Whistleblower werden ab nächsten Monat besser geschützt, Renten, Pflegeversicherungsbeitrag und Pfändungsfreigrenze steigen und es gibt Neuerungen beim Bürgergeld: Diese und mehr Änderungen im Juli 2023 sollten Unternehmer und Verbraucher im Blick haben.

Zur Sommermitte stehen einige Änderungen an. Diese betreffen unter anderem die Bereiche Pflege, Rente und Pfändungen. Für Unternehmer wichtig: Die vereinfachten Regelungen zum Kurzarbeitergeld gelten bald nicht mehr und einige Betriebe müssen die Pflichten der Whistleblower-Richtline umsetzen. Mehr zu diesen und weiteren Änderungen im Juli 2023 gibt es in der Übersicht:
Das sind die Änderungen im Juli 2023
- Bürgergeld
- DHL
- Digitale Rentenübersicht
- E-Rezept
- Gasspeicherumlage
- Heizungsgesetz
- Kurzarbeit
- Ladesäulen
- Maestro-Karte
- Pflegeversicherung
- Pfändung
- Rente
- TV
- Whistleblower
1. Änderungen beim Bürgergeld
Das Bürgergeld wird nächsten Monat ein halbes Jahr alt. Passend dazu treten ein paar Änderungen in Kraft. Darüber informiert unter anderem die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Ab dem 1. Juli gilt demnach unter anderem:
- Höhere Freibeträge: Von ihrem monatlichen Einkommen zwischen 520 Euro und 1.000 Euro dürfen Erwerbstätige statt eines Anteils von bisher 20 Prozent einen Anteil von 30 Prozent behalten.
- Weiterbildung: Empfänger des Bürgergeldes, die eine berufliche Weiterbildung absolvieren, profitieren von einem monatlichen Weiterbildungsgeld von 150 Euro. Eine geförderte Berufsausbildung wird vom Jobcenter nun bis zu drei Jahre (statt bisher zwei Jahre) unterstützt. Zudem werden auch Weiterbildungen ohne konkreten Abschluss, die aber wichtige Qualifikationen vermitteln, gefördert. Hierfür gibt es 75 Euro pro Monat.
- Schüler und Studenten: Laut ver.di dürfen junge Menschen Einkommen aus Jobs für Schüler oder Studierende bzw. aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijobgrenze von 520 Euro behalten, ohne diese anrechnen zu müssen. Dies gelte auch beim Bundesfreiwilligendienst, beim Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) sowie in der dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung. Schüler können zudem Einkommen aus Ferienjobs komplett behalten.
- Medizinische Reha & Coaching: Wer eine medizinische Reha in Anspruch nimmt, muss kein Übergangsgeld mehr beantragen, sondern erhält weiterhin das Bürgergeld. Anspruch haben Bürgergeld-Empfänger jetzt auch auf ein ganzheitliches Coaching.
- Mutterschaftsgeld und Erbschaften werden künftig nicht mehr dem Einkommen angerechnet, sondern gelten als Vermögen.
2. DHL: Porto für Pakete steigt
Manche DHL-Kunden müssen vom 1. Juli an höhere Preise bezahlen: Das Porto für das 10-Kilo-Paket steigt von 9,49 auf 10,49 Euro. Auch Dienstleistungen wie Nachnahme oder Sperrgut werden teurer.
3. Startet nun die digitale Rentenübersicht?
Gestartet ist der Datenaustausch der Digitalen Rentenübersicht schon Ende letzten Jahres. Im Juli könnten nun auch Bürger Zugriff darauf bekommen: Die Deutsche Rentenversicherung spricht explizit von etwa Mitte Sommer 2023. In der Digitalen Rentenübersicht können Bürger künftig ihre Altersvorsorgeansprüche aus verschiedenen Systemen übersichtlich und zentral gebündelt einsehen.
4. E-Rezept kommt
Das deutsche Gesundheitswesen soll digitaler werden – mithilfe des E-Rezeptes. "Zum 1. Juli 2023 können Patienten das erste Mal das E-Rezept in den Apotheken ganz einfach mit ihrer Versichertenkarte abrufen. Bis Ende Juli werden voraussichtlich schon 80 Prozent der Apotheken in Deutschland an das System angeschlossen sein", kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an. Er fügte hinzu: "Wenn die Patienten ihre Versichertenkarte in den Apotheken in die Lesegeräte einstecken, liegt das E-Rezept dann bereits in der Datenbank vor. Es geht jetzt mit der Digitalisierung los."
