Von Lockerungen bis Zeitumstellung Änderungen im März 2022: Impfpflicht, Verträge, Kennzeichen

Am 20. März werden zahlreiche Corona-Maßnahmen aufgehoben, die Tage werden wieder länger und Verträge können schneller gekündigt werden: Diese wichtigen Gesetze, Termine und Änderungen im März 2022 sollten Sie unbedingt im Auge behalten.

Medizinische Maske mit Blumen auf blauem Hintergrund.
Am 20. März beginnt nicht nur offiziell der Frühling, auch zahlreiche Corona-Schutzmaßnahmen entfallen ab diesem Tag: Die Deutsche Handwerks Zeitung hat die wichtigsten Änderungen im März 2022 zusammengetragen. - © DolorsBCN - stock.adobe.com

Der 20. März markiert nicht nur den Frühlingsanfang, er wird seit Kurzem auch als "Freedom Day" bezeichnet. Denn es ist der Tag, an dem alle tiefgreifenden Corona-Schutzmaßnahmen entfallen. Das haben Bund und Länder auf dem letzten Corona-Gipfel entschieden. Deutschland darf sich im kommenden Monat also über Lockerungen freuen. Offen ist hingegen, wie sich der Konflikt in der Ukraine in den kommenden Wochen hierzulande auswirken wird - etwa auf Wirtschaft, Energiepreise und Sicherheit.

Unabhängig davon stehen zum jetzigen Zeitpunkt einige Gesetze, Termine und Änderungen im März 2022 fest: Die Zeit wird umgestellt, die telefonische Krankschreibung läuft aus und Verbraucher können automatisch verlängerte Verträge nun schneller kündigen. Die Neuregelungen im Überblick: Das sind die wichtigsten Änderungen im März 2022

1. Corona: Im März wird weiter gelockert

Nachdem im ersten Schritt die Kontaktbeschränkungen und Zugangskontrollen im Einzelhandel außer Kraft getreten sind, sollen im März 2022 weitere Corona-Lockerungen folgen. Diese Öffnungsschritte haben Bund und Länder auf ihrem letzten Corona-Gipfel beschlossen:

  • Ab 4. März soll in der Gastronomie und in Übernachtungsstätten nur noch die 3G-Regel gelten. Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet. Bei überregionalen Großveranstaltungen können Genesene und Geimpfte als Zuschauer teilnehmen (2G oder 2G-Plus). Für Veranstaltungen in Innenräumen und in Freien gelten neue Auslastungs- bzw. Personenzahlen.
  • Der 20. März wird auch als "Freedom Day" bezeichnet. Denn ab diesem Tag sollen "alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen" wegfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Dazu zählt zum Beispiel die Homeoffice-Pflicht. Schutzmaßnahmen wie Maskentragen und Abstandhalten sollten aber erhalten bleiben.

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2. Impflicht in Kliniken tritt in Kraft

Am 10. Dezember 2021 haben Bundestag und Bundesrat eine Teil-Impfpflicht beschlossen. Beschäftigte in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Tageskliniken, Dialysezentren, Arztpraxen, Rettungsdiensten und Pflegeeinrichtungen für behinderte Menschen müssen demnach spätestens ab dem 15. März 2022 vollständig geimpft oder genesen sein. Ausnahmen gibt es nur für Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen Corona geimpft werden können. Die Impfpflicht in Kliniken gilt auch für Reinigungskräfte und andere Handwerker, sofern sie in Kliniken und Krankenhäusern arbeiten oder dort Aufträge ausführen.

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Die Maßnahme ist bei den Ländern umstritten. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hatte zwischenzeitlich angekündigt, die Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken vorläufig nicht kontrollieren zu wollen. Beim Corona-Gipfel am 16. Februar hieß es laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur, die Gesundheitsämter hätten ein Ermessen bei der Umsetzung. Es werde nicht sofort flächendeckend automatisch zu Betretungsverboten für ungeimpfte Beschäftigte kommen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder blieben aber bei ihrer Einschätzung, dass eine allgemeine Impfpflicht in Deutschland notwendig ist. Entscheiden wird darüber aber der Bundestag.

3. Endet die telefonische Krankschreibung?

Nach aktuellem Stand können sich Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, noch bis zum 31. März telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankschreiben lassen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. 

Zur Entlastung von Arztpraxen sollen aber auch weiterhin telefonische Krankschreibungen möglich sein. Dies beschlossen die Gesundheitsminister in einer Videokonferenz und baten das Bundesgesundheitsministerium darum, eine Verlängerung zu prüfen. Bis wann die telefonische Krankschreibung möglich sein soll, steht aber noch nicht fest.

