Übersicht: Fristen und Pflichten Änderungen im November 2026: Zoll, Reformen und Kleinkredite

Strengere Regeln für Ratenkäufe, eine neue Abgasnorm und gleich mehrere Fristen, deren Einhaltung sich finanziell lohnen können: Der neue Monat bringt viel Neues für Betriebe, Beschäftigte und Verbraucher. Hier kommt die DHZ-Übersicht mit den Änderungen im November 2026.

Die zunehmende Flut an kleinen Paketen hat Folgen. Als Reaktion auf Bestellungen bei Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress hat die EU eine weitere Gebühr für Warenwerte unter 150 Euro erlassen. Ob die Waren ab November teurer werden, hängt dann am Händler. - © sp4764 - stock.adobe.com

Der November lädt eigentlich zur Besinnung ein – die Tage werden kürzer und die ersten Weihnachtsmärkte kündigen die ruhigere Jahreszeit an. Doch von Ruhe kann derzeit noch keine Rede sein: Politisch stehen etliche Termine und Gesetzesänderungen an, bevor das Jahr 2026 seinen Abschluss findet. Auch für Betriebe und Verbraucher stehen einige Neuerungen an. Ab November gelten strengere Regeln für Kleinkredite und "Buy now, pay later"-Zahlungen. In der Black Week locken Rabattaktionen – gleichzeitig steigen die Zollgebühren für Pakete aus Drittstaaten. Außerdem tritt die Abgasnorm Euro 7 in Kraft, die Frist für die THG-Prämie läuft ab und wer einen Lohnsteuerfreibetrag beantragen will, sollte den November nicht verstreichen lassen.

Was sich sonst noch alles tut im November 2026 – hier kommt unsere kompakte Übersicht:

Sozialversicherungsrechengrößen 2027: Bundesrat entscheidet im November

Der Bundesrat wird voraussichtlich am 20. November den neuen Sozialversicherungsrechengrößen für 2027 zustimmen. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt dürfte Ende November folgen – damit werden die neuen Werte zum Jahresstart rechtskräftig. Das Bundeskabinett hatte die Verordnung bereits im Oktober beschlossen.

Die wichtigsten Änderungen: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von derzeit 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro im Monat. In der Arbeitslosen- und Rentenversicherung steigt sie von 8.450 Euro auf 8.850 Euro. Die reguläre Anhebung folgt der Lohnentwicklung von 4,38 Prozent. In der Krankenversicherung kommt 2027 ein zusätzlicher Aufschlag von 300 Euro hinzu, der auf das Gesundheitssparpaket der Koalition zurückgeht.

Zusatzbeitrag der Krankenkassen: Bekanntgabe bis 1. November

Das Bundesgesundheitsministerium legt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung für 2027 bis zum 1. November fest. Der GKV-Schätzerkreis hat dafür im Oktober einen unveränderten Wert von 2,9 Prozent errechnet. Das klingt nach Entwarnung – ist aber nur ein Richtwert. Jede Kasse legt ihren Beitrag selbst fest, und tatsächlich liegen die Zusatzbeiträge aktuell zwischen 2,18 und 4,39 Prozent. Ob einzelne Kassen zum Jahreswechsel erhöhen, ist noch offen.

Wichtig für Arbeitgeber und Beschäftigte: Erhöht eine Kasse den Zusatzbeitrag, haben Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss bis zum Ende des Monats erfolgen, in dem der höhere Beitrag erstmals erhoben wird. Erhöht die Kasse zum 1. Januar, bleibt also Zeit bis zum 31. Januar, um zu einer günstigeren Kasse zu wechseln. Da Krankenkassen seit Jahresmitte nicht mehr verpflichtet sind, ihre Mitglieder über eine Erhöhung aktiv zu informieren, empfiehlt es sich, den eigenen Zusatzbeitrag regelmäßig zu prüfen.

Bis 10. November: Förderung für Ladestellen in Mehrparteienhäusern beantragen

Wer ein Mehrparteienhaus mit Ladeinfrastruktur für E-Autos ausstatten will, sollte sich beeilen: Am 10. November endet die Antragsfrist für das Förderprogramm des Bundesverkehrsministeriums. Gefördert werden Vorverkabelung, Wallboxen und Netzanschluss mit bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, vermietende KMU und Privatpersonen.

