Blaulicht Hauseigentümer schießt auf Handwerker – 12 Jahre Haft

Rund 14.700 Euro hatte ein Wiener Hauseigentümer für Dacharbeiten bereits in bar bezahlt. Als es zum Streit über zusätzliche Arbeiten kam, holte der 52-Jährige seine Pistole und schoss auf die flüchtenden Handwerker. Das Landesgericht Wien wertete die Tat als versuchten zweifachen Mord.

Ein Wiener Hauseigentümer schoss auf zwei Handwerker, nachdem es zum Streit über zusätzliche Dacharbeiten gekommen war. - © pattilabelle - stock.adobe.com

Am Landesgericht Wien ist am Montag ein 52-jähriger Mann wegen versuchten zweifachen Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden, wie das Internetportal www.5min.at berichtet. Der Mann hatte im November 2025 auf Handwerker geschossen, die zuvor Arbeiten an seinem Einfamilienhaus in Wien-Floridsdorf durchgeführt hatten.

Bei dem Vorfall wurde ein 27-jähriger Arbeiter aus Rumänien durch einen Durchschuss im rechten Bein verletzt. Zudem traf ein weiterer Schuss ein Fahrzeug auf Höhe des Fahrersitzes. Laut Anklage bestand dadurch akute Lebensgefahr.

Streit um Dacharbeiten eskalierte

Die Handwerker hatten mehrere Tage auf dem Grundstück des Beschuldigten gearbeitet. Dafür soll der Hauseigentümer bereits rund 14.700 Euro in bar bezahlt haben. Anschließend kam es offenbar zu Meinungsverschiedenheiten über zusätzliche Arbeiten am Dach sowie deren Kosten.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Streit schließlich eskaliert sein. Der 52-Jährige habe sich in den Keller seines Hauses begeben und dort seine legal besessene Glock 17 geholt.

Schüsse auf flüchtende Arbeiter

Laut Staatsanwaltschaft lud der Angeklagte die Pistole einzeln mit Patronen und kehrte anschließend zurück. Während die Arbeiter versuchten zu fliehen, soll er zweimal geschossen haben.

Ein Projektil prallte laut Ermittlungen vom Boden ab und traf einen Arbeiter im Kniebereich. Der zweite Schuss traf ein Fahrzeug auf Kopfhöhe des Lenkers.

Der Angeklagte erklärte vor Gericht, er habe lediglich Warnschüsse abgegeben, um die Männer von seinem Grundstück zu vertreiben.

Angeklagter war geübt im Umgang mit Waffen

Der 52-Jährige gab an, regelmäßig schießen zu gehen. Zudem war er während seiner Zeit beim Bundesheer an drei UNO-Einsätzen beteiligt. Zum Zeitpunkt seiner Festnahme wurde bei ihm ein Blutalkoholwert von 1,4 Promille festgestellt.

Neben dem Vorwurf des versuchten Mordes musste sich der Mann auch wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. In seinem Haus wurde laut Anklage ein Übungshandgranatenzünder gefunden, der als Kriegsmaterial gilt. In diesem Punkt bekannte sich der Angeklagte schuldig. avs