Thüringen ist mit seiner Initiative für einen bundesweiten Reparaturbonus zwar gescheitert. In Sachsen erlebt der Zuschuss zu Reparaturen von Elektrogeräten dagegen gerade eine Neuauflage und auch in Bayern gibt es Vorschläge dafür. So fördern Länder und Kommunen das Reparieren.

Das Recht auf Reparatur ist beschlossene Sache. Bis Ende Juli 2026 muss Deutschland die EU-Richtlinie als nationales Gesetz umsetzen. Das Bundeskabinett hat dem Gesetzesentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bereits zugestimmt. In der Diskussion um eine bessere Reparierbarkeit von Produkten und eine neue Reparaturkultur, die hierzulande etabliert werden soll, ist auch immer wieder ein Reparaturbonus. Er soll einen finanziellen Anreiz dafür setzen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Elektrogeräte wieder öfter reparieren lassen, statt sie direkt durch Neuware zu ersetzen, wenn ein Defekt auftritt.
Zuschuss stärkt Akzeptanz für Reparaturen
Dass ein solcher staatlich finanzierter Reparaturbonus Erfolg haben kann, haben bereits mehrere Bundesländer bewiesen. Thüringen ist das Land, das die meiste Erfahrung mit dem Bonus sammeln konnte. Im Jahr 2021 war es Vorreiter mit einem staatlichen finanzierten Reparaturbonus, der über die Verbraucherzentrale des Landes erhältlich war. Nach mehreren Förderrunden bzw. ganzen fünf Jahren ist er allerdings Ende 2025 ausgelaufen. Rund 50.000 Menschen in Thüringen haben in der Förderzeit den Reparaturbonus genutzt. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Thüringen kamen dabei gut 50.000 reparierte Elektrogeräte zusammen. In Thüringen umfasste der Bonus zwei Reparaturen pro Person und Jahr, deren Kosten zu 50 Prozent erstattet wurden, wenn die Reparatur nicht teurer war als 100 Euro.
Zwar wurde nach Angaben des thüringischen Umweltministeriums die Hauptfunktion des Bonus erreicht. "Das Modellprojekt konnte die Akzeptanz für Reparaturen stärken, für Bürgerinnen und Bürger die Investitionsschwelle senken und lokale Reparaturdienste und Werkstätten unterstützen", heißt es dort. Neue Haushaltsmittel kann das Bundesland derzeit dennoch nicht für einen neuen Bonus bereitstellen.
Bundesratsinitiative für einen bundesweiten Reparaturbonus gescheitert
Mit einer Initiative im Bundesrat für einen bundesweiten Reparaturbonus wollte die Landesregierung nun eine Neuauflage starten, die über den Bund finanziert werden sollte. Doch sie ist gescheitert. Am vergangenen Freitag brachte Thüringen das Thema ein, ohne jedoch eine Mehrheit bei den Länderkollegen zu erreichen. Zuvor war die Einschätzung dafür positiv ausgefallen, da es im Umweltausschuss des Bundesrats viel Zustimmung gegeben hatte. Außerdem fordert die EU-Richtlinie für das Recht auf Reparatur, dass jeder EU-Mitgliedsstaat bei der nationalen Umsetzung auch eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen schaffen muss. Ein bundesweiter Reparaturbonus hat mit der Ablehnung im Bundesrat allerdings an Chancen verloren, diese Maßnahme zu werden.
Auf Landesebene und bei einigen Kommunen sieht das allerdings anders aus. In Sachsen startete im Herbst 2025 die neue Förderrunde mit einem Reparaturbonus. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dort 50 Prozent der Reparaturkosten, maximal jedoch 200 Euro pro Reparatur, erstatten lassen. Förderfähig sind zwei Reparaturen pro Antragsteller und Kalenderjahr bei einem gelisteten Reparaturbetrieb. Sachsen hatte als zweites Bundesland nach Thüringen einen Reparaturbonus geschaffen, ihn aber zwischenzeitlich pausiert, da die Haushaltsmittel knapp waren.
Bald Reparaturbonus in Bayern?
Aufgebraucht sind die Mittel derzeit auch in Berlin. Auch dort gab es bis Mitte 2025 einen Reparaturbonus. Da bis dahin sehr viele Anträge eingegangen waren, waren die Fördergelder schnell ausgeschöpft. Auch Berlin zahlte 50 Prozent der Reparaturrechnungen, bis zu einem maximalen Betrag von 200 Euro. Ob es eine Neuauflage gibt, ist derzeit unklar.
Dagegen tut sich bei dem Thema in Bayern gerade etwas. Denn die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag hat einen Antrag für einen Reparaturbonus in die Haushaltsberatungen eingebracht. Der Vorschlag sieht vor, dass private Haushalte bei der Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten eine Erstattung von 50 Prozent der Kosten erhalten. Die Förderung soll auf maximal 100 Euro pro Reparatur begrenzt sein. Sie zielt darauf ab, die Nachfrage nach Reparaturdienstleistungen zu erhöhen und damit lokale Handwerksbetriebe zu stärken.
Mit diesem Vorschlag versuchen die Grünen, den Raparaturbonus auf ganz Bayern auszuweiten, denn bereits in den bayerischen Kommunen Aschaffenburg, Berchtesgadener Land, Fürth, Miltenberg, Pfaffenhofen und Starnberg gibt es einen staatlichen Zuschuss für Reparaturen von rund 20 Prozent der Kosten.
Auf kommunaler Ebene gibt es außerdem in Nordrhein-Westfalen einen Vorreiter: die Stadt Bielefeld. Sie beteiligt sich mit 50 Prozent an den Kosten, höchstens jedoch mit 150 Euro pro Gerät. Schaut man über die Landesgrenzen hinweg, haben auch Frankreich und Österreich bereits einen Reparaturbonus gestartet. Auch in der Schweiz gibt es auf kommunaler Ebene einen staatlichen Reparaturzuschuss. jtw