Bis 30. November: Lohnsteuerfreibetrag beantragen

Arbeitnehmer können ihre monatliche Lohnsteuerlast senken, indem sie einen Freibetrag beim Finanzamt eintragen lassen. Für den Veranlagungszeitraum 2026 läuft das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren am 30. November ab – bis dahin muss der "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" beim Finanzamt eingegangen sein. Wer die Frist verpasst, kann eine Steuerermäßigung nur noch über die Einkommensteuererklärung geltend machen. Wer den Antrag rechtzeitig stellt, profitiert bereits mit der Dezember-Gehaltsabrechnung.

Diese Posten lassen sich im Antrag unter anderem steuerlich geltend machen:

WerbungskostenSonderausgaben
EntfernungspauschaleUnterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartner
Reisekosten inkl. Verpflegungsmehraufwand (soweit nicht vom Unternehmen steuerfrei ersetzt)Kinderbetreuungskosten
Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Werkzeug oder typische BerufskleidungSpenden
Kosten für ein Arbeitszimmer oder die Homeoffice-PauschaleSchulgeld für Privatschulen
Doppelte Haushaltsführung, z. B. bei einer Zweitwohnung am Arbeitsort
Telefonkosten
Beiträge zu Berufsverbänden und berufliche Fortbildungskosten

Der eingetragene Freibetrag gilt grundsätzlich bis zum Jahresende. Er kann aber auch für zwei Kalenderjahre beantragt werden. Wer bereits einen Freibetrag bewilligt bekommen hat, sollte prüfen, ob dieser noch für 2027 gilt – bei veränderten Verhältnissen kann eine Anpassung nötig werden.

Der Antrag für 2027 kann ab dem 1. November gestellt werden.

Tankrabatt bis Ende Dezember – Klarheit beim Spritpreisdeckel im November?

Auch im November profitieren Autofahrer vom Tankrabatt, der noch bis Ende Dezember gilt. Die Energiesteuer auf Benzin und Diesel wurde um 14 Cent pro Liter gesenkt – inklusive Mehrwertsteuereffekt ergibt sich eine Entlastung von bis zu 17 Cent pro Liter an der Zapfsäule.

Gleichzeitig rückt der nächste Schritt näher: Ab Januar 2027 soll ein Spritpreisdeckel Mineralölunternehmen in ihrer Preisgestaltung begrenzen. Die genaue Berechnungsgrundlage steht noch nicht fest. Erste Gespräche des Bundeswirtschaftsministeriums mit Branchenvertretern sind laut Ministerium im Oktober erfolgt.

Bis 15. November: Prämie für privates oder betriebliches E-Auto sichern

Halter von reinen Elektroautos können mit der THG-Prämie Geld verdienen – indem sie den CO₂-Vorteil ihres Fahrzeugs über Dienstleister an Mineralölunternehmen verkaufen. Diese nutzen die Zertifikate, um ihre gesetzliche Treibhausgasminderungsquote zu erfüllen. Die Prämie gibt es für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen.

Wichtig: Die Daten müssen bis zum 15. November 2026 beim Umweltbundesamt vorliegen. Da die Dienstleister Bearbeitungszeit benötigen, sollte der Antrag möglichst zeitnah gestellt werden. Je nach Fahrzeug und Anbieter sind Prämien von mehr als 300 Euro möglich. Förderfähig sind auch zulassungspflichtige Elektromotorräder – nicht jedoch E-Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.

>> FAQ des ADAC zur THG-Quote und THG-Prämie

Ab 20. November: Strengere Regeln für Kleinkredite und Ratenkäufe

Ab dem 20. November gilt das überarbeitete Verbraucherkreditrecht – und erfasst erstmals auch Finanzierungen, die bisher weitgehend ausgenommen waren. Dazu gehören Kleinkredite bis 200 Euro, zins- und gebührenfreie Ratenzahlungen, Kredite mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten sowie "Buy now, pay later"-Modelle, wie sie etwa Klarna oder PayPal im Onlinehandel anbieten. Anbieter müssen vor Vertragsabschluss künftig auch bei kleinen Beträgen die Kreditwürdigkeit prüfen und Verbraucher vorab umfassender informieren. Beruht die Prüfung auf automatisierter Datenverarbeitung, haben Kunden Anspruch auf eine Überprüfung durch einen Menschen. Der klassische Kauf auf Rechnung beim Händler – ohne eingebundenes Kreditinstitut oder Zahlungsanbieter – bleibt ausgenommen.

