Teurere Warmwasserspeicher, neuer Abgastest und mehr Änderungen zum 1. September für Handwerk, Mittelstand und Verbraucher

Staubsauger werden leiser, Warmwasser- und Pufferspeicher teurer und Abgaswerte strenger ermittelt. Diese Änderungen und Termine werden im September für Handwerk, Mittelstand und Verbraucher wichtig.

Gesetzliche Änderungen im September 2017: Steigt bald die Kfz-Steuer? - © xtock - stock.adobe.com

Der September 2017 ist nicht nur Wahlmonat sondern auch Startschuss für so manche Änderung. Die wichtigsten Neuerungen und Termine im neuen Monat finden Sie wie immer online auf der Homepage der Deutschen Handwerks Zeitung .

Strengere Dämmvorgaben: Warmwasser- und Pufferspeicher werden teurer

Die Preise für Warmwasser- und Pufferspeicher könnten schon bald ansteigen. Da die bisherigen Modelle zu viel ungenutzte Wärme abgeben, sollen künftige Speicher deutlich besser gedämmt werden. Eine entsprechende Verordnung tritt ab dem 26. September 2017 in Kraft. Sie gilt für sämtliche Puffer-, Kombi- und Trinkwarmwasserspeicher bis zu einem Volumen von 2000 Litern. Damit sind nahezu alle im Privatgebrauch gängigen Modelle betroffen.

Die deutlich strengeren Höchstwerte für Wärmeverluste orientieren sich am jeweiligen Speichervolumen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geht davon aus, dass durch die gestiegenen Anforderungen auch die Preise für Verbraucher anziehen werden.

Gut zu wissen: Die verschärften Vorgaben gelten ausschließlich für Produkte, die nach dem 26. September verkauft werden. Bereits installierte Warmwasser- und Pufferspeicher müssen nicht nachgerüstet werden. Zudem dürfen Händler ihre Lagerware ohne Konsequenzen weiterverkaufen.

Mit den neuen Dämmvorgaben gibt es auch eine Änderung bei den Energieeffizienzlabeln für Warmwasserspeicher. Die unterste Klasse G wird gestrichen. Stattdessen wird eine neue Top-Kategorie A+ eingeführt.  

Besserer Schutz vor Tachobetrug

Seit 1. September müssen Neufahrzeuge durch eine technische Lösung vor Tachobetrug geschützt werden. Das schreibt die neue EG-Typgenehmigung 2017/1151 vor.

ADAC-Experte Maximilian Bauer demonstriert, wie einfach der Kilometerstand des Tachos manipuliert werden kann. - © Ulrich Steudel

Wie einfach es ist, bei Gebrauchtwagen den Tacho zu manipulieren, hat der ADAC kürzlich in seinem Testzentrum in Landsberg vorgeführt. Mit einem Gerät, das im Internet für wenige hundert Euro angeboten wird, lässt sich der Kilometerstand ganz einfach nach unten drehen. Bisher habe der Verkehrsclub kein Fahrzeug gefunden, bei dem sich der Kilometerstand nicht betrügerisch verändern ließ.

Schätzungen der Polizei zufolge wird bei einem Drittel aller Gebrauchtwagen der Tacho zurückgestellt. Im Durchschnitt führe das zu einem um 3.000 Euro höheren Wiederverkaufswert.

Aufzüge werden sicherer und komfortabler

Bereits Anfang 2015 sind die Normen DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50 in Kraft getreten. Sie geben Sicherheitsregeln für die Konstruktion sowie den Einbau von Personen- und Lastenaufzügen vor. Nun ist die Übergangsfrist abgelaufen. Zum 1. September 2017 müssen neu installierte Aufzugsanlagen verbindlich den aktualisierten Vorgaben entsprechen.

Zu den wesentlichen Änderungen zählen größere Schutzräume in Schachtkopf und Schachtgrube, ein verbesserter Brandschutz sowie eine hellere Kabinenbeleuchtung. Ein engmaschiger Lichtvorhang im Türbereich soll zudem besser vor eingeklemmten Fingern schützen. Ebenfalls für mehr Sicherheit sorgen robustere Kabinen- und Schachttüren. Diese haben zudem den positiven Nebeneffekt, dass sich der Lärmpegel während der Fahrt verringert. Schachtwände aus Glas müssen nach der neuen Norm generell in Verbundsicherheitsglas ausgeführt sein. Es ist zu erwarten, dass mit den gestiegenen Anforderungen wohl auch die Preise für neue Aufzugsanlagen steigen.

Neue Staubsauger deutlich energieeffizienter und leiser

Staubsauger, die ab dem 1. September auf den Markt kommen, müssen deutlich energieeffizienter sein als ihre Vorgänger. Die bisherige maximale Nennleistungsaufnahme lag bei 1.600 Watt. Diese reduziert sich nun auf maximal 900 Watt.

Für viele Verbraucher war die Wattzahl bislang ein entscheidendes Kaufkriterium. Mit der neuen Verordnung dürfte sich der Fokus mehr auf Eigenschaften wie Reinigungsleistung, Staubemission oder Geräuschpegel richten. Für diese gelten ab dem 1. September ebenfalls gewandelte Mindestanforderungen. Staubsauger müssen künftig mindestens 75 Prozent der Staubmenge auf Teppichen sowie 98 Prozent auf harten Böden aufnehmen. Die Abluft des Gerätes darf zudem nur noch einen Prozent Staub enthalten. Bezüglich der Lautstärke gilt: Neue Geräte dürfen einen Maximalwert von 80 Dezibel nicht überschreiten.

