Das Bundesbauministerium hebt die Förderhöchstbeträge für das Programm "Jung kauft Alt" deutlich an. Neu ist außerdem: Die Sanierung darf künftig schrittweise in Einzelmaßnahmen erfolgen.

Das Bundesbauministerium verbessert die Förderbedingungen für das Programm "Jung kauft Alt". "Mit unserer Anpassung ermöglichen wir mehr Entscheidungsfreiheit bei den energetischen Maßnahmen", sagte Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) mit Blick auf die Sanierung von Bestandsgebäuden mit schlechter Energieeffizienz. Außerdem sollen die förderberechtigten Familien mit kleinen und mittleren Einkommen künftig höhere Förderkredite bei der staatlichen Förderbank KfW erhalten. Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 3. August 2026.
Kreditsummen erhöhen sich
Wie die KfW und das Ministerium mitteilen, erhöhen sich die Kreditbeträge künftig wie folgt: Für Familien mit einem Kind steigt der Förderhöchstbetrag auf 140.000 (bisher: 100.000) Euro, für Familien mit zwei Kindern auf 160.000 (125.000) Euro, für Familien mit drei und mehr Kindern auf 180.000 (150.000) Euro. Die aktuellen Zinsen werden dabei durch Mittel des Bundes bezuschusst. Ende Juli 2026 lagen sie für ein gefördertes Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung bei 0,53 Prozent.
Nur der Ersterwerb wird gefördert
Förderberechtigt sind Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis maximal 90.000 Euro und mindestens einem minderjährigen Kind. Bei jedem weiteren Kind steigt die Einkommensgrenze um 10.000 Euro. Außerdem muss es sich um den erstmaligen Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie handeln. Die Antragsteller verpflichten sich zudem, die Immobilie innerhalb von 54 Monaten zu sanieren. Zudem muss die Immobilie eine schlechte Energieeffizienzklasse (F, G oder H) aufweisen.
Auch Schritt-für-Schritt-Sanierung wird gefördert
Darüber hinaus können die Familien ihre Sanierung jetzt auch nach und nach durchführen. Wie die KfW mitteilt, sind bei einer schrittweisen Sanierung durch Einzelmaßnahmen in der Regel folgende Schritte verpflichtend durchzuführen: Fenstertausch, Fassadendämmung, Dämmung des Daches oder Dämmung der obersten Geschossdecke gegen ungeheizte Dachräume, Heizungstausch. Die Pflicht zum Heizungstausch entfällt allerdings, wenn die bestehende Heizung schon zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Als Alternative bleibt weiterhin die systematische Sanierung auf den energetischen Standard "Effizienzhaus 85 EE" oder "Effizienzhaus Denkmal EE".
Förderprogramm lässt sich kombinieren
Die KfW weist auch darauf hin, dass das KfW-Förderprogramm "Jung kauft Alt" (www.kfw.de/308) mit weiteren Förderprogrammen der KfW (www.kfw.de/458) für Heizungen oder dem BEG-Wohngebäude-Kredit (www.kfw.de/261) oder mit Förderangeboten des BAFA kombiniert werden kann.