Ab dem 18. Februar 2027 braucht jede betroffene Batterie beim Verkauf in der EU einen digitalen Batteriepass. Für große Hersteller ist das eine IT-Aufgabe – für kleine Handwerksbetriebe stellt sich eine andere Frage: Wie kommt dieser Pass ohne eigene IT-Abteilung zustande? Die wichtigsten Fragen und Antworten – mit einem Vier-Schritte-Fahrplan bis zum Stichtag.

1. Betrifft der Batteriepass wirklich meinen Handwerksbetrieb oder nur große Hersteller?
Er betrifft jeden, der eine Batterie erstmals auf den EU-Markt bringt, unabhängig von der Betriebsgröße. Entscheidend ist nicht, ob Sie ein Konzern sind, sondern ob Sie eine betroffene Batterie verkaufen, montieren oder importieren. Betroffen sein können damit vor allem drei Gewerke: die Fahrrad- oder Zweiradwerkstatt, die E-Bike-Akkus aus Zellen zusammenbaut, der Elektrobetrieb, der Stromspeicher importiert oder selbst aufbaut, und die Kfz-Werkstatt rund um Antriebsbatterien.
2. Ab wann gilt die Pflicht und für welche Akkus genau?
Die Pflicht greift ab dem 18. Februar 2027. Sie gilt für Traktionsbatterien aus Elektrofahrzeugen, für Industriebatterien über 2 kWh – dazu zählen die meisten stationären Stromspeicher – sowie für Batterien leichter Verkehrsmittel wie E-Bikes und E-Scooter. Gerätebatterien aus Laptops oder Smartphones fallen ausdrücklich nicht darunter.
3. Wann werde ich als Betrieb selbst zum Inverkehrbringer?
Immer dann, wenn Sie eine Batterie erstmals unter eigenem Namen auf den EU-Markt bringen. Das ist der Fall, wenn Sie Akkus aus Zellen oder Modulen selbst zusammenbauen und verkaufen, oder wenn Sie Batterien aus einem Land außerhalb der EU importieren. Verbauen Sie dagegen nur einen fertigen Akku, der von Ihrem Lieferanten bereits einen Pass hat, sind in der Regel nicht Sie der Inverkehrbringer.
4. Gilt das auch, wenn ich alte Akkus repariere oder wiederaufbaue?
Hier lohnt der genaue Blick. Eine reine Reparatur, bei der die Batterie ihre Identität behält, löst meist keine neue Passpflicht aus. Bauen Sie einen Akku jedoch wesentlich um oder setzen ihn aus alten Zellen neu zusammen und bringen ihn wieder in Verkehr, können Sie zum verantwortlichen Wirtschaftsakteur werden. Gerade für Betriebe mit Refurbishment ist das ein wichtiger Punkt, den Sie früh klären sollten.
5. Was sind die häufigsten Irrtümer?
Drei begegnen mir immer wieder. "Das betrifft nur die Autohersteller." Tatsächlich trifft es ebenso die kleine Werkstatt und den Importeur. "Ein QR-Code auf dem Gehäuse reicht." Der Code ist nur der Zugang, dahinter muss eine vollständige Datenakte nach Anhang XIII liegen. "Das mache ich kurz vor Schluss." Ein großer Teil der Daten kommt aus der Lieferkette und braucht Vorlauf.
6. Was passiert, wenn ich den Pass nicht liefere?
Ohne gültigen Pass darf die Batterie ab dem Stichtag nicht auf den EU-Markt. Die Marktaufsicht kann eingreifen, im Zweifel steht der Verkauf still. Hinzu kommt der praktische Druck: Ihre Abnehmer und Händler brauchen die Passdaten selbst, um rechtssicher weiterverkaufen zu können, und werden sie bei Ihnen einfordern.
7. Welche Daten verlangt der Pass konkret?
Dazu gehören eine eindeutige Kennung mit QR-Code, der CO2-Fußabdruck, die Materialzusammensetzung samt Anteil rezyklierter Rohstoffe, Angaben zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette, Leistungs- und Haltbarkeitsdaten sowie Hinweise zu Sicherheit und Demontage. Welche Angabe wer sehen darf, ist gestuft geregelt. Wichtig: Diese Daten müssen Sie als Betrieb beschaffen, sie entstehen nicht von allein.
8. Brauche ich dafür eine eigene IT-Abteilung oder einen Datenraum?
Nein. Die Verordnung schreibt vor, was der Pass enthält und wie er erreichbar ist, nicht aber, dass jeder Betrieb eine eigene Infrastruktur betreibt. Den Pass selbst können Sie über einen passenden Dienst erzeugen lassen, der die Attribute der DIN DKE SPEC 99100 abbildet, die Kennung samt QR-Code vergibt und die Zugriffsrechte verwaltet. Ihre Aufgabe bleibt die Datenarbeit, nicht die Technik.
9. Welcher Aufwand und welche Kosten kommen realistisch auf mich zu?
Der Schwerpunkt liegt auf der Datenarbeit, nicht auf teurer Software. Ein Teil der Angaben liegt bereits vor, etwa technische Unterlagen und Konformitätsnachweise. Anderes müssen Sie aktiv beim Zelllieferanten erfragen, vor allem CO2-Bilanz und Rezyklatanteil. Die Kosten setzen sich aus der Dienstleistung und Ihrer Zeit fürs Zusammentragen zusammen. Je früher Sie starten, desto geringer der Aufwand.
10. Wie sieht ein realistischer Fahrplan bis Februar 2027 aus?
In vier Schritten. Erstens die eigene Betroffenheit klären: über 2 kWh, und wer bringt sie in Verkehr? Zweitens die Datenlücken aufnehmen, also Anhang XIII gegen die vorhandenen Unterlagen halten. Drittens die Zelllieferanten früh einbinden, denn deren Vorlaufzeiten bestimmen den Takt. Viertens den Pass erzeugen, prüfen und mit der Serie verknüpfen. Wer die ersten beiden Schritte 2026 angeht, hat genug Puffer bis zum Stichtag.
Zum Autor: Niels van Veen ist Gründer und Geschäftsführer von DPP Hero in Hannover, GS1 Germany Solution Partner und Anbieter von Batteriepass-Software nach DIN DKE SPEC 99100 für kleine Hersteller und Importeure.