Aus der Vorlage ist ein Beschluss geworden: Der Haushaltsausschuss hat den Kürzungen bei der Heizungsförderung zugestimmt. Die Umsetzung soll laut Ministerium "zeitnah" erfolgen. Was das für Kunden bedeutet, deren Antrag bereits läuft oder bewilligt ist.

Die Bundesregierung wird die staatliche Förderung für den Heizungstausch zurückfahren. Bis 2030 will der Bund so 2,1 Milliarden Euro sparen. Der Haushaltsausschuss im Bundestag hat den entsprechenden Änderungen zugestimmt, heißt es aus Parlamentskreisen. Die Umsetzung werde "zeitnah" erfolgen, hieß es zuvor im Bundeswirtschaftsministerium. Gesenkt werden vor allem die förderfähigen Kosten. Auch soll der Klimabonus bis Ende 2028 wegfallen. Die einkommensabhängige Förderung wird mit Blick auf niedrigere Einkommen dagegen ausgebaut.
Bewilligte Anträge gelten als rechtsverbindliche Zusagen
Wie es aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums weiter hieß, gelten für bereits bewilligte Förderanträge die Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Zusage. Die zugesagte Fördersumme sei entsprechend verbindlich reserviert und werde ausgezahlt, sobald die Einhaltung der Förderbedingungen nachgewiesen sei. Bereits eingereichte Anträge würden zu den alten Förderbedingungen geprüft und bei deren Einhaltung entsprechend bewilligt.
Finanzminister Klingbeil setzt den Rotstift an
Bisher war beim Wechsel zu einer klimafreundlichen Heizung eine maximale staatliche Förderung von bis zu 70 Prozent möglich, was bei einer förderfähigen Höchstsumme von 30.000 Euro maximal 21.000 Euro ergab. Angesichts der schwierigen Haushaltslage hatte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) jüngst Kürzungen von Finanzhilfen angekündigt.
Aus der Branche kommt deutliche Kritik
Die Kritik aus der Branche ließ nicht lange auf sich warten: "Die Stimmung im Handwerk ist sehr schlecht", sagte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), Daniel Föst, der Deutschen Handwerks Zeitung. "Die Kommunikation vonseiten der Regierung ist eine Katastrophe", fügte er hinzu. Besonders problematisch sei nach Ansicht des Verbands, dass ausgerechnet diejenigen nicht einbezogen würden, die die Förderung in der Praxis umzusetzen haben. Statt Verlässlichkeit drohten nun mehr Unsicherheit, mehr Erklärungsbedarf und noch weniger Vertrauen in die Politik.
Wärmepumpenbranche spricht von echter Herausforderung
Mit Blick auf die ersten kurzfristigen Absenkungsschritte sagte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmepumpe (BWP), Martin Sabel: "Die Kürzungen gehen an die Grenze dessen, was der Wärmepumpenmarkt verkraften kann." Zugleich befürwortete er, dass die Förderung in ihrer Grundsystematik erhalten bleibe. Den geplanten Änderungen zufolge sollen die maximal förderfähigen Ausgaben von 30.000 Euro noch in diesem Jahr auf 28.000 Euro sinken und der Klimabonus von 20 Prozent um vier Prozentpunkte reduziert werden.
BWP: Niedriger Strompreis immer wichtiger
Angesichts der absehbaren Veränderungen durch das Gebäudemodernisierungsgesetz hätte sich der Verband eine stärkere Orientierung zugunsten erneuerbarer Heizungssysteme gewünscht. "Diese Lenkungswirkung muss nun umso mehr über den Strompreis und den CO2-Preis hergestellt werden", so Sabel. Nötig seien deshalb eine Absenkung der Stromsteuer und eine konsequente Weiterführung der CO2-Bepreisung.
Wohnungswirtschaft warnt vor Mehrbelastung von Mietern
Heftige Kritik kommt mit Blick auf die Einschnitte bei der Förderung von Mehrfamilienhäusern vom Spitzenverband der sozial orientierten Wohnungsunternehmen GdW. "Eine Förderung, die mit jeder zusätzlichen Wohnung an Wirkung verliert, ist für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft der falsche Ansatz", sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko. "Wer die Förderung kürzt, spart nicht abstrakt im Bundeshaushalt. Er verschiebt Kosten auf Mieterhaushalte, bremst Sanierungen aus und macht das Erreichen der Klimaziele unwahrscheinlicher."
Bundesförderung Effiziente Gebäude: Die wichtigsten Änderungen
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat Änderungen der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude beschlossen. Geändert werden Förderhöhe, Fördersätze sowie die Art der Förderung.
