Förderstopp beendet BEG-Förderung läuft jetzt wieder – aber mit neuen Regeln

Nach einem kurzen Förderstopp können seit dem 21. Juli wieder Anträge bei KfW und Bafa gestellt werden – für Heizungstausch, Dämmung und energetische Sanierung. Die Konditionen haben sich jedoch verändert.

Ein Handwerker erklärt einem Hausbesitzerpaar die neu installierte Wärmepumpe – für den Heizungstausch gibt es ab sofort wieder staatliche Förderung. - © StockMediaSeller - stock.adobe.com

Wer eine Heizung austauschen, sein Haus dämmen oder umfangreich energetisch sanieren will, kann nach einem kurzen Förderstopp jetzt wieder eine staatliche Förderung beantragen. Allerdings gelten für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neue Vorgaben. Manche Förderungen wurden gekürzt, andere wurden erhöht. Manche Änderungen – etwa für Häuser mit einem sehr schlechten Energiestand – greifen auch erst im neuen Jahr. Ganz wichtig: Der Förderantrag muss immer vor Beginn des Bauvorhabens gestellt werden.

Ab sofort neue Heizungsförderung bei der KfW

Wer etwa eine klimafreundliche Heizung einbauen will, kann nach Angaben der KfW ab sofort wieder Förderanträge stellen. Hier noch einmal das Wichtigste in Kürze:

Für die Heizungsförderung in Wohngebäuden gilt eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.

Dabei gilt ab sofort ein Förderhöchstbetrag

  • von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • von je 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • und je 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit.

Dieser Förderhöchstbetrag sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um jeweils 750 Euro.

Was das an Förderung konkret für ein Haus mit schlechtem Energiestandard ab dem kommenden Jahr bedeuten könnte, rechnet das Bundeswirtschaftsministerium vor:

Angenommen werden dabei förderfähige (föfä) Ausgaben von 40.000 €; mit 15 Prozent Förderung Gebäudehülle (entspricht 6.000 Euro), Förderhöchstgrenze ohne Individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) 30.000 Euro, anrechenbare Ausgaben für iSFP somit 10.000 Euro (darauf 5 Prozent = 500 Euro), plus eventuell Worst Performing Building-Bonus – kurz WPB-Bonus – (anrechenbare föfä Kosten sind hier beispielhaft 20.000 Euro als Kosten für die Gebäudehülle – davon 5 Prozent WPB-Bonus = 1.000 Euro). Dies entspricht einer Gesamtförderung von 7.500 Euro (6.000 Euro + 500 Euro + 1.000 Euro)

Sozial gestaffelter Einkommensbonus für Selbstnutzer

Daneben können selbstnutzende Eigentümer noch einen sozial differenzierten Einkommensbonus beantragen. Er beträgt

  • 40 Prozent bei Haushalts-Jahreseinkommen bis zu 30.000 Euro. 30 Prozent bei Haushalts-Jahreseinkommen bis 40.000 Euro.
  • 10 Prozent bei Haushalts-Jahreseinkommen bis 50.000 Euro.

Haushalte mit Kindern werden zusätzlich gefördert. So gibt es

  • 40 Prozent bis zu einem Haushaltseinkommen von 40.000 Euro.
  • 30 Prozent bis zu einem Haushaltseinkommen von 50.000 Euro.
  • 10 Prozent bis zu einem Haushaltseinkommen von 60.000 Euro.

Klimageschwindigkeitsbonus nimmt ab

Der Klimageschwindigkeitsbonus wird weiterhin gewährt. Er beträgt 16 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und sinkt erstmals am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres um vier Prozentpunkte.

Wertschöpfungsbonus ab 2027

Ab dem 1. Quartal 2027 soll es außerdem einen Wertschöpfungsbonus geben. Dabei sinkt die Grundförderung für alle Wärmepumpen auf 15 Prozent. Gleichzeitig erhalten in der EU gefertigte Wärmepumpen einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 Prozent.

Für manche gibt es mehr – für andere weniger

Kurzum: Für Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 30.000 Euro gibt es mehr als bisher. Hier steigt der Einkommensbonus von 30 auf 40 Prozent. Erhält man den Kinderbonus, gilt dies auch für Einkommen bis 40.000 Euro. Bei höheren Einkommen gibt es dagegen weniger. Zudem sinken die förderfähigen Investitionskosten im Zeitablauf. Und bei den Boni entfallen manche ab sofort (Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseanlagen) oder im Zeitablauf (Klimabonus).

Weitere Änderungen bei der KfW-Förderung

Verändert hat sich auch die Heizungsförderung für Nichtwohngebäude sowie die BEG-Förderung für energieeffiziente Sanierungen von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Für letztere können Kredite beantragt werden. Weitere Details siehe Informationshinweise unten.

Die KfW teilt weiter mit, dass bereits bestehende Zusagen in allen genannten Förderprodukten ihre Gültigkeit behalten.

Neue Förderanträge auch beim Bafa

Neben der Heizungsförderung, die weitgehend über die KfW läuft, ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) für die Förderung von Einzelmaßnahmen wie etwa der Dämmung oder dem Fenstertausch zuständig. Bei der Heizung fördert es die Errichtung des Gebäudenetzes. Auch beim Bafa können ab sofort Förderanträge zu neuen Bedingungen gestellt werden.

Mit Sanierungsfahrplan gibt es mehr

Dabei werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle in der Grundförderung mit 15 Prozent gefördert. Liegt außerdem ein individueller Sanierungsfahrplan vor, gibt es weitere fünf Prozent. Sie gelten aber – anders als bisher – nur ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro. Das maximale Fördervolumen bleibt weiterhin bei 60.000 Euro.

Daneben soll es für Häuser mit einem sehr schlechten Energiestandard (Worst Performing Buildings) ab dem 1. Quartal 2027 einen WPB-Bonus von zusätzlich fünf Prozent geben. Ausgenommen sind reine Fenstermaßnahmen.

Außerdem sollen die förderfähigen Kosten bei Mehrfamilienhäusern mit der Anzahl der Wohneinheiten sinken.

So werden für die erste Wohneinheit 30.000 Euro angesetzt, für die zweite bis sechste Wohneinheit 15.000 Euro und für jede weitere Wohneinheit jeweils 8.000 Euro.

Weitere Informationen und Kontakt

Allgemeine Informationen
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE): www.energiewechsel.de
Hotline BMWE: 0800 0115 000

KfW – Heizungsförderung (BEG EM)
Privatpersonen, Wohngebäude: www.kfw.de/458
Unternehmen, Wohngebäude: www.kfw.de/459
Unternehmen, Nichtwohngebäude: www.kfw.de/522
Kommunen, Wohn- und Nichtwohngebäude: www.kfw.de/422
Hotline: 0800 5 39 90 13

KfW – Energieeffiziente Sanierung
Wohngebäude – Kredit: www.kfw.de/261
Nichtwohngebäude – Kredit: www.kfw.de/263
Kommunen – Kredit: www.kfw.de/264
Kommunen – Zuschuss: www.kfw.de/464
Hotline Wohngebäude: 0800 5 39 90 02
Hotline Nichtwohngebäude: 0800 539 9001

Bafa – Energetische Einzelmaßnahmen (u. a. Dämmung, Fenstertausch, Gebäudenetz)
www.bafa.de/beg
Hotline: 06196 908 1625

Hinweis: Förderanträge müssen zwingend vor Beginn des Bauvorhabens gestellt werden.