Gleichzeitig fällt das sogenannte ewige Widerrufsrecht für neue Verträge weg: Sind vorgeschriebene Informationen fehlerhaft, endet die Widerrufsfrist künftig spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen. Zudem genügt beim Abschluss von Verbraucherdarlehen künftig die Textform – eine eigenhändige Unterschrift ist nicht mehr zwingend erforderlich.

Ebenfalls ab dem 20. November tritt ein neuer Paragraf im Bundesdatenschutzgesetz in Kraft, der die Transparenz bei Bonitätsprüfungen erhöht. Auskunfteien wie die SCHUFA müssen künftig offenlegen, welche Kriterien einen Score besonders stark beeinflussen. Die SCHUFA hat angekündigt, die in eine Scoreberechnung eingeflossenen Daten künftig für ein Jahr auszuweisen.

>> FAQ des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (PDF)

Bis 30. November: Kündigungsfrist für viele Kfz-Versicherungen

Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, sollte den 30. November im Blick behalten. Bei vielen Verträgen läuft an diesem Tag die Kündigungsfrist ab – die Kündigung muss spätestens dann beim bisherigen Versicherer eingegangen sein. Voraussetzung: Das Versicherungsjahr endet am 31. Dezember. Vor einem Wechsel sollten die eigenen Vertragsbedingungen geprüft und Tarife verglichen werden – Vergleichsportale helfen dabei, Leistungen und Preise gegenüberzustellen.

Versicherte, deren Beiträge steigen, haben ein Sonderkündigungsrecht: Sie können innerhalb eines Monats nach Eingang der neuen Rechnung wechseln – auch nach dem 30. November.

Deutschlandticket wird teurer: Zustimmung bis 30. November nötig

Zum 1. Januar 2027 steigt der Preis des Deutschlandtickets von 63 auf 66,80 Euro im Monat. Wer sein Abo bei der Deutschen Bahn abgeschlossen hat, muss der Fortführung zum neuen Preis bis zum 30. November aktiv zustimmen – etwa im Aboportal oder im DB Navigator. Ohne Rückmeldung endet das Abonnement zum Jahresende. Bei anderen Verkehrsunternehmen können abweichende Regeln gelten.

Neue Regeln für neue Modelle: Euro 7 tritt ab 29. November in Kraft

Ab dem 29. November müssen neu typgenehmigte Pkw- und Transportermodelle die Abgasnorm Euro 7 erfüllen. Ab dem 29. November 2027 gilt die Norm dann für alle neu zugelassenen Fahrzeuge dieser Klassen. Die klassischen Abgasgrenzwerte bleiben auf dem Niveau von Euro 6 – neu ist, dass erstmals auch Feinstaub aus dem Bremsabrieb begrenzt wird. Für neue Pkw-Reifen kommen ab Sommer 2028 zusätzlich Abriebgrenzwerte hinzu.

Für Elektroautos und Plug-in-Hybride schreibt Euro 7 erstmals Mindestwerte für die Batteriehaltbarkeit vor: Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern müssen noch mindestens 80 Prozent der ursprünglichen Kapazität vorhanden sein, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern mindestens 72 Prozent. Wer einen betrieblichen Fuhrpark mit E-Fahrzeugen plant oder ausbaut, hat damit erstmals verbindliche Richtwerte für die Lebensdauer der Batterie.

Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts – es gibt weder eine Nachrüstpflicht noch neue Fahrverbote.

>> Was Euro 7 für Autofahrer bedeutet – der DHZ-Überblick

Ab 1. November: Neue Zoll-Gebühr für Pakete aus Nicht-EU-Staaten

Pakete aus Nicht-EU-Staaten mit einem Warenwert bis 150 Euro werden ab dem 1. November erneut teurer. Die EU erhebt eine Bearbeitungsgebühr von zwei Euro pro Produktkategorie – zusätzlich zu der seit Juli geltenden Zollpauschale von drei Euro. Enthält ein Paket Artikel aus mehreren Kategorien, fällt die Gebühr entsprechend mehrfach an. Insgesamt kosten kleine Sendungen aus Drittstaaten damit mindestens fünf Euro mehr als vor den Reformen.

