Steuermodell Rechtsform – Teil 1 GmbH statt Einzelunternehmen: Wann lohnt sich das steuerlich?

Steuerberaterin Anne Billewitz nennt eine Gewinnschwelle, ab der der Wechsel zur GmbH ernsthaft geprüft werden sollte – aber die Antwort hängt von mehr ab als der Zahl allein. Was das Rechenbeispiel zeigt und wo die Grenzen des Vergleichs liegen. Teil 1 der DHZ-Miniserie.

Im Steuer-Labyrinth den Überblick behalten: Privaten Geldbedarf prüfen, den Jahresabschluss strategisch nutzen und eine Drei-Jahres-Steuerplanung verlangen. - © BPawesome - stock.adobe.com

Wer als Handwerksunternehmer dauerhaft gute Gewinne erzielt, steht früher oder später vor der Frage, wie sich diese Mittel sinnvoll einsetzen und steuerlich gestalten lassen. Dabei geht es nicht nur um die Steuerlast, sondern auch um die passende Unternehmensstruktur, den privaten Finanzbedarf und die Frage, wie viel Kapital im Betrieb verbleiben soll.

Ab einem nachhaltigen Jahresgewinn von rund 100.000 Euro könne es sich lohnen, über eine Anpassung der Unternehmensstruktur nachzudenken, sagt Steuerberaterin und Rechtsanwältin Anne Billewitz. Diese Summe sei allerdings weder eine starre noch eine gesetzlich festgelegte Grenze.

Der erste Schritt müsse dabei nicht zwangsläufig die Gründung einer GmbH sein. Zunächst prüfe die Steuerberaterin beispielsweise: Wie viel Geld braucht der Unternehmer tatsächlich privat? Welche Investitionen stehen an? Gibt es Möglichkeiten über Investitionsabzugsbetrag, Abschreibungen, Altersvorsorge oder die Gestaltung von Arbeitsverhältnissen?

Kann jedoch Jahr für Jahr ein erheblicher Teil des Gewinns im Unternehmen bleiben, wird die GmbH besonders interessant. Ihr entscheidender Vorteil: Nicht entnommene Gewinne werden zunächst deutlich niedriger besteuert als beim Einzelunternehmer mit einem persönlichen Grenzsteuersatz von 42 Prozent. 2026 beginnt der 42-Prozent-Tarif bereits bei einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht: "Ab welchem Gewinn brauche ich eine GmbH?" Sondern: "Wie viel Gewinn erwirtschafte ich und wie viel davon muss ich jedes Jahr privat verbrauchen?"

Rechenbeispiel: Elektriker-Meister mit 120.000 Euro Gewinn

Vereinfacht gerechnet – für einen Alleinstehenden ohne Kirchensteuer, ohne besondere Abzüge und bei einem steuerlichen Gewinn von 120.000 Euro:

Beim Einzelunternehmen liegt die tarifliche Einkommensteuer 2026 bei rund 39.300 Euro. Hinzu kommt Gewerbesteuer. Sie wird beim Einzelunternehmer jedoch über § 35 EStG weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet. Außerdem gilt ein Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro. Unterm Strich gehen bei dieser vereinfachten Betrachtung rund 40.000 Euro des Gewinns für Einkommen- und Gewerbesteuer ab – abhängig vom Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde, den persönlichen Verhältnissen und möglichen Abzügen.

Bei einer GmbH kann der Unternehmer sich ein angemessenes Geschäftsführergehalt zahlen und den verbleibenden Gewinn in der Gesellschaft belassen. Auf diesen Gewinn fallen Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer an. Die laufende Steuerbelastung auf thesaurierte, also in der GmbH verbleibende Gewinne, ist dabei häufig deutlich niedriger als beim Einzelunternehmen. Je nach Höhe des Geschäftsführergehalts, Gewerbesteuerhebesatz und privatem Finanzbedarf kann sich daraus ein Liquiditäts- und Steuerstundungseffekt im fünfstelligen Bereich pro Jahr ergeben.

Wichtig: Dabei handelt es sich nicht automatisch um eine endgültige Steuerersparnis. Wird das Geld später als Dividende ausgeschüttet, fällt eine zweite Besteuerung an. Besonders interessant kann die GmbH deshalb sein, wenn Mittel für Fahrzeuge, Maschinen, Mitarbeiter, Wachstum oder Rücklagen im Unternehmen bleiben sollen. Auch Gestaltungsinstrumente wie eine betriebliche Krankenversicherung (BKV), Sachbezugskarten oder pauschal besteuerte Sachzuwendungen können eine Rolle spielen.

