Wenn es brennt, können Rauchmelder Leben retten. Seit 2016 sind sie in allen Bundesländern für privaten Wohnraum verpflichtend. Doch gilt die Rauchmelderpflicht auch für Gewerberäume? Wie die Details in den einzelnen Bundesländern aussehen und wer für die Instandhaltung verantwortlich ist.

Jeden Monat sterben in Deutschland rund 30 Menschen an Bränden, heißt es auf dem Infoportal "Rauchmelder retten Leben", einer Initiative des Forums Brandrauchprävention. Viele von ihnen erleben einen Wohnungsbrand und sterben an den Folgen: Zwei Drittel der Opfer werden im Schlaf überrascht und bemerken den Rauch zu spät, denn im Schlaf funktioniert der Geruchssinn nicht.
Schutz bieten Rauchwarnmelder, die im alltäglichen Sprachgebrauch auch als Rauchmelder bezeichnet werden. Denn im Falle eines Brandes schlagen sie Alarm. Im Schnitt sollen nach dem Auslösen 120 Sekunden bleiben, um sich und andere Menschen in Sicherheit zu bringen.
Den Vorteil der Rauchmelder haben auch die Bundesländer erkannt und eine Rauchmelderpflicht in Privatwohnungen eingeführt. In allen Bundesländern gilt sie für Neubauten. Seit Kurzem gilt sie – quasi – auch in allen Bundesländern für Bestandsbauten. Sachsen war das letzte Bundesland, dass eine Rauchmelderpflicht in Bestandsbauten eingeführt hat. Allerdings gilt hier noch eine Übergangszeit: Eigentümer und Vermieter haben noch bis Ende 2023 Zeit, die Rauchmelder anzubringen.
Die Vorgaben für die Installation und Wartung der Rauchmelder sind in den Bundesländern teilweise unterschiedlich geregelt. Wie sehen hier die Details aus? Und gilt die Rauchmelderpflicht auch in Gewerberäumen? Dieser Artikel gibt Antworten auf wichtige Fragen rund um die Rauchmelderpflicht:
- Wo ist die Rauchmelderpflicht geregelt?
- Gilt in allen Bundesländern eine Rauchmelderpflicht?
- Sind Rauchmelder auch in Gewerberäumen Pflicht?
- Wer muss die Rauchmelder installieren?
- Wo und wie sollte der Rauchmelder installiert werden?
- Wie oft muss der Rauchmelder geprüft werden?
- Was muss ich beim Kauf von Rauchmeldern beachten?
- Was passiert, wenn kein Rauchmelder installiert wird?
- Wer berät bei der Installation von Rauchmeldern?
Rauchmelder oder Rauchwarnmelder? Was ist der korrekte Begriff?
Im täglichen Sprachgebrauch nutzen viele Menschen den Begriff Rauchmelder, wenn sie von den akustischen Warngeräten in ihrem privaten Wohnraum sprechen. Korrekt ist aber der Begriff Rauchwarnmelder. Was ist der genaue Unterschied?
Kommt es zu einer gefährlichen Rauchentwicklung in den eigenen vier Wänden, geben Rauchwarnmelder ein lautes Warnsignal ab. Rauchmelder hingegen sind Teile von Brandmeldeanlagen, die in der Regel in öffentlichen Gebäuden eingesetzt werden (siehe hierzu auch Frage 3: Sind Rauchmelder auch in Gewerberäumen Pflicht?). Im Gegensatz zum Rauchwarnmelder gibt der Rauchmelder selbst kein akustisches Alarmsignal ab, sondern sendet ein Signal an eine Brandmeldezentrale, die dieses dann auslöst und die Feuerwehr benachrichtigt.
Hinweis: Im Alltag hat sich an vielen Stellen der Begriff des Rauchmelders etabliert, wenn eigentlich von Rauchwarnmeldern die Rede ist. Aus diesem Grund wird auch in diesem Artikel der Begriff Rauchmelder als Synonym für Rauchwarnmelder genutzt.
