Von Januar bis April 2026 hat die Branche 41 Prozent mehr Wärmepumpen abgesetzt als im Vorjahreszeitraum. Verbandschef Martin Sabel sieht Industrie und Handwerk gestärkt – fürchtet aber, dass die Politik bei der BEG-Förderung im nächsten Bundeshaushalt nachjustiert. Was jetzt auf dem Spiel steht.

Der Absatz von Wärmepumpen hat in den ersten Monaten des laufenden Jahres deutlich angezogen. "Wir haben einen Aufwärtstrend im Wärmepumpenmarkt von 41 Prozent. Das stärkt Industrie und Handwerk", sagte Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmepumpe (BWP). Diesen Trend gelte es zu halten. Deshalb hofft die Branche auf Nachbesserungen beim Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) im parlamentarischen Verfahren und auf eine verlässliche Förderung. "Grundsätzlich ist es wichtig, die Förderung stabil zu halten", erklärte Sabel mit Blick auf Höhe und Systematik.
Energiekrise und aktuelle Förderung sorgen für Absatzplus
Wie der BWP-Geschäftsführer weiter sagte, hat die Branche von Januar bis April 2026 rund 121.500 Wärmepumpen abgesetzt. Das ist ein Plus von 41 Prozent im Vergleich zu den Vorjahresmonaten. Als Grund nannte er vor allem die aktuelle Energiekrise und die derzeitige Förderung. "Besser wird es nicht", sagte er mit Blick auf die Förderung. Die Regierungsfraktionen hätten sich zwar darauf verständigt, die BEG-Heizungsförderung bis mindestens zum Jahr 2029 auskömmlich finanziert fortzusetzen. Der Verband befürchtet aber, dass im Zuge der Beratungen über den nächsten Bundeshaushalt in den nächsten Wochen daran gerüttelt werden könne. "Wir gehen schon davon aus, dass es bei der Heizungsförderung Anpassungen geben wird", betonte Sabel.
Verband fordert klares Enddatum für fossile Energieträger
Am GModG, das vom Kabinett Mitte Mai beschlossen wurde, sieht der Verband deutlichen Nachbesserungsbedarf. Verbraucher müssten auch im neuen Gesetz ein eindeutiges Enddatum für die Verwendung fossiler Energieträger finden. "Deutschland hat sich zur Klimaneutralität bis 2045 verpflichtet. Wenn der Gesetzesentwurf diese simple Klarstellung mit den entsprechenden Konsequenzen für den Betrieb von Heizungen nicht vorsieht, grenzt dies an Verbrauchertäuschung", betonte Sabel. Das neue Gesetz sieht bisher nur vor, dass fossile Heizungen bis 2040 zu 60 Prozent mit erneuerbaren Energien wie Biomethan oder Bioöl betrieben werden müssen. Von einem Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 wie im bisherigen Gesetz ist nicht die Rede.
Klare Vorgaben für Wärmepumpen-Hybridheizungen nötig
Kritisch sieht der Verband darüber hinaus, dass im GModG keine Vorgaben für die Dimensionierung von Wärmepumpen-Hybridheizungen in Ein- und Zweifamilienhäusern gemacht werden. Eine Wärmepumpe dürfe nicht als "Feigenblatt" missbraucht werden. Das Gesetz müsse deshalb so verändert werden, dass Wärmepumpen in Hybridheizungen mindestens den gleichen erneuerbaren Beitrag leisteten wie die sogenannte Biotreppe zum jeweiligen Zeitpunkt. Die Biotreppe sieht vor, dass neue fossile Heizungen ab 2029 einen Anteil von zehn Prozent an erneuerbaren Energien nutzen müssen. Dieser Anteil soll bis 2040 auf 60 Prozent steigen.
Neues GModG soll zum 1. August in Kraft treten
Die zweite und dritte Lesung des GModG sind für den 9. Juli vorgesehen. Am 10. Juli soll es in den Bundesrat. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Inkrafttreten soll das Gesetz nach den bisherigen Planungen am 1. August 2026.