Das E-Rezept kann dem Bundesgesundheitsministerium zufolge über verschiedene Wege genutzt werden, etwa per Smartphone über eine E-Rezept-App. Lauterbach kündigte außerdem an, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen werden. Grund dafür sei unter anderem das Milliardenloch bei den gesetzlichen Krankenversicherungen. Mehr über das E-Rezept:
>>> Lesetipp: E-Rezept kommt und bald auch höhere Beiträge
Änderungen im Juli 2023: 5. Gasspeicherumlage steigt
Die Gasspeicherumlage liegt derzeit bei 59 Cent pro Megawattstunde. Ab 1. Juli wird sie doppelt so teuer: Die Trading Hub Europe GmbH, Marktgebietsverantwortliche im deutschen Gasmarkt, legt die Gasspeicherumlage auf 1,45 Euro pro Megawattstunde fest. Laut Spiegel-Bericht bedeutet dies für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von gut 20 Megawatt Mehrkosten von knapp 20 Euro im Jahr. Demnach wurde die Umlage im vergangenen Jahr wirksam, nachdem der Bund in der Gaskrise Füllstandsvorgaben für die Speicher in Deutschland gemacht hatte. Daraufhin wurden die Speicher über Sonderausschreibungen gefüllt, die zusätzliche Kosten verursacht habe. Eine neue Gasspeicherumlage wird Anfang nächsten Jahres festgesetzt.
6. Wird das neue Heizungsgesetz noch im Juli beschlossen?
Die Ampel-Koalition hat beim Heizungsgesetz die letzten offenen Punkte geklärt. Dies erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am 27. Juni aus Koalitionskreisen. Wie es unter anderem heißt, sollen bei der staatlichen Förderung unter bestimmten Voraussetzungen 70 Prozent der Investitionskosten beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung übernommen werden. Die Fraktionsspitzen einigten sich zudem darauf, dass funktionierende Gasheizungen auch beim Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung nicht ausgetauscht werden müssen. Konkretisiert wurden auch die Pläne für eine weitere Modernisierungsumlage.
Die Ampel strebt an, dass das Gebäudeenergiegesetz – das sogenannte Heizungsgesetz – noch vor der Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt, vom Bundestag verabschiedet wird. Nach den jetzigen Plänen würde es dann ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten.
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7. Kurzarbeitergeld: Zurück zu den alten Regeln
Aufgrund der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden schwierigen wirtschaftlichen Lage für viele Betriebe wurde der Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert. Ende Juni aber laufen die vereinfachten Regelungen aus. Dies kündigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil an. Ab Juli gelten damit wieder die alten Regelungen zur Kurzarbeit.
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8. Ladesäulen: Pflicht zu kontaktlosem Zahlen kommt (noch) nicht
Eigentlich sollten neue öffentlich zugängliche Ladesäulen für Elektrofahrzeuge schon ab nächstem Monat Verbrauchern verpflichtend die Möglichkeit bieten, auch kontaktlos zu zahlen. Nun aber wurde die Frist um ein Jahr verlängert. Der Bundesrat hat am 16. Juni 2023 einer Regierungsverordnung zugestimmt, die die Umsetzungsfrist zur kontaktlosen Kartenzahlmöglichkeit an Ladesäulen auf den 1. Juli 2024 festlegt.
9. EC-Karten: Maestro-Funktion wird abgeschafft
Die Maestro-Funktion von Girokarten, die das Bezahlen und Geldabheben im Ausland ermöglicht, ist bei neuen Karten künftig nicht mehr verfügbar. Der Kreditkartenanbieter Mastercard betont allerdings, dass bestehende EC-Karten mit Maestro-Funktion weiter gültig bleiben. Neu ausgegebene Karten sollen demnach Funktionen enthalten, die über Maestro hinausgehen.
