Wer einen neuen Beruf erlernen möchte, für den kann eine Umschulung eine Option sein. Ausbildungsberater Peter Braune erklärt, wie eine Umschulung abläuft und warum sie für Betriebe ein Gewinn sein kann.

In Zeiten, in denen Fachkräfte fehlen und viele Meisterbetriebe keine Bewerbungen für ihre angebotenen Ausbildungsplätze erhalten, ist die Umschulung eine Möglichkeit, den benötigten Nachwuchs zu qualifizieren. Darüber sollte man einmal nachdenken, denn leider tun sich viele Verantwortliche in den Handwerksbetrieben schwer, dieses Potenzial zu erkennen und zu nutzen. In einem Betrieb, den ich Ihnen kurz vorstellen möchte, ist dies glücklicherweise geschehen - und hat zum Erfolg geführt.
Zickzack-Karrieren und ungewöhnliche Lebensläufe
Der Chef hatte sich bei der Agentur für Arbeit über das Thema Umschulung informiert. Er wollte es ausprobieren und stellte einen Platz für eine betriebliche Umschulung zur Verfügung. Es bewarb sich ein junger Mann, der eine Zickzack-Karriere hinter sich hatte.
Bei ihm ging es immer hin und her, statt vorwärts und aufwärts. Zuerst klappte es mit der wissenschaftlichen Karriere nicht. Dann dümpelte er vor sich hin und hielt sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser. Seine Zeugnisse waren eigentlich gut, die Beurteilungen positiv.
Ein solcher Lebenslauf kommt häufiger vor, als man denkt. War es früher noch üblich, dass der Lehrling nach der Lehre dem Betrieb treu blieb und dort über lange Zeiträume arbeitete, ist dies heute nicht mehr immer der Fall. Einige sind zumindest in der Branche und damit im Handwerk geblieben. Vielleicht wäre es einmal interessant, diese Entwicklung genauer zu untersuchen, um daraus Lehren zu ziehen.
Eine Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen. Sie ist eine sehr gute Möglichkeit, sich für einen anderen Beruf zu qualifizieren, wenn die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder bei Erwachsenen einen Berufsabschluss nachzuholen. Die bisherige Tätigkeit kann z.B. als Arbeiter, Angestellter oder in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ausgeübt worden sein.
Vor allem Frauen machen oft eine Umschulung, wenn sie nach der Kindererziehungszeit Schwierigkeiten haben, wieder in den Beruf einzusteigen. Außerdem sind viele Berufe nicht mehr so gefragt wie noch vor einigen Jahren.
Eine Umschulung kann von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gefördert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die Sozialversicherung einen Teil der Kosten übernimmt, wenn eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Bei erfolgreichem Abschluss einer Zwischen- oder Abschlussprüfung können Teilnehmende an einer Umschulung eine Weiterbildungsprämie erhalten.
Auf der Grundlage des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes sollen auch Personen, die eine berufsbegleitende Umschulung absolvieren wollen, finanzielle Unterstützung erhalten. Die Förderung kann z.B. Prüfungsgebühren, Materialkosten oder Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehende abdecken.
Diese Formen der Umschulung sind möglich
Abgesehen von einigen Spezialmodellen gibt es zwei Formen der Umschulung.
1. Betriebliche Umschulung
Die betriebliche Umschulung findet wie eine normale Lehre in einem für den Beruf ausbildungsberechtigten Betrieb statt. Verantwortlich für die betriebliche Umschulung ist eine anerkannte Ausbilderin oder ein anerkannter Ausbilder. Den für den Beruf erforderlichen theoretischen Unterricht erhalten die Teilnehmenden in der Berufsschule, sofern das Schulgesetz des Bundeslandes dies vorsieht. Es kann unter Umständen auch eine anerkannte Bildungseinrichtung als Partner beteiligt sein.
Eine Umschulung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf dauert in der Regel zwei Jahre. Sie ist damit in der Regel um ein Drittel kürzer als eine reguläre Lehre. In Einzelfällen ist eine weitere Verkürzung möglich.
Bei Teilzeitumschulungen wird die Mindestdauer, d.h. die Anzahl der Monate oder Wochen, auf der Grundlage der Gesamtstundenzahl einer Vollzeitmaßnahme festgelegt. Der Umschüler schließt einen Umschulungsvertrag mit dem Umschulungsbetrieb ab.
Während der Umschulungszeit gibt es keine monatliche Vergütung. Wurde eine Umschulungsmaßnahme bewilligt, erhält die betroffene Person in der Regel einen zeitlich befristeten Bildungsgutschein. Dieser kann bei einem anerkannten Ausbildungsbetrieb oder zugelassenen Bildungsträger eingelöst werden kann.
Nach Angaben der Agentur für Arbeit können die Umzuschulenden folgende Leistungen erhalten:
- Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder zwischen Wohnort und Berufsschule
- Kosten für notwendige Arbeitskleidung
- Kosten für Prüfungsgebühren, Kosten für Prüfungsstücke und sonstige von den prüfenden Stellen erhobene Gebühren
- Kinderbetreuungskosten pro Monat und je Kind
- Kosten für einen erforderlichen Stützunterricht
- Bei Bedarf Pauschalbeträge für Kosten auswärtiger Unterbringung
Eine Berufsschulpflicht besteht nicht. Die Teilnahme am Unterricht wird dringend empfohlen. Sie ist möglich, wenn das im Schulgesetz des Bundeslandes so geregelt wurde.
2. Trägergestützte Umschulung
Die zweite Form wird als trägergestützte Umschulung durchgeführt und von zertifizierten Bildungsträgern in Gruppen oder auf digitalen Lernplattformen angeboten. Auch die schulischen Inhalte werden dort durch das Ausbildungspersonal vermittelt. Während der Maßnahme findet eine betriebliche Praxisphase statt. Das geschieht in einem für den Beruf anerkannten Ausbildungsbetrieb.
Sie findet häufig am Ende der Umschulung statt, da für einige Berufe zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung bestimmte Vorarbeiten im Praktikumsbetrieb abgeleistet werden müssen. Außerdem bietet sich in dieser Zeit, für den Meister, eine ideale Gelegenheit, die vielleicht zukünftige Fachkraft genauer kennenzulernen.
In der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter gibt es Fachleute, die zu allen Fragen rund um die betriebliche oder trägergestützte Umschulung Auskunft geben können. Sie entscheiden auch, ob eine Umschulung sinnvoll und zielführend ist und finanziell gefördert wird.
Jede Umschulung, egal, ob sie einzelbetrieblich oder trägergestützt stattfindet, muss vor Beginn vom umschulenden Unternehmen oder Bildungsträger bei der Kammer angezeigt werden. Während dieser Vorlaufphase werden die Rahmenbedingungen für die Umschulung festgelegt.
In vielen Fällen werden die Daten, ähnlich wie bei einem Lehrverhältnis erfasst und bestätigt. Das gibt der fördernden Stelle die Sicherheit, dass die Teilnehmerin oder der Teilnehmer am Ende zur Prüfung zugelassen wird, wenn die Maßnahme nach den festgelegten Regeln durchgeführt wurde.
Ihr Ausbildungsberater Peter Braune
Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.