Betroffen sind vor allem Bestellungen bei Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress. Die Gebühr wird bei Retouren nicht erstattet. Zahlen müssen zunächst die Händler und Plattformen – ob sie die Kosten über höhere Preise oder Versandgebühren an Verbraucher weitergeben, ist offen. Die Gebühr ist Teil einer umfassenden EU-Zollreform, die unter anderem die gestiegenen Kontroll- und Abwicklungskosten der Zollbehörden decken soll.

Ab 1. November: DB Familienticket wird Dauerangebot

Die Deutsche Bahn bietet ihr Familienticket ab dem 1. November dauerhaft an. Bis zu fünf Personen reisen für 99,99 Euro im ICE hin und zurück – Reservierung inklusive. Eine einfache Fahrt kostet 59,99 Euro. Voraussetzung: Mindestens ein Kind muss mitreisen, höchstens zwei Reisende dürfen 15 Jahre oder älter sein. Ursprünglich war das Angebot nur für die Sommerferien gedacht – wegen der hohen Nachfrage wird es nun ins Dauersortiment aufgenommen.

Rabattaktionen blühen im November: Singles Day, Black Friday und Cyber Monday

Der November ist für den Handel der rabattstärkste Monat des Jahres. Den Auftakt macht der Singles Day am 11. November – ursprünglich ein chinesischer Aktionstag, der sich auch in Deutschland zunehmend etabliert hat. Ab dem 23. November startet die Black Week, die im Black Friday am 27. November gipfelt. Den Abschluss bildet der Cyber Monday am 30. November, der sich traditionell auf Online-Angebote konzentriert.

Für Verbraucher können die Aktionstage eine Gelegenheit sein, Weihnachtsgeschenke günstiger zu erwerben. Verbraucherschützer raten allerdings zur Vorsicht: Echte Rabatte sind seltener, als die Werbung vermuten lässt. Wer gezielt sparen will, sollte Preise bereits im Vorfeld über einen längeren Zeitraum beobachten und am Aktionstag vergleichen. Auch die Gefahr durch Fake-Shops steigt in der Rabattsaison – ein Blick ins Impressum des Händlers und eine Prüfung über den Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentralen helfen, unseriöse Anbieter zu erkennen.

Bundesrat startet mit Hendrik Wüst in das neue Geschäftsjahr

Am 1. November beginnt im Bundesrat das neue Geschäftsjahr. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) übernimmt turnusgemäß die Bundesratspräsidentschaft für das Geschäftsjahr 2026/2027. Er folgt auf Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD), der dem Präsidium als Erster Vizepräsident erhalten bleibt. Zum Zweiten Vizepräsidenten wurde Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gewählt. Den Vorsitz der Europakammer übernimmt Nathanael Liminski (CDU), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten in Nordrhein-Westfalen.

20. November: Bundesweiter Vorlesetag

Am 20. November 2026 findet der Bundesweite Vorlesetag statt. Kampagnen und Aktionen machen auf die Bedeutung von regelmäßigem Vorlesen für die Entwicklung von Lesekompetenzen aufmerksam – eine wichtige Grundlage für den Erfolg in Ausbildung und Beruf.

Auch Handwerksbetriebe können sich beteiligen: ob selbst vorlesen, Azubis in Einrichtungen entsenden oder Vorlese-Materialien an Kitas und Schulen verschenken – im Rahmen des Vorlesetags oder ganzjährig.

>> Weitere Informationen und Mitmachmöglichkeiten auf vorlesetag.de.

Weihnachtsmärkte starten im November

Noch vor dem ersten Advent am 29. November öffnen viele große Weihnachtsmärkte ihre Tore. Den Anfang machen Aachen und München am 20. November, gefolgt von Frankfurt und Berlin (Gendarmenmarkt) am 23., dem Dresdner Striezelmarkt am 25. und dem Nürnberger Christkindlesmarkt am 27. November.