Was kostet die Umstellung auf eine GmbH?

Steuerexpertin Billewitz unterscheidet dabei klar zwischen der ersten Analyse und der tatsächlichen Umsetzung:

  • Erstberatung mit Vergleichsrechnung zwischen Einzelunternehmen und GmbH: häufig etwa 1.000 bis 2.000 Euro.
  • Tatsächliche Umstellung – also steuerliche Beratung, Vertragsgestaltung, Notarkosten, Handelsregistereintragung und gegebenenfalls eine Einbringungsbilanz: Je nach Ausgangslage kommen schnell mehrere Tausend Euro zusammen.

Deshalb rät die Steuerberaterin davon ab, allein wegen eines Gewinns von 100.000 Euro vorschnell eine GmbH zu gründen. Zunächst müsse berechnet werden, welche Kosten die neue Struktur verursacht, welche jährlichen Steuer- oder Liquiditätsvorteile sie bietet und nach welchem Zeitraum sich die Umstellung voraussichtlich amortisiert. Ebenso wichtig sei, ob die Rechtsform zu den persönlichen und unternehmerischen Zielen des Mandanten passt.

Denn: Steuerberatung ist eine Zukunftsberatung. Gemeinsam müsse eine klare Vorstellung davon entwickelt werden, wohin sich der Betrieb künftig bewegen soll. Ohne eine solche Zukunftsvision lasse sich die steuerliche Gestaltung nicht langfristig planen.

Rückstellungen: Was im Handwerk häufig übersehen wird

Drei Klassiker, die laut Billewitz regelmäßig auf der Strecke bleiben:

  1. Gewährleistungsrisiken: Ein Handwerksbetrieb hat beispielsweise 100 Projekte abgeschlossen und weiß aus Erfahrung, dass bei einem bestimmten Anteil Nacharbeiten anfallen. Sind die bilanziellen Voraussetzungen erfüllt, kann dafür eine Rückstellung gebildet werden.
  2. Noch nicht abgerechnete Verpflichtungen: Der Jahresabschluss wird zum 31. Dezember erstellt, bestimmte Kosten betreffen wirtschaftlich aber noch das alte Jahr und werden erst später in Rechnung gestellt.
  3. Personalverpflichtungen: Dazu zählen etwa rückständige Urlaubsansprüche oder andere Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern.

Der entscheidende Punkt: Eine Rückstellung ist kein beliebiger "Steuerspartopf". Am Bilanzstichtag muss eine wirtschaftlich verursachte Verpflichtung oder ein entsprechendes Risiko bestehen. Gerade bei größeren Handwerksbetrieben können korrekt ermittelte Rückstellungen den Gewinn jedoch erheblich beeinflussen.

Geht das auch bei einer EÜR?

Nein. Klassische Rückstellungen gibt es bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht. Hier gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Eine Ausgabe wird steuerlich grundsätzlich erst berücksichtigt, wenn sie tatsächlich bezahlt wurde. Rückstellungen sind dagegen ein Instrument der Bilanzierung.

Die EÜR ist zwar einfacher, eine Bilanz bietet wachsenden Betrieben jedoch zusätzliche Möglichkeiten, ihren wirtschaftlichen Erfolg periodengerecht abzubilden.

>> Mit der passenden Unternehmensstruktur sind noch nicht alle Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschöpft. Im zweiten Teil geht es darum, was sich ändert, wenn der Unternehmer Geschäftsführer seiner eigenen GmbH wird – und welche Fragen bei Gehalt, Sozialversicherung und weiteren Gestaltungsmöglichkeiten eine Rolle spielen.

Hinweis: Alle Zahlenbeispiele in diesem Artikel sind vereinfachte Modellrechnungen. Der Einkommensteuertarif 2026 erreicht ab 69.879 Euro zu versteuerndem Einkommen die 42-Prozent-Zone. Einzelunternehmer profitieren zudem vom Gewerbesteuerfreibetrag (24.500 Euro) und der Steuerermäßigung nach § 35 EStG. Pauschale Aussagen wie "die GmbH spart ab 100.000 Euro X Euro" sind ohne Angaben zu Hebesatz, privatem Geldbedarf, Familienstand und Ausschüttungen fachlich nicht haltbar. Für individuelle Gestaltungen ist eine persönliche steuerliche Beratung erforderlich.