Schornsteinfeger sehen Aufklärungsbedarf Heizungsgesetz: Deshalb ist Beratung jetzt so wichtig

Welche Heizung darf man künftig noch einbauen? Was wird gefördert und welche Technik ist auch langfristig sinnvoll? Das neue Heizungsgesetz wirft noch viele Fragen auf und ändert auch die Praxis der Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger. Die Branche sorgt nun selbst für Aufklärung.

Schornsteinfeger sehen steigenden Beratungsbedarf durch das neue Heizungsgesetz.
Schornsteinfeger sehen steigenden Beratungsbedarf durch das neue Heizungsgesetz. - © Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks

Der Einbau von Öl- und Gasheizungen bleibt weiterhin möglich. Dennoch gelten künftig neue Auflagen wie etwa die sogenannte Biotreppe. Statt der Vorgabe eines verpflichtenden Nutzungsanteils von 65 Prozent erneuerbarer Energien greift eine Pflicht, einen vorgeschriebenen Anteil erneuerbarer Brennstoffe nachzuweisen, der mit den Jahren ansteigt. Diese Staffelung nennt der Gesetzgeber Biotreppe. Sie gilt ab 2029. Zu den zulässigen Heizsystemen, die beim Neubau oder beim Austausch einer Heizungsanlage eingesetzt werden können, gehören allerdings nun auch wieder Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen.

Heizungsgesetz: Eigenverantwortung steigt

Festgelegt sind diese und weitere Regelungen im neuen Heizungsgesetz, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht und mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat beschlossen hat. Damit löst das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) das bisher gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab. Nach langen Debatten gelten damit schon nach kurzer Zeit wieder neue Bedingungen für den Einbau neuer Heizsysteme – inklusive der Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks sieht jetzt einen steigenden Beratungsbedarf und ruft die Verbraucherinnen und Verbraucher gezielt dazu auf, sich im Vorfeld von Sanierungen oder Neubauten beraten zu lassen. Auf sie kommt dem Verband zufolge deutlich mehr Eigenverantwortung zu. Da das Gesetz zahlreiche Ausnahmeregelungen, Übergangsvorschriften und Nachweispflichten enthält, die bereits bei der Planung einer neuen Heizungsanlage berücksichtigt werden müssen, stellt der Branchenverband auf seiner Website umfangreiches Infomaterial zum neuen GModG bereit.

Er rät zudem, vor einer geplanten Sanierungsmaßnahme fachlichen Rat einzuholen, um teure Fehlplanungen zu vermeiden. Einerseits gilt, dass man Fristen und Nachweispflichten kennen muss, denn ansonsten drohen den Verantwortlichen für die Baumaßnahme Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Andererseits können Vorgaben im neuen Heizungsgesetz laut Verband auch zur Kostenfalle werden.

Heizungsgesetz: Verpflichtende Beratung gestrichen

Konkret bezieht sich der Bundesverband auf die Biotreppe. "Zwar wird die Nachfrage nach Bio-Gas und Bio-Heizöl mit steigenden Pflichtanteilen wachsen", erklärt Dr.-Ing. Julian Schwark vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks. Gleichzeitig sei derzeit völlig unklar, ob die erforderlichen Mengen langfristig in ausreichendem Umfang und zu wirtschaftlich vertretbaren Preisen verfügbar sein werden. Steigende Brennstoffpreise werden sich seiner Meinung nach direkt auf die Heizkosten auswirken und sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer als auch Mieterinnen und Mieter finanziell belasten.

Das Mehr an Eigenverantwortung sieht der Verband vor allem dadurch entstehen, dass eine verpflichtende Beratung vor dem Einbau fossiler Heizungsanlagen im GModG gestrichen wurde. Außerdem haben die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger nur noch reduzierte Pflichten, eine technische Bewertung der Heizungsanlage bei der Abnahme durchzuführen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Anlagen müssen dies also selbst einfordern. Laut Schornsteinfegerhandwerk ist das eine der größten Herausforderungen des neuen Gesetzes. jtw

Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks stellt Infomaterial zum GModG zur Verfügung.
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks stellt Infomaterial zum GModG zur Verfügung. - © Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks