Vergaberecht-Reform Öffentliche Aufträge: Was sich für Handwerksbetriebe ändern soll

Der Bundestag hat eine Reform der Vergabeverfahren beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Direktaufträge des Bundes sollen künftig bis 50.000 Euro ohne Ausschreibung möglich sein, der Losgrundsatz bleibt erhalten – aber mit Ausnahmen. Was der Beschluss für kleine und mittlere Betriebe bedeutet.

Für das Handwerk entscheidend: Trotz beschleunigter Vergabeverfahren bleibt der Losgrundsatz im Kern erhalten. So sollen auch kleine und mittlere Betriebe weiter zum Zuge kommen. - © rh2010 - stock.adobe.com

Öffentliche Aufträge sollen schneller vergeben werden. Der Bundestag hat dazu mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD eine Reform der Vergabeverfahren beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Für Handwerksbetriebe ist besonders wichtig, dass der sogenannte Losgrundsatz erhalten bleibt.

Direktauftrag bis 50.000 Euro möglich

Ein zentraler Punkt der Reform sind die neuen Grenzen für Direktaufträge. Bisher konnte der Staat Aufträge nur bis 1.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen sowie bis 3.000 Euro für Bauaufträge ohne Ausschreibung vergeben. Künftig liegt diese Grenze bei Aufträgen des Bundes bei 50.000 Euro. Damit soll die Vergabe schneller laufen.

Der CSU-Abgeordnete Andreas Lenz sagte, das Auftragsvolumen der öffentlichen Hand liege pro Jahr im dreistelligen Milliardenbereich: "Wir wollen und wir brauchen die Beschleunigung der Vergaben, damit die Kreditaufnahmen des Bundes zu Investitionen werden." SPD-Fraktionsvize Armand Zorn sprach davon, die Koalition "öle endlich das Getriebe des Vergabewesens".

Kritik: Vetternwirtschaft und Großaufträge an Konzerne

Die Linke-Politikerin Janine Wissler warnte, der Verzicht auf Ausschreibungen öffne "Vetternwirtschaft" Tür und Tor. Sie befürchtet zudem Lohndumping. Der AfD-Abgeordnete Enrico Komning kritisierte, die Koalition halte zwar formal am Grundsatz der Losvergabe fest, öffne in der Praxis aber Tür und Tor für die Gesamtvergabe: "Großaufträge gehen an Großkonzerne." Mittelstand, Handwerk und kleine Unternehmen blieben außen vor.

Hintergrund der Reform ist das vor einem Jahr beschlossene Schuldenpaket: 500 Milliarden Euro sollen in den kommenden Jahren zusätzlich in Infrastruktur und Klimaschutz fließen.

Handwerk: Erhalt des Losgrundsatzes ist wichtiges Signal

Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), wertet die Reform als Erfolg für die Branche. "Mit dem Beschluss wird ein ausgewogener Weg eingeschlagen, der Tempo bei öffentlichen Aufträgen ermöglicht und zugleich die starke Rolle von Handwerk und Mittelstand sichert", sagt er. Abweichungen vom Losgrundsatz blieben auf große Infrastrukturvorhaben begrenzt und würden später überprüft.

Schwannecke appelliert an die Kommunen, die neuen Spielräume "verantwortungsvoll und mit Augenmaß" zu nutzen: "Abweichungen vom Losgrundsatz müssen die Ausnahme bleiben." Die Erneuerung der Infrastruktur gelinge nur, wenn das regionale Handwerk eng eingebunden sei.

Baugewerbe: Schmerzhafter, aber tragbarer Kompromiss

Auch der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) trägt das Gesetz mit. Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa spricht von einem "ausgewogenen Kompromiss", der allen Bauunternehmen einen fairen Zugang zu Aufträgen ermögliche. Bei der Losvergabe sei jedoch ein "für den Mittelstand schmerzhafter Kompromiss" gefunden worden: Bei Investitionen aus dem Sondervermögen und bei Infrastrukturprojekten des Bundes können künftig auch große Lose gebildet werden. Ob das wirklich beschleunigt, müsse die spätere Auswertung zeigen.

Positiv bewertet der ZDB die Regelungen zu Direktaufträgen, freihändigen Vergaben sowie zum Bürokratieabbau und zur Digitalisierung. Sie sollen die Vergabe spürbar schneller und schlanker machen.

Wohnungsbau und Kommunen gehen leer aus

Aus Sicht des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie bringt die Gesamtvergabe bei Bauvorhaben aus Mitteln des Sondervermögens sowie bei Verkehrsprojekten auf Bundesebene zwar Tempo. Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller kritisiert aber: Der öffentliche Wohnungsbau und die Kommunen gingen "faktisch leer aus", da der Verweis auf das Sondervermögen für die meisten kommunalen Vorhaben nicht greife. Auch die Potenziale für serielles, industrielles Bauen blieben beschränkt. fre/dpa