Änderungen im Juli 2023: 10. Beitrag zur Pflegeversicherung steigt
Die Kosten in der stationären und ambulanten Pflege steigen. Um dem etwas entgegenzusetzen, hat die Bundesregierung eine Reform der Pflegeversicherung beschlossen. Eine erste Änderung tritt zum 1. Juli in Kraft: Dann steigt der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,35 Prozentpunkte auf 4,0 Prozent (Arbeitnehmeranteil: 2,3 Prozent). Eltern zahlen weniger. Dabei gilt: Je mehr Kinder, desto niedriger ist auch der Beitragssatz. Der Anteil für Arbeitgeber beträgt immer 1,7 Prozent (vorher: 1,525). Direkte Auswirkungen haben die steigenden Beiträge wahrscheinlich auf die Höhe des Netto-Gehaltes. Die genauen Daten nochmals in der Tabelle:
| Diese Beitragssätze zur Pflegeversicherung gelten ab 1. Juli | |
| Mitglieder ohne Kinder | = 4,00 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3 Prozent) |
| Mitglieder mit 1 Kind | = 3,40 Prozent (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7 Prozent) |
| Mitglieder mit 2 Kindern | = 3,15 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45 Prozent) |
| Mitglieder mit 3 Kindern | = 2,90 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2 Prozent) |
| Mitglieder mit 4 Kindern | = 2,65 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil 0,95 Prozent) |
| Mitglieder mit 5 und mehr Kindern | = 2,40 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil 0,7 Prozent) |
| Arbeitgeberanteil | = 1,7 Prozent |
11. Höhere Pfändungsfreigrenze
Seit der letzten Anpassung im Juli 2022 beträgt die Pfändungsfreigrenze 1.330,16 Euro pro Person an unpfändbarem Arbeitseinkommen. Zum 1. Juli 2023 steigt sie um über 70 Euro, also auf einen unpfändbaren Betrag von 1.402,28 Euro. Dieser gilt allerdings für Schuldner ohne Unterhaltspflichten.
>>> Lesetipp: Pfändungsschutz: Höhere Freigrenzen ab 1. Juli 2023
12. Renten werden erhöht
Die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner im Land bekommen eine Rentenerhöhung. Zum 1. Juli werden die Rentenbezüge im Westen um 4,39 und im Osten um 5,86 Prozent angehoben. Das bedeutet: Ein Rentner im Westen mit 1.500 Euro Rente bekommt durch die Erhöhung etwa 66 Euro mehr im Monat, im Osten etwa 88 Euro mehr. Dass die Renten im Osten stärker steigen als im Westen liegt an der sogenannten Angleichungstreppe: Dadurch wird der Rentenwert Ost schrittweise an den im Westen angepasst.
>>> Lesetipp: Renten steigen ab Juli deutlich
13. TV-Sommerpause
Deutschlands Fernseh-Zuschauer müssen sich im Juli wieder von gewohnten Formaten verabschieden – für einige Wochen. So gehen etwa Sandra Maischberger (am 12.), Maybrit Illner (20.) und Markus Lanz (23.) in die Talk-Ferien. Außerdem ist der Juli ein Monat ohne frischen "Tatort".
Änderungen im Juli 2023: 14. Whistleblower-Richtlinie tritt in Kraft
Ob Abgas- oder Gammelfleischskandal: Viele solcher Verstöße wurden aufgedeckt, weil einzelne Personen Hinweise darauf weitergegeben oder diese öffentlich gemacht haben. Um die sogenannten Whistleblower vor Nachteilen wie Abmahnungen oder Kündigungen zu schützen, hat der Europäische Gesetzgeber die Whistleblower-Richtlinie geschaffen. Hierzulande wird sie durch das Hinweisgeberschutzgesetz in die nationale Gesetzgebung übernommen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt zunächst für Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern. Es tritt ab dem 2. Juli 2023 in Kraft. Ab dem 17. Dezember 2023 nimmt die Richtlinie auch Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden in die Verantwortung. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen dazu, interne Meldekanäle zu schaffen, über die die Whistleblower Missstände melden können. Mehr über die Vorgaben des neuen Gesetzes lesen Interessierte hier:
>>> Lesetipp: Whistleblower-Richtlinie: Das kommt auf kleine Unternehmen zu
Mit Inhalten der dpa