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4. Corona-Bonus läuft aus

Arbeitgeber, denen es trotz der Corona-Krise finanziell einigermaßen gut geht, können ihren Mitarbeitern eine Corona-Prämie in Höhe von bis zu 1.500 Euro steuerfrei und sozialversicherungsfrei auszahlen. Allerdings bleibt dafür nur noch wenig Zeit: Denn diese Regelung endet am 31. März 2022.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat mittlerweile ein Gesetz auf den Weg gebracht hat, nachdem es speziell für Pflegekräfte einen steuerfreien Corona-Bonus von bis zu 3.000 Euro geben soll. Dafür will die Bundesregierung eine Milliarde Euro bereitstellen. Allerdings müssen Kabinett, Bundestag und Bundesrat noch zustimmen.

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Änderungen im März 2022, Kachel mit Eselsbrücken zur Zeitumstellung.

Änderungen im März 2022: 5. Zeitumstellung

Jeden letzten Sonntag im März wird die Uhr auf die Sommerzeit umgestellt. In diesem Jahr passiert das am 27. März. Das bedeutet, die Zeit wird in der Nacht vom Samstag auf Sonntag von zwei Uhr auf drei Uhr – also um eine Stunde – vorgestellt.

Im März wird die Uhr vorgestellt, im Oktober zurück. Eigentlich ganz einfach – aber wie kann man sich das problemlos merken? Helfen können diese Eselsbrücken:

6. Handwerksmesse IHM verschoben

Die Internationale Handwerksmesse (IHM) in München sollte ursprünglich vom 9. bis 13. März 2022 stattfinden. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Gesellschaft für Handwerksmessen (GHM) die Veranstaltung jedoch verschoben. Neuer Termin ist der 6. bis 10. Juli 2022. Für den ursprünglich geplanten Zeitraum fehle die Planungssicherheit, teilte die GHM mit. Das neue Kongress- und Eventformat "Zukunft Handwerk" wird kein Teil der Sommer-IHM sein. Sie soll erst im kommenden Jahr vom 8. bis 10. März 2023 im Internationalen Congress Center München (ICM) ihre Premiere feiern.

>>> Lesetipp: Im Juli statt März: Internationale Handwerksmesse 2022 verschoben

7. Neue Kennzeichen für Mofa, Roller, E-Bike und Co.

Ab dem 1. März beginnt das neue Versicherungsjahr und die alten Nummernschilder aller Mofa und Roller und E-Bikes ab 26 km/h verlieren damit ihre Gültigkeit. Darauf weist die Versicherung Provinzial hin. Mit dem Nummernschild wird die Haftpflichtversicherung nachgewiesen. Deshalb müssen alle Besitzer von Mofas, Motorrollern, Mopeds und bestimmten Elektrofahrrädern die alten blauen Kennzeichen abschrauben und die neuen grünen anbringen. Alle Kleinkrafträder mit einem maximalen Hubraum von 50 Kubikzentimeter oder bis zu 4 kW Motorleistung dürfen nur mit diesen Kennzeichen auf die Straße. Dazu können auch Elektro-Roller (E-Scooter) und Segways gehören.

8. Kündigung von Verträgen wird leichter

Viele kennen das: Sie haben einen Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt und sind zwei weitere Jahre daran gebunden. Für Verträge, die ab dem 1. März geschlossen werden, gilt: Eine stillschweigende Vertragsverlängerungen in den AGB ist nur dann wirksam, wenn der Kunde nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit eine Kündigungsfrist von einem Monat erhält. Bedeutet: Will der Kunde nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit kündigen, kann er schon einen Monat, nachdem seine Kündigung eingegangen ist, wieder aus dem Vertrag heraus.

Die Maßnahme ist Teil des Gesetzes für faire Verbraucher­verträge. Ein Großteil der Verordnungen ist bereits im Oktober 2021 in Kraft getreten. Seitdem können zum Beispiel Strom- und Gasverträge nicht mehr ausschließ­lich über das Telefon abge­schlossen werden. Nötig ist eine zusätzliche Bestätigung in Text­form. Ab 1. Juli 2022 wird zudem ein Kündigungsbutton Pflicht, der leicht zugänglich und gut sichtbar auf der Internetseite des Vertragspartners platziert sein muss.

9. Hecken schneiden verboten

Hobbygärtner aufgepasst: In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September 2022 ist es verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Das schreibt das Bundesnaturschutzgesetz vor. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen sind allerdings erlaubt. Wer gegen das Schnittverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer hohen Geldbuße geahndet werden kann. Grund für das Verbot: Der Schutz brütender Vögel und anderer Kleintiere.

Änderungen im März 2022: 10. Organspende

Am 1. März tritt ein Gesetz in Kraft, dass Menschen die Entscheidung vereinfachen soll, ob sie Organe spenden wollen oder nicht. Es schreibt unter anderem vor, dass die Ausweisstellen von Bund und Ländern den Bürgern zukünftig Aufklärungsmaterial und Organspendeausweise aushändigen. Außerdem sollen sie auf weitere Informations- und Beratungsmöglichkeiten hinweisen. Hausärzte können künftig bei Bedarf ihre Patienten alle zwei Jahre über die Organspende beraten. Außerdem soll auf Grundlage des Gesetzes ein bundesweites Online-Register eingerichtet werden.

>>> Weitere Informationen gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit: Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende

Mit Inhalten der dpa