Gebäudemodernisierungsgesetz Heizungsentwurf: Fossile Anlagen bleiben – Biotreppe kommt 2029

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt. Geplant sind die Abkehr von der 65-Prozent-Regel und ein verpflichtender Anteil klimafreundlicher Brennstoffe bei Gas und Öl. Wann das Gesetz ins Kabinett soll.

Gaszähler im Heizungskeller: Ab 2029 soll laut Referentenentwurf ein verpflichtender Bioanteil von zunächst zehn Prozent beigemischt werden. - © picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann / SVEN SIMON

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz in die Ressortabstimmung gegeben. Demnach soll der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich sein. Ab dem Jahr 2029 ist für sie allerdings ein rasch ansteigender Anteil klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan vorgesehen. Dieser Anteil soll bis 2040 schrittweise auf 60 Prozent ansteigen, wie aus dem Referentenentwurf hervorgeht, der der Deutschen Handwerks Zeitung vorliegt. Das Gesetz soll nach langem Hin und Her wohl Mitte Mai im Kabinett verabschiedet werden.

Bei Gasheizungen soll der Biogasanteil rasch ansteigen

Konkret heißt es im Referentenentwurf: "Künftig können neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Es wird dafür Sorge getragen, dass diese ab 2029 einen zunehmenden Anteil kohlendioxidneutraler Brennstoffe nutzen." Ab Januar 2029 sollen mindestens zehn Prozent klimafreundliche Brennstoffe beigemischt werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent. Damit endet die sogenannte Bio-Treppe.

EU-Gebäuderichtlinie wird 1:1 umgesetzt

Laut Referentenentwurf entfällt zudem die Vorgabe eines pauschalen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsgebäude. "Künftig hat der Eigentümer im Falle eines Heizungstausches wieder mehr Entscheidungsfreiheit", heißt es im Referentenentwurf. Zudem wird im Entwurf klargestellt, dass die Klimaschutzziele unabhängig davon weiter gelten. Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu wirtschaften.

Mit dem Gesetzentwurf sollen außerdem die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 1:1 in nationales Recht umgesetzt werden.

Kostenbremse für Mieter vereinbart

Möglich wurde der Referentenentwurf erst, nachdem sich die Spitzen von CDU/CSU und SPD sowie die Ministerien für Wirtschaft, Justiz und Bau zuvor auf neue Mieterschutzregeln verständigt hatten. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche sprach vom "letzten Puzzlestück". Vorgesehen ist, dass nach einem Heizungstausch ab 2028 die anfallenden CO₂-Kosten und Gasnetzentgelte je zur Hälfte zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Bei den ersten drei Stufen der Biotreppe sollen sich beide Seiten auch den Preisanteil für biogene Brennstoffe je zur Hälfte teilen.