Die gesetzliche Krankenversicherung wird schlechter – Festzuschüsse für Zahnersatz sinken auf 50 Prozent, Medikamentenzuzahlungen steigen ab 2027. Welche der sieben gängigen Zusatzversicherungen sich jetzt lohnen, welche nur im Einzelfall sinnvoll sind – und von welcher Verbraucherschützer ausdrücklich abraten.

Mit der im Juli beschlossenen Reform der gesetzlichen Krankenkassen kommen auf gesetzlich Versicherte einige Einschränkungen und Verschlechterungen zu – darin sind sich eigentlich alle einig. Vor allem im ambulanten Bereich und bei der Zahngesundheit sehen die Verbände deutliche Verschlechterungen auf Ärzte und Patienten zukommen. So warnt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unter anderem, dass es noch schwieriger werden könnte, zeitnah Termine in Fachpraxen zu bekommen. Und auch KZBV (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung) und der DZV (Deutscher Zahnärzteverband) kritisieren scharf, dass die Beschlüsse "zulasten der Versicherten und auf Kosten der Mundgesundheit in Deutschland" gingen.
Private Anbieter greifen Gesetzesänderungen auf
Da liegt es nahe, dass die Anbieter von privaten Krankenzusatzversicherungen das Thema aufgreifen. Ob sich aus den Beschlüssen allerdings auch eine Erweiterung der Produktpalette ergeben wird, lässt sich laut Dominik Heck, Geschäftsführer Kommunikation beim Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) "derzeit noch nicht absehen". Gleichwohl, erläutert er, gebe es bereits einige Angebote, die die Konsequenzen abmildern könnten, und spricht hier insbesondere die ambulante Zusatzversicherung an.
Verbraucherschützer wie die Stiftung Warentest oder der Bund der Versicherten (BdV) warnen hingegen, sich von Zusatzpolicen nicht zu viel zu versprechen. Sie betonen, dass es nur wenige Zusatzversicherungen wie die Auslandsreisekrankenversicherung oder die Krankentagegeldversicherung gibt, die elementare Risiken abdecken. Vor einem Abschluss, betont denn auch Claudia Frenz, Sprecherin des BdV, sollte man sich immer die Frage stellen, ob die versicherten Risiken den Lebensstandard ernsthaft gefährden könnten.
Die DHZ stellt die wichtigsten Policen mit ihren Vor- und Nachteilen vor und erläutert, worauf zu achten ist.
1. Am beliebtesten: die Zahnzusatzversicherung
Eindeutig die beliebteste Zusatzpolice der Deutschen ist die Zahnzusatzversicherung. Rund 20 Millionen Kassenpatienten haben laut PKV eine solche abgeschlossen, die damit rund 70 Prozent aller Zusatzversicherungen ausmacht. Und angesichts der beschlossenen Absenkung der Festzuschüsse zu Zahnersatz auf 50 Prozent könnte das Interesse zukünftig sogar noch steigen. Dennoch empfehlen Versicherungsexperten keineswegs allen. Zahnzusatzversicherungen, so das Argument, lohnen sich meist nur, wenn es um hochwertige Implantate oder Gold- und Keramikkronen geht. Vor Abschluss sollte man sich also klar darüber werden, ob einem diese wichtig sind, und zudem gut vergleichen. Denn gerade bei Zahn-Policen, zeigen diverse Tests, können die Preisunterschiede gewaltig sein.
Wichtig: Entscheidend ist, dass sich die Leistung der Zusatzversicherung auf den privaten Rechnungsbetrag bezieht und nicht lediglich auf den Teil, den die Krankenkasse bezuschusst.
2. Sehr sinnvoll: die Auslandsreisekrankenversicherung
Völlig einig ist sich die Fachwelt dagegen bei der Auslandsreisekrankenversicherung (AKV). Sie wird auch dann als sinnvoll erachtet, wenn man nur ins europäische Ausland reist. Hier übernimmt die deutsche Krankenkasse zwar die Kosten für Behandlungen vor Ort – aber nur bis zu der Höhe, die auch in Deutschland abgerechnet werden kann. Wird es teurer, muss ohne AKV der Rest selbst draufgelegt werden. Noch wichtiger ist die Police allerdings, wenn es um Bergungen oder Rücktransporte geht, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden.
Wichtig: In der Police sollte ausdrücklich festgehalten sein, dass „medizinisch sinnvolle“ (nicht: „notwendige“) Rücktransporte übernommen werden.
