Sparkurs des Bundes Heizungsförderung: Bund will Zuschuss schrittweise kürzen

Bis zu 21.000 Euro Zuschuss gibt es aktuell für den Einbau klimafreundlicher Heizungen. Doch eine Vorlage für den Haushaltsausschuss sieht vor, die Höchstsumme alle sechs Monate zu senken – je nach Einkommen um mehrere Tausend Euro. Die geplanten Fördersätze im Überblick.

Im Gebäudebestand heizt mehr als die Hälfte der Haushalte mit Gas, ein Viertel mit Öl – erneuerbare Energien kommen nur auf gut zehn Prozent. - © Martin Winzer - stock.adobe.com

Für den Einbau von Wärmepumpen und anderen klimafreundlichen Heizungen soll es nach Plänen der Bundesregierung künftig weniger staatliche Zuschüsse geben. Das geht aus einer Vorlage für die Sitzung des Haushaltsausschusses im Bundestag am Mittwoch hervor. Bis 2030 will der Bund auf diese Weise rund 2,1 Milliarden Euro einsparen. Vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) kommt dafür bereits Kritik.

Bislang ist beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung eine staatliche Förderung von bis zu 70 Prozent möglich, wobei der maximale Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch bei 21.000 Euro liegt. Sollte die Vorlage vom Haushaltsausschuss so bestätigt werden, sinkt dieser Betrag schrittweise bis 2030 um mehrere Tausend Euro.

Damit entferne sich die Politik ein gutes Stück von der angekündigten verlässlichen und auskömmlichen Förderung bis 2029, kritisiert der ZVSHK. "Geschwindigkeitsbonus und förderfähige Investitionskosten werden massiv zurückgeführt, der Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag komplett gestrichen", sagte Präsident Michael Hilpert. Zwar zeigt er Verständnis dafür, dass der Bund sparen muss, und befürwortet ausdrücklich, die soziale Zielgenauigkeit stärker zu berücksichtigen sowie besonders ineffiziente Gebäude gezielt in den Blick zu nehmen. Unverständlich ist ihm jedoch, warum die Handwerksverbände bislang nicht einbezogen wurden.

Alle 6 Monate runter

Konkret sehen die Pläne vor, die Höchstfördersumme für Menschen mit Jahreseinkommen über 30.000 Euro noch in diesem Jahr von 21.000 auf 19.600 Euro zu verringern, dann schrittweise alle sechs Monate weiter bis auf 13.200 Euro im Jahr 2030. Für Einkommen ab 40.000 Euro im Jahr gilt schon jetzt eine maximale Fördersumme von 16.500 Euro. Diese soll ebenfalls schrittweise sinken – in einem ersten Schritt noch 2026 auf 15.680 und dann weiter bis auf 8.800 Euro im Jahr 2030. 

Für Menschen mit mehr als 50.000 Euro Jahreseinkommen geht es den Plänen zufolge noch stärker runter: von heute 16.500 Euro Zuschuss auf zunächst 12.880 und dann bis 2030 weiter im Sechs-Monats-Takt Schritt für Schritt auf 6.600 Euro.

Soziale Staffelung und Kinderbonus

Besser als bisher gestellt werden vorerst Menschen mit sehr geringen Jahreseinkommen unter 30.000 Euro. Sie können der Vorlage zufolge dieses Jahr mit bis zu 22.400 Euro für den Einbau klimafreundlicher Heizungen rechnen. 

Geplant ist zudem ein Kinderbonus. Für eine Familie mit Kind steigt demnach die Einkommensschwelle für die höchste Fördersumme auf 40.000 Euro. Dieser 10.000-Euro-Bonus bei Familien mit Kindern gilt auch für höhere Einkommen. Das heißt, die Schwelle für höhere Fördersummen liegt jeweils etwas höher und damit für die Familien günstiger.

Grüne befürchten Verunsicherung

Die Grünen befürchten, dass durch Kürzungen Verunsicherung entsteht. "Das ist verantwortungslos", monierte Energieexperte Alaa Alhamwi. Jeder Förder-Euro sorge für die Investition von weiteren vier Euro und stärke damit das Handwerk und die Wärmepumpenindustrie. Die Bundesregierung gefährde die Wärmewende.

Der Wärmepumpenhersteller Enpal erklärte hingegen: "Mit der Entscheidung zur Förderung gibt es die Planungssicherheit, die die Branche braucht. Jetzt sollte der Fokus darauf liegen, emissionsarmes Heizen dauerhaft wettbewerbsfähig zu machen." Die Branche erwarte aber, dass Deutschland in Europa eine Vorreiterrolle einnehme und auch an der CO2-Bepreisung festhalte, um die Kosten von Öl und Gas sichtbar zu machen.

Wenig Erneuerbare im Bestand

Die Wärmepumpe hat sich in letzter Zeit vor allem in neuen Wohngebäuden durchgesetzt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts werden knapp drei Viertel (73,6 Prozent) der rund 58.900 Wohngebäude, die 2025 fertiggestellt wurden, so beheizt.

Bei bestehenden Wohnhäusern sieht es anders aus. Mehr als die Hälfte wurden nach Daten des Zensus 2022 mit Erdgas beheizt. Bei rund einem Viertel kam Heizöl zum Einsatz. Erneuerbare Energien spielten im Bestand mit einem Anteil von gut zehn Prozent eine untergeordnete Rolle. Genau das ist die Zielgruppe für den staatlich geförderten Heizungstausch.

Der Gebäudesektor ist zentral, um das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland bis 2045 zu erreichen, er verursacht rund ein Drittel der CO2-Emissionen. Doch das energetische Sanieren des Bestands kommt nur langsam voran.

Finanzminister muss sparen

Aus dem Finanzministerium war bereits am Wochenende bekanntgeworden, dass Finanzhilfen abgebaut werden und dies auch Kürzungen bei der Heizungsförderung aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Folge haben könnte. Hintergrund ist die angespannte Finanzlage. Bereits zugesagte Förderungen sollen nicht angetastet werden.

Laut Haushaltsentwurf sollen im kommenden Jahr Einnahmen aus dem Emissionshandel, die bisher in den KTF geflossen sind, teilweise für den Kernhaushalt genutzt werden. Es geht um eine Summe von 2,7 Milliarden Euro. Aus dem KTF werden unterschiedliche Förderprogramme finanziert – darunter ist mit Milliardenmitteln die Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Verfassungsgericht könnte Zeitplan beeinflussen

Vor einer endgültigen Verabschiedung des neuen Heizgesetzes will die Koalition nach Angaben aus der CDU eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Steffen Bilger (CDU), erster parlamentarischer Geschäftsführer der Union, sagte in Berlin, man strebe den Abschluss im Ausschuss am Mittwoch an. Anschließend solle die Entscheidung aus Karlsruhe abgewartet werden. In deren Licht werde dann bewertet, ob das Gebäudemodernisierungsgesetz noch diese Woche auf die Plenartagesordnung komme oder erst später.

Danach beginnt die parlamentarische Sommerpause, die bis Anfang September dauert. Theoretisch denkbar wäre auch eine Sondersitzung des Bundestags.

Hintergrund ist eine Klage der Linke-Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Linke-Abgeordnete Violetta Bock, klimapolitische Sprecherin der Fraktion, erklärte, damit solle verhindert werden, dass das neue Gesetz durchgepeitscht werde – ohne dass die Auswirkungen auf die Klimawirkung bekannt seien. Die Linke sieht Informationsrechte der Abgeordneten verletzt. Wann das Gericht über den Eilantrag entscheidet, ist offen. dpa/fre