1. Wo ist die Rauchmelderpflicht geregelt?
Die Rauchmelderpflicht gilt sowohl für Eigenheime als auch vermieteten Wohnraum und ist in den einzelnen Landesbauordnungen verankert (siehe Tabelle unten). Die Anwendungsnorm DIN 14676 liegt allen Gesetzestexten zu Grunde: "Wegen der verminderten Wahrnehmung von Brandrauch im Schlaf sind Schlafbereiche, insbesondere Kinder- und Schlafzimmer sowie Flure durch Rauchwarnmelder zu überwachen. Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist mindestens auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder zu installieren.“
Die Rauchmelderpflicht ist jedoch nicht immer gleich geregelt. So ist beispielsweise in einzelnen Bundesländern der Mieter für die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder verantwortlich, in anderen wiederum der Eigentümer bzw. Vermieter.
2. Gilt in allen Bundesländern eine Rauchmelderpflicht?
Rauchmelder sind in allen Bundesländern bei Neu- und Umbauten Pflicht. Seit Kurzem gilt die Rauchmelderpflicht für Wohnräume auch bundesweit in Bestandsbauten. Während diese Pflicht in Mecklenburg-Vorpommern bereits seit 2010 besteht, mussten Eigentümer und Vermieter aus Berlin und Brandenburg Rauchmelder erst bis zum 1. Januar 2021 verpflichtend anbringen. Sachsen verpflichtet seit Anfang Juni 2022 dazu, Rauchmelder in Bestandbauten zu installieren. Allerdings wurde Eigentümern und Vermietern eine Übergangzeit bis zum 31. Dezember 2023 eingeräumt.
3. Sind Rauchmelder auch in Gewerberäumen Pflicht?
Rauchmelder werden über die Landesbauordnungen in erster Linie für Privatbauten vorgeschrieben. Für Gewerberäume wie zum Beispiel Werkstätten, Ladenlokale, Büros oder Praxen sind darin in der Regel keine Rauchmelderpflichten festgelegt. Ausnahmen gelten in Baden-Württemberg und Hessen. Hier ist die Anbringung eines Rauchmelders Pflicht, wenn ein gewerblich genutzter Raum regelmäßig auch zum Schlafen genutzt wird. Gleiches gilt für Sachsen, wo zudem auch Flure zu diesen Räumen mit einem Rauchmelder auszustatten sind (für Bestandsbauten gilt für diese Verpflichtungen noch eine Übergangszeit bis Ende 2023).
Doch das bedeutet nicht, dass in Gewerbebauten grundsätzlich keine Sicherheitsvorkehrungen dieser Art getroffen werden müssen. Hier sind sogenannte Brandmelder gefordert. Darunter ist eine Vielfalt unterschiedlicher Meldertypen gefasst. Je nachdem, welche Brandgefährdungen vorliegen, müssen diese ausgewählt und in Verbindung mit Brandmeldeanlagen in Gewerbebauten installiert werden. Dies erfolgt bereits im Baugenehmigungsverfahren oder im Rahmen einer Brandverhütungsschau. Maßgebend ist zunächst das Baurecht der Länder, das je nach Bundesland unterschiedliche Vorgaben enthalten kann.
Doch auch Arbeitgeber unterliegen der Pflicht, auf den baulichen, den technischen und den organisatorischen Brandschutz zu achten. Dementsprechend müssen sie vorbeugende Maßnahmen ergreifen. Dazu kann es auch zählen, Brandmelder im Betrieb zu installieren. Die sogenannte Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet Unternehmen, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Gefährdung durch Brände in ihrem Betrieb zu ermitteln und zu beurteilen. Welche Kriterien der Unternehmer dabei beachten muss, legt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2 fest (Kapitel 5.1).
4. Wer muss die Rauchmelder installieren?
In allen Bundesländern ist der Eigentürmer verpflichtet, Rauchmelder zu installieren. Die Betriebsbereitschaft müssen sie aber nicht immer gewährleisten. So ist in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein der Mieter dafür verantwortlich, den Brandmelder betriebsbereit zu halten, sofern der Vermieter dies nicht freiwillig übernimmt.
Die Initiative "Rauchmelder rettet Leben" weist aber darauf hin, dass der Vermieter stets in der Verkehrssicherheitspflicht ist. Das bedeutet: Hat er Geräte in einer Wohnung installiert, die er vermietet, muss er diese auch instand halten. Auch müsse er sichergehen, dass der Mieter die Wartung selbst durchführen kann und dieser nicht durch körperliche oder geistige Einschränkungen oder das Alter daran gehindert wird.
5. Wo und wie sollte der Rauchmelder installiert werden?
Auf jeden Fall sollten Rauchmelder in diesen Zimmern installiert werden:
- Schlafzimmer
- Kinderzimmer
- Flure, die als Fluchtwege dienen
In einigen Bundesländern müssen noch in weiteren Räumen Rauchmelder installiert werden. In Berlin und Brandenburg betrifft die Pflicht etwa auch Arbeits- oder Wohnzimmer, in Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen alle Räume, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen.
Ein Rauchmelder ist nur dann effektiv, wenn er richtig installiert wird. Er sollte in waagrechter Position an der Decke, am besten in der Raummitte und mit mindestens einem halben Meter Abstand zur Wand montiert werden. Wer einen Fehlalarm vermeiden möchte, sollte das Gerät nicht in der Nähe von Luftschächten und Klimaanlagen anbringen. An Dachschrägen ist eine Position etwa 50 Zentimeter unterhalb des höchsten Punktes ideal.
6. Wie oft muss der Rauchmelder geprüft werden?
Wie oft der Rauchmelder geprüft werden muss, geben die Herstellerangaben des jeweiligen Gerätes vor. Mindestens jedoch sollte der Rauchmelder alle zwölf Monate durch den Mieter geprüft werden, wenn dieser im Mietvertrag zur Wahrung der Betriebsbereitschaft verpflichtet ist. Vermieter können diese Aufgabe ebenfalls durchführen oder einem Hausmeister überlassen. Getestet werden müssen die Raucheindringöffnung, das akustische und optische Warnsignal, ob genug Freiraum vor dem Brandmelder besteht und ob die Batterie noch funktioniert.
Je nach Art der Inspektion unterscheidet man Geräte mit Vor-Ort- bzw. Fernprüfung mittels Funk. Technisch sind beide Methoden gleichwertig.
7. Was muss ich beim Kauf von Rauchmeldern beachten?
Wer sich einen neuen Rauchmelder anschaffen möchte, sollte auf eine gute Qualität achten. Es ist ratsam zu schauen, ob die verwendeten Geräte über das Q-Label verfügen. Dieses Qualitätssiegel wird nur an Rauchmelder verliehen, die besonders hohen Ansprüchen genügen und über eine 10-Jahres-Batterie verfügen. Eine beispielhafte Liste mit zertifizierten Rauchmeldern gibt es hier.
8. Was passiert, wenn man sich nicht an die Pflicht hält?
Eine staatliche Kontrolle der Rauchmelderpflicht gibt es laut dem Infoportal "Rauchmelder rettet Leben" nicht. "Kommt es aber im Ernstfall tatsächlich zum Wohnungsbrand, können dem Vermieter verschiedene Strafen drohen, wenn er keine Rauchmelder angebracht hat", teilt eine Sprecherin der Initiative mit. Dazu zählten theoretisch hohe Bußgelder, aber auch Haftstrafen, wenn beim Brand Personen zu Schaden kommen.
Mieter hätten aber die Möglichkeit, sich bei der Bauaufsichtsbehörde zu beschweren, wenn der Vermieter keine Rauchmelder installiert. Diesem sollen je nach Bundesland unterschiedliche Strafen drohen können, etwa in Form von Bußgeldern. Während in Bremen Bußgelder von mehreren Hundert Euro verhängt werden könnten, seien es in Niedersachen bis zu 50.000 Euro.
Mecklenburg-Vorpommern stuft Verstöße gegen die Rauchmelderpflicht in seiner Landesverordnung eindeutig als Ordnungswidrigkeit ein. Diese können demnach mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
9. Wer berät bei der Installation von Rauchmeldern?
Wer die Installation und regelmäßige Wartung seiner Rauchmelder nicht selbst übernehmen möchte, kann sich zum Beispiel an Elektroinstallateure, Schornsteinfeger oder Messdienstleister wenden. Die Initiative "Rauchmelder rettet Leben" bietet eine Übersicht von Fachfirmen, die rund um das Thema Rauchmelder beraten. Hier geht es zur Suche.
Rauchmelderpflichten für Privateigentum im Überblick
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