3. Nice to have: Krankenhauszusatzversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung sieht für ihre Mitglieder vor, dass sie in der Regel im nächstgelegenen Krankenhaus behandelt und in einem Mehrbettzimmer untergebracht werden. Wer freie Arztwahl, Chefarztbehandlung oder ein Ein- oder Zweibettzimmer wünscht, kann dies über eine Krankenhauszusatzversicherung absichern. Viele Experten bezweifeln jedoch, dass die hohen Kosten einer solchen Versicherung im richtigen Verhältnis zum Nutzen stehen. Insbesondere auch, weil sie im Alter, wenn die Versicherung vielleicht am meisten gebraucht wird, noch deutlich steigen. Zudem, wird argumentiert, garantiere eine Chefarztbehandlung nicht zwangsläufig eine bessere Behandlung, Assistenzärzte stehen oft viel häufiger im OP und haben so die bessere Routine.
Wichtig: Kleingedrucktes genau prüfen. Viele Versicherer übernehmen nicht die Behandlungskosten in Privatkliniken, wenn kein Vertragsverhältnis mit der gesetzlichen Kasse des Patienten besteht. Zudem werden ärztliche Honorare meistens nicht in voller Höhe, sondern "nur" bis 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte erstattet.
4. Im Aufwind: Ambulante Zusatzversicherungen
Bislang ist die ambulante Police eher wenig nachgefragt. In der Branche geht man aber davon aus, dass sich dies in den kommenden Monaten ändern könnte. Denn über ambulante Policen lässt sich theoretisch vieles von dem absichern, was mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz wegfällt. Dazu zählen beispielsweise die zum 1. Januar 2027 steigenden Zuzahlungen für Medikamente oder auch homöopathische Behandlungen. Zudem gibt es Tarife, die gesetzlich Versicherten den Status eines Privatpatienten beim Arzt ermöglichen, was sich bekanntermaßen auf die Terminvergabe auswirkt. Allerdings gibt es gerade hier eine Unmenge von unterschiedlichen Tarifen, was vorab eine genaue Recherche unabdingbar macht. Aus Sicht von Verbraucherschützern führt allerdings auch die Reform nicht dazu, dass sie diese Police empfehlen würden, wie BdV-Expertin Frenz betont.
Wichtig: Viele Tarife staffeln die Zuzahlungen in den ersten Jahren, greifen also nicht sofort in voller Höhe.
5. Für Selbstständige elementar: Krankentagegeldversicherung
Vollkommen anders bewertet man dagegen beim Bund der Versicherten die Krankentagegeldversicherung (KTG), die man dort ebenso wie eine private Pflegeversicherung als wichtigen Versicherungsschutz einstuft. Der Grund: "Die KTG bietet Schutz, wenn eine lang andauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt."
Bei den Verbraucherzentralen sieht man dies nicht ganz so allgemein, sondern empfiehlt sie vor allem Freiberuflern und Selbstständigen. Denn während Angestellte sechs Wochen Lohnfortzahlung erhalten und dann 70 Prozent ihres Bruttolohns als Krankengeld, bekommen gesetzlich versicherte Selbstständige nicht automatisch Krankengeld.
Wichtig: Bei Angestellten greift die Versicherung zumeist mit dem Ende der Lohnfortzahlung. Selbstständige können ab dem vierten Tag frei wählen. Da die monatliche Prämie umso höher ausfällt, je früher gezahlt werden soll, gilt es hier genau zu prüfen, was benötigt wird.
6. Eher verzichtbar: Krankenhaustagegeldversicherung
Die Namen sind leicht zu verwechseln, aber anders als die Krankentagegeldversicherung hat die Krankenhaustagegeldversicherung eher einen schlechten Ruf. Versicherungsvertreter argumentieren hier zwar oft mit den Zuzahlungen, die mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sogar noch einmal um 50 Prozent auf 15 Euro pro Tag steigen, die meisten Experten lassen dieses Argument aber nicht gelten. Verbraucherschützer raten strikt ab.
Wichtig: Wer sich dennoch dafür entscheidet, sollte darauf achten, dass kein Mindestaufenthalt gilt und auch bei teilstationären Aufenthalten und bei Kuren oder Rehabilitationsmaßnahmen geleistet wird.
7. Gefühlssache: Kinder-Krankenhauszusatzversicherung
Zwingend notwendig ist diese Police nicht, zumal es nur wenige speziell auf Kinder zugeschnittene Tarife gibt. Stattdessen öffnen viele Versicherer ihre regulären stationären Tarife auch für Kinder – zu deutlich reduzierten Kosten. Einzelzimmer aber beispielsweise werden von vielen Kindern gar nicht gewünscht. Und ebenso werden spezielle Leistungen wie das sogenannte Rooming-in, also die Übernachtung eines Elternteils, in der Regel auch von der GKV übernommen – bis zu bestimmten Altersgrenzen. Letztlich ist ein Abschluss dieser Police oft Gefühlssache. Eltern möchten ihr Kind gerade im Krankenhaus besonders gut aufgehoben wissen.
Wichtig: Grundsätzlich gilt hier, was auch für die Krankenhauszusatzversicherung allgemein entscheidend ist.