Neuer WLTP-Abgastest: Steigt bald die Kfz-Steuer?

Der Diesel-Skandal schlägt hohe Wellen. Und auch Fahrverbote sind noch lange nicht vom Tisch. Um Abgaswerte künftig genauer zu ermitteln, haben die Vereinten Nationen nun die Worldwide Harmonized Light Duty Test Procedure (WLTP) entwickelt. Diese hat langfristig zum Ziel, weltweiter Standard zu werden.

Das neue Prüfverfahren für PKWs wird EU-weit zum 1. September eingeführt. Es soll prüfen, ob neue Auto Modelle und Motor-Varianten der Euro-Norm 6c entsprechen. Vorerst werden nur Fahrzeuge und Motoren gemessen, die eine Typengenehmigung benötigen. Ab September 2018 wird das Testverfahren für alle neuzugelassenen Autos angewendet.

Volles Rohr: Beim RDE-Test unter realen Straßenbedingungen wird der gesamte Volumenstrom der Abgase gemessen, erklärt Matthias Gall. - © Ulrich Steudel

Insgesamt soll die WLTP Ergebnisse liefern, die deutlich genauer und näher an der Realität sind. Dies könnte zur Folge haben, dass Autofahrer künftig mehr Kfz-Steuer bezahlen müssen. Das Bundesfinanzministerium erwartet durch das neue Messverfahren überwiegend höhere Emissionswerte. Vor allem kleinere Fahrzeuge könnten betroffen sein.

Bis dahin bleibt aber noch die alte Testprozedur für Neuzulassungen maßgeblich. Abgasemissionen wurden bisher anhand des "Neuen Europäischen Fahrzyklus" (NEFZ) gemessen. Neuzulassungen, die anhand der WLTP zertifiziert wurden, müssen daher vorerst noch in den NEFZ zurückgerechnet werden. Ab September 2018 wird dann WLTP zum EU-weiten Standard. Dann wäre es auch möglich, dass für ein und dasselbe Auto unterschiedlich viel Kfz-Steuer bezahlt werden muss – abhängig davon, ob das Auto vor oder nach dem 1. September 2018 zugelassen wurde.

So funktioniert das neue Prüfverfahren: Die WLTP sieht deutlich mehr Beschleunigungs- und Bremsvorgänge vor als das bisherige Testverfahren. Zudem wird unter anderem berücksichtigt, bei welcher Temperatur gemessen wurde und ob Sonderausstattungen verbaut sind, die sich auf Aerodynamik, Rollwiderstand oder Fahrzeugmassen auswirken.

Zusätzlich wird bei der WLTP auch ein sogenannter RDE-Test (Real Driving Emissions) durchgeführt. Anstatt die Emissionen nur auf dem Prüfstand zu testen, geht es für Neuzulassungen also künftig auf die Straße. Dort werden Werte unter realistischen Bedingungen mithilfe von PEMS-Geräten (Portable Emission Measurement System) gemessen.

Weitere Infos zum Thema finden Sie im Beitrag "Neuer Testzyklus: Messdaten von der Straße"

Bundesregierung macht Carsharing attraktiver

Die Bundesregierung möchte die Nutzung von umwelt freundlichen Carsharing-Angeboten weiter vorantreiben. Hierfür haben Bundestag und Bundesrat ein neues Carsharing-Gesetz auf den Weg gebracht, welches zum 1. September in Kraft tritt. Dieses sieht diverse Privilegien für Carsharing-Fahrzeuge vor. So möchte die Bundesregierung Sonderparkplätze für entsprechende Fahrzeuge schaffen und sie von der Parkgebühr be freien.

Anbieter von Carsharing-Flotten könnten zudem schon bald feste Stellplätze an ausgewählten Standorten im öffentlichen Verkehrsraum erhalten. Ein Auswahlverfahren soll bestimmen, welche Anbieter den Zuspruch bekommen. Carsharing-Flotten mit Elektrofahrzeugen oder Hybridantrieben dürfen sich gute Chancen ausmalen, entsprechende Stellplätze, z.B. in der Nähe von Bahnhöfen zu erhalten.

Im Zusammenhang mit der Diesel-Debatte und den drohenden Fahrverboten in Städten beschäftigen sich auch immer mehr Handwerksbetriebe mit dem Thema Carsharing. Ob sich Carsharing für die Branche lohnt, lesen Sie im Beitrag "Wie Handwerksbetriebe Carsharing nutzen" .

Diese September-Termine sind für Verbraucher, Handwerk und Mittelstand interessant

Neben einigen Änderungen stehen im September auch ein paar Termine an. Eine Auswahl:

5. September: Start der vierten Staffel "Die Höhle der Löwen"

8. bis 10. September: Finale der Gelato World Tour (Bestes Speiseeis der Welt)

10. September 2017: Weltmeisterschaft der Bier-Sommeliers in München

16. September: Tag des Handwerks

16. September bis 3. Oktober: Oktoberfest in München

24. September: Bundestagswahl

Sie haben die Neuerungen vom Vormonat verpasst? Kein Problem, hier finden Sie die Änderungen im August . fre