Ausbildungsserie Wenn Anfeindungen die Ausbildung gefährden: Was Ausbilder tun können

Ein queerer Auszubildender gerät unter Druck, die Noten fallen, der Abbruch droht – bis sein Ausbilder handelt. Ausbildungsberater Peter Braune zeigt anhand dieser Geschichte, welche Schutzpflichten Betriebe haben – und warum Haltung auch ein Werkzeug der Fachkräftesicherung ist.

Wenn Auszubildende sich nicht sicher fühlen, leidet zuerst die Leistung – und dann die gesamte Ausbildung. Dabei haben Ausbildungsbetriebe die Pflicht, ihre Azubis zu schützen. - © iracosma - stock.adobe.com

Wenn Vielfalt auf Tradition trifft, braucht es manchmal nur eines: Rückgrat. "Handwerk mit Herz und Haltung – wie aus Misstrauen ein Erfolg wurde", so könnte die Überschrift zu dieser Kolumne lauten. Queerness – also Menschen, deren sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität nicht den traditionellen Normen entspricht – begegnen auch dem Handwerk. Worauf es bei dem Thema für Ausbildende wirklich ankommt und wie sie Lehrling und Betrieb unterstützen können, zeigt diese Geschichte.

Es sollte eine Berufsausbildung im Elektronikfach werden. Da gab es neben großem handwerklichem Geschick auch eine gehörige Portion Misstrauen. Der Azubi war homosexuell und damit queer. Seine Befürchtung: In einer vermeintlich rauen Männerwelt nicht anerkannt zu werden.

Wenn die Berufsschule zum Problem wird

Die Ausbildung begann und das erste Problem ließ nicht lange auf sich warten – allerdings außerhalb des Betriebs. In der Berufsschule war eine feindselige und abwertende Haltung zu spüren. Der Auszubildende zog sich daraufhin zurück. Die Noten sackten ab, der Abbruch der Ausbildung drohte.

Der Ausbildende suchte das Gespräch, statt ihn wegen schlechter Noten zu rügen.

Das Ergebnis: Er setzte sich umgehend mit der Schulleitung in Verbindung, um den Vorfällen nachzugehen. In der eigenen Belegschaft wurde klar besprochen, dass jede Form der Herabsetzung in seinem Betrieb keinen Platz hat.

Dank dieses Rückhalts wendete sich das Blatt. In der Berufsschule wurde gegen die Störenden vorgegangen. Bei dem Auszubildenden kam das Selbstvertrauen zurück. Am Ende stand eine Abschlussprüfung mit der Note eins.

Hier wird sichtbar: Ausbildende, die ihren Auszubildenden den Rücken stärken, machen den Unterschied. Doch guter Wille allein reicht nicht – wer queere Auszubildende beschäftigt, muss auch wissen, welche Pflichten und Möglichkeiten damit verbunden sind.

Was Ausbildende im Blick behalten sollten

Konkret bedeutet das: Betriebe müssen gesetzliche Schutzpflichten erfüllen und für eine offene Unternehmenskultur sorgen, um psychische Belastungen, Ausgrenzung oder rechtliche Risiken zu vermeiden.

Ausbildende sind verpflichtet, Auszubildende vor Benachteiligungen aufgrund der sexuellen Identität oder des Geschlechts zu schützen. Bei Mobbing oder sexueller Belästigung muss eingegriffen werden.

Ebenso wichtig ist der Umgang im Alltag: Das Coming-out ist eine persönliche Entscheidung – es darf keinen Druck geben, Privates offenzulegen. Vertraulichkeit ist dabei entscheidend. Die Belegschaft sollte für unbewusste Vorurteile und queere Themen sensibilisiert werden. Auch praktische Maßnahmen wie geschlechtsneutrale Toiletten können ein Signal der Offenheit setzen.

Offenheit zahlt sich aus – auch bei der Fachkräftesuche

Es gilt, aktiv für ein wertschätzendes Ausbildungsumfeld zu sorgen.

Fachkräftesicherung im Handwerk gelingt durch gelebte Vielfalt, Offenheit und das Aufbrechen traditioneller Rollenbilder. Diese Geschichte macht deutlich: Offenheit und Rückgrat sind handfeste Werkzeuge – auch bei der Suche nach den Auszubildenden von morgen.

Ihr Ausbildungsberater Peter Braune

Zum Autor: Peter Braune hat Farbenlithographie gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.