günstige klimafreundliche Wohnungen

Wer kleine, preisgünstige und klimafreundliche Wohnungen baut, kann ab Oktober einen vergünstigten Kredit in Höhe von 100.000 Euro pro Wohnung erhalten, wenn die Bauten bestimmte Kriterien erfüllen. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung liegt zum Start bei rund 2,0 Prozent. Darlehen mit zehn Jahren Laufzeit gibt es zu einem Zinssatz von rund 1,0 Prozent.

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11. E-Lastenfahrrad: Förderung für Unternehmen neu aufgelegt

Bis zu 3.500 Euro Förderung können Handwerksbetriebe für ein E-Lastenfahrrad erhalten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat seine Förderung für E-Lastenfahrräder zum 1. Oktober neu aufgelegt. Antragsberechtigt sind neben privaten Unternehmen auch Freiberufler. Gefördert wird der Kauf von fabrikneuen Lastenfahrrädern und Lästenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung, die bestimmten Voraussetzungen unterliegen. Die Förderung gibt es in Form eines Zuschusses, der nicht zurückgezahlt werden muss. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal gibt es jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger. Weitere Infos zur Förderung "E-Lastenfahrrad-Richtlinie" gibt es hier:

>>> Lesetipp: Bis zu 3.500 Euro Förderung fürs E-Lastenfahrrad

Mit Inhalten der dpa