Am 2. Juni 2014 endete eigentlich die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für 2013. Wer diesen Termin nicht geschafft und keinen Steuerberater beauftragt hat, muss aktiv werden. So können Sie Verspätungszuschläge vermeiden.
Wer seine Steuererklärung für das Jahr 2013 nicht bis zum 2. Juni 2014 abgegeben hat, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:
- Im Juli 2014 wird eine erste Mahnung zur Abgabe der Steuererklärung 2013 im Briefkasten landen, ein bis zwei Monate später die nächste.
- Erfolgt auch darauf keine Reaktion, schätzt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen und setzt zudem einen Verspätungszuschlag fest.
- Wer nach mehreren Mahnungen ohne Reaktion endlich seine Steuererklärungen abgibt, muss dennoch mit einem Verspätungszuschlag rechnen.
Frist verlängern möglich
Der Verspätungszuschlag lässt sich nur vermeiden, indem ein Steuerzahler eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt und dem Finanzamt mitteilt, warum es zeitlich gerade nicht klappt (Prüfungsstress, Arbeitsüberlastung, Krankheit). Eine Fristverlängerung bis 30. September ist bei einer plausiblen Begründung meist kein Problem.
Tipp: Wer einen Steuerberater beauftragt hat, hat einen automatischen Bonus. Hier erwartet das Finanzamt die Steuererklärungen für 2013 erstmals am 31. Dezember 2014. Doch aufgepasst: Einen Anspruch auf eine Fristverlängerung besteht nicht. In bestimmten Fällen kann das Finanzamt darauf pochen, dass die Steuererklärungen ohne weitere Verzögerungen sofort eingereicht werden müssen (bei Steuerzahlern, die notorisch zu spät abgaben, bei enormen Umsatz- und Gewinnsprüngen mit voraussichtlich hohen Nachzahlungen, bei Betriebsaufgabe oder bei Wegzug ins Ausland). dhz
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