Minijob und Midijob Termin steht: Für Minijobs gilt künftig 520-Euro-Grenze

Sowohl Minijob- als auch Midijob-Grenze sollen zeitgleich mit der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro steigen, kündigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil an. Gewerkschaften sprechen von einem "riesen Fehler".

Verkäuferin in Bäckerei packt Brötchen in eine Tüte, Nahaufnahme.
Im Verkauf sind Minijobs weit verbreitet. Mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro ab dem 1. Oktober soll auch die Verdienst-Obergrenze für Minijobs steigen. - © Kzenon - stock.adobe.com

Die Verdienst-Obergrenze für Minijobs soll am 1. Oktober von 450 auf 520 Euro im Monat steigen. Dies solle zeitgleich mit der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro geschehen, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft am 29. Januar. "Das ist so in der Koalition vereinbart – und so machen wir’s", sagte der SPD-Politiker.

Im Koalitionsvertrag der Regierungspartner von SPD, Grünen und FDP heißt es dazu: "Künftig orientiert sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen." Entsprechend soll auch die Midijob-Obergrenze laut Heil zum 1. Oktober von derzeit 1.300 Euro auf 1.600 Euro steigen.

Damit werden die Verdienstmöglichkeiten in Mini- und Midijob zeitgleich mit der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 9,82 auf zwölf Euro angepasst. Heil hatte zur Mindestlohnerhöhung erst kürzlich einen Entwurf für ein Gesetz vorgelegt.

DGB: Erhöhung der Minijob-Grenze ist "riesen Fehler"

Gewerkschaften kritisieren das Vorhaben. Das Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Anja Piel sprach am 29. Januar von einem riesen Fehler. Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), kritisierte, mit der Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobs von 450 auf 520 Euro bestehe die Gefahr, dass Minijobs immer mehr reguläre Arbeitsplätze verdrängen.

Piel erklärte, die Pandemie habe gezeigt: "Geringfügig Beschäftigte brauchen im Ernstfall sozialen Schutz vor Arbeitslosigkeit und Anspruch auf Krankengeld. Auch für die eigene Rente bringen Minijobs nichts. Daher muss für sie ausnahmslos die Rentenversicherungspflicht greifen. Der DGB will, dass hier der volle Sozialversicherungsbeitrag durch den Arbeitgeber übernommen wird. Arbeitnehmer können dann mit steigendem Bruttolohn schrittweise bis zur Parität an der Finanzierung beteiligt werden." Die Koalition könne so Hürden für die Aufnahme versicherungspflichtiger Beschäftigung abbauen und verhindern, dass Minijobs weiterhin zur Teilzeit- und Armutsfalle für Frauen werden.

Der NGG-Vorsitzende Zeitler kritisierte, Minijobs seien seit Jahren Teilzeitfalle vor allem für Frauen. Für sie sei Armut im Alter vorprogrammiert. Es sei beschäftigungspolitisch falsch, dass die Ampel die Minijobs nicht vom ersten Euro an sozialversicherungspflichtig machen wolle. "Minijobs müssen reguliert statt die Verdienstgrenze erhöht werden. Ja, sie gehören in dieser Form abgeschafft. Die Pandemie hat gezeigt, dass Menschen mit Minijobs ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld und ohne jegliches soziales Netz aus dem Arbeitsmarkt katapultiert worden sind. Mehr als eine halbe Million Arbeitsplätze mit Minijobs sind verloren, zum großen Teil im Gastgewerbe."

Lindner: "Chance auf etwas mehr Netto"

Finanzminister Christian Lindner (FDP) dagegen sprach auf Twitter von einer guten Nachricht für alle, die in einem Minijob arbeiten: "Das ist für viele fleißige Menschen wie Studierende oder Rentnerinnen und Rentner die Chance auf etwas mehr Netto."

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es zu Minijobs: Hürden, die eine Aufnahme versicherungspflichtiger Beschäftigung erschweren, sollten abgebaut werden. Künftig orientiert sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Sie werde dementsprechend mit Anhebung des Mindestlohns auf 520 Euro erhöht. Weiter heißt es: "Gleichzeitig werden wir verhindern, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden."

Bürgergeld soll 2023 in Kraft treten

Zum geplanten Bürgergeld als Ersatz für Hartz IV - ebenfalls ein zentrales Vorhaben der Ampel-Regierung - kündigte Heil am 29. Januar an, dass der Bundestag es noch in diesem Jahr beschließen werde. In Kraft treten solle das Bürgergeld aber erst im kommenden Jahr. "Diese große Reform braucht Zeit, weil viele Verwaltungsfragen bis hin zu den nötigen Computerprogrammen geregelt werden müssen", erklärte Heil. "Es geht darum, Menschen langfristig aus der Bedürftigkeit in Arbeit zu bringen."

Vor der Einführung des Bürgergelds wolle er nicht die Hartz-IV-Sätze generell erhöhen, sondern einen monatlichen Sofortzuschlag für bedürftige Familien einführen. "Dazu bin ich in Gesprächen mit der Familienministerin und dem Finanzminister", sagte Heil.

Arbeitgeber müssen Arbeitsverträge von Minijobbern anpassen

Die Erhöhung der gesetzlichen Lohnuntergrenze und des Mindestlohns auf zwölf Euro wird Auswirkungen auf die Arbeitszeit von Minijobbern haben. Treten die neuen Regelungen am 1. Oktober in Kraft, verringert sich die monatliche Arbeitszeit von Minijobbern im Vergleich zum jetzigen Stand auf rund 43 Arbeitsstunden im Monat. Arbeitgeber müssen ihre Arbeitsverträge anpassen, andernfalls kann der sozialversicherungsfreie Minijob in Gefahr geraten und es können höhere Steuern und Sozialabgaben anfallen. Mit diesen einfachen Formel lässt sich berechnen, wie viele Stunden Minijobber aktuell sowie künftig maximal arbeiten dürfen:

>>> Lesetipp: Wie viele Stunden dürfen Beschäftigte im Minijob arbeiten?

dpa/ew