Förderfähige Kosten
Gesenkt werden die förderfähigen Kosten einer klimafreundlichen Heizung – wie etwa Wärmepumpe oder Biomasseheizung – um 2.000 auf 28.000 Euro. Dies soll "direkt nach Neustart" der Richtlinie gelten. Ab dem 1. Quartal 2027 sollen die förderfähigen Kosten dann alle sechs Monate um 750 Euro gesenkt werden.
Förderfähige Kosten in Mehrfamilienhäusern
Auch für Mehrfamilienhäuser sollen die förderfähigen Kosten entsprechend der Heizungsförderung zurückgefahren werden. Bisher gilt für die erste Wohneinheit eine maximale Fördersumme von 30.000 Euro, für die zweite bis sechste Wohneinheit von 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit von 8.000 Euro. Der Bonus für den Sanierungsfahrplan soll erst nach der zweiten signifikanten Maßnahme gewährt werden.
Grundförderung
Die Grundförderung von 30 Prozent bleibt bestehen. Die Hälfte soll es ab dem 1. Quartal 2027 aber nur dann geben, wenn die Geräte aus europäischer Herstellung stammen, das sogenannte "Local-Content-Kriterium" also erfüllt ist.
Einkommensbonus
Stärkere Staffelung als bisher für selbstnutzende Eigentümer:
Bis zu einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen
- von 30.000 Euro gilt künftig ein Bonus von 40 Prozent,
- von 30.001 bis 40.000 Euro von unverändert 30 Prozent,
- von 40.001 bis 50.000 Euro ein Bonus von 10 Prozent.
Danach gibt es keinen Bonus mehr.
Maximale Fördersummen pro Einkommensklasse
Bei einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen von bis zu 30.000 Euro steigt die maximale Fördersumme mit der neuen Richtlinie in diesem Jahr auf 22.400 Euro (bisher: 21.000) und sinkt danach stufenweise bis 2030 auf 15.400 Euro.
Für Einkommen zwischen 30.001 und 40.000 Euro liegt die neue maximale Fördersumme für 2026 bei 19.600 (bisher: 21.000) Euro und sinkt dann bis 2030 schrittweise auf 13.200 Euro.
Für Einkommen zwischen 40.001 und 50.000 Euro liegt die neue max. Fördersumme für 2026 bei 15.680 (bisher: 16.500) Euro und sinkt danach schrittweise auf 8.800 Euro.
Bei einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen von mehr als 50.000 Euro verringert sich die maximale Fördersumme in diesem Jahr noch auf 12.880 (bisher: 16.500) Euro und dann schrittweise bis 2030 auf 6.600 Euro.
Kinderzuschlag
Anders als bisher gibt es einen Kinderzuschlag, wenn im Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind lebt. Vom zu versteuernden Jahreseinkommen werden dann 10.000 Euro abgezogen. Je nachdem gibt es dann noch einen Einkommensbonus.
Klimageschwindigkeitsbonus
Der Klimageschwindigkeitsbonus für den zeitnahen Heizungstausch von derzeit 20 Prozent soll ab Reformstart alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte gesenkt werden. Die erste Senkung erfolgt damit schon 2026. Zum Jahresende 2028 läuft er ganz aus.
Neuer Bonus für besonders ineffiziente Gebäude
Wer ein besonders ineffizientes Gebäude (Worst Performing Building) durch Effizienzmaßnahmen (ausgenommen reine Fenstermaßnahmen) energetisch verbessert, erhält ab dem 1. Quartal 2027 einen Bonus von fünf Prozent. Dies gilt auch für andere Maßnahmen an der Gebäudehülle.
Kein Effizienzbonus mehr
Für den Einsatz natürlicher Kältemittel gibt es keinen Effizienzbonus von 5 Prozent mehr. Gestrichen wird auch der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für Heizungen mit niedrigem Feinstaubausstoß.
Auswirkungen auf Finanzplanung: 2027 bis 2030:
Einsparungen:
- Durch Verringerung der förderfähigen Kosten: Einsparungen von 2,6 Mrd. Euro insgesamt.
- Durch Verringerung der förderfähigen Kosten bei Mehrfamilienhäusern: Einsparungen von 0,6 Mrd. Euro
- Durch Auslaufen des Klimageschwindigkeitsbonus: Einsparungen von 2,9 Mrd. Euro insgesamt.
- Streichung Effizienzbonus: Einsparungen von 1,35 Milliarden Euro.
Mehrkosten:
- Durch soziale Staffelung beim Einkommensbonus: Mehrkosten von 2,1 Mrd. Euro insgesamt
- Durch Einführung Kinderzuschlag: Mehrkosten von 1,8 Mrd. insgesamt.
- Durch neuen Bonus für Maßnahmen an besonders ineffizienten Gebäuden: Mehrkosten von 0,